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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-03-11

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Die Motion möchte, dass die Mittel zur Förderung von Schweizer Weinen auf 9 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. In der Debatte über das Budget 2024 haben wir der Aufstockung stattgegeben. Wir können solche Frankenbeträge nicht gesetzlich fixieren, sondern die Frankenbeträge sind jedes Jahr in der Budgetdebatte neu zu beschliessen. Ich glaube, das Parlament hat zusammen mit der Verwaltung bewiesen, dass es bei schwierigen oder veränderten Situationen Anpassungen vornehmen kann. Wir haben das schon im Jahr 2021 bewiesen, als die Situation im Weinsektor schwierig war. Damals beschloss das Parlament, die Mittel für die Absatzförderung um 1 Million Franken zu erhöhen. Der Bundesrat hat dann für das Budget 2023 Mittel im Umfang von 2,8 Millionen Franken beantragt. Das Parlament hat beschlossen, diesen Betrag auf 9 Millionen Franken aufzustocken. Genau gleich lief es in der vergangenen Wintersession, als das Parlament den Betrag im Budget für das laufende Jahr 2024, aber auch für die Jahre 2025, 2026 und 2027 auf 9 Millionen Franken festgelegt hat. Die Mittel sind gesprochen, und das Ziel der Motion ist[NB]eigentlich[NB]erfüllt.[NB]Von[NB]daher[NB]könnte[NB]man die Motion jetzt wirklich entweder als erfüllt betrachten und abschreiben oder ablehnen.

Wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Mittel? Sie findet sich einerseits im Landwirtschaftsgesetz und andererseits in einer Verordnung. Der Bundesrat hat in dieser Verordnung objektive Kriterien dafür festgelegt, wie die Mittel für die Absatzförderung zu verteilen sind. Sie sind nicht nur dem Weinbereich zuzuteilen, sondern auf sämtliche Bereiche der Agrarproduktion zu verteilen. Es geht um etwa zwanzig verschiedene Sektoren. Dabei berücksichtigt der Bundesrat, dass die Mittel, die er einsetzt, möglichst effektiv sind. Er nimmt auch auf die wirtschaftliche Bedeutung und die Sparte Rücksicht. Mit seiner Verordnung und der Mittelverteilung hat der Bundesrat zum Beispiel die Möglichkeit, wie es vorhin gesagt worden ist, einen verstärkten Wettbewerbsdruck in diesen Branchen speziell zu berücksichtigen und dort zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich meine hier vor allem die Freihandelsabkommen; es wurde Chile erwähnt, vielleicht kommen dann noch Mercosur-Länder dazu, welche einzubeziehen sind. In einem solchen Zusammenhang kann der Bundesrat die Mittel entsprechend zuteilen. Bei den Mitteln, von denen ich spreche, geht es um 68 Millionen Franken, die im Jahr 2023 verteilt worden sind.

Wenn wir jetzt im Parlament hingehen und für jeden Sektor - ich habe von zwanzig Sektoren gesprochen - politisch eine Höhe fixieren wollen, meine ich, dass das eben nicht objektiv ist. Ich vertraue dem Bundesrat, dass er, wenn es Veränderungen gibt, die Mittel dort einsetzt, wo es nötig und richtig oder auch wichtig ist. Die 9 Millionen Franken, die man jetzt für den Weinsektor einsetzt, sind zum Beispiel die zweithöchste Absatzförderung, die man gewährt.

Ich komme zum Schluss: Ja, wir stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen. Ich glaube, wir werden nicht umhinkommen, über Sparprogramme zu sprechen. Ich finde es auch aus dieser Sicht nicht ganz fair, wenn wir in einzelnen Bereichen vorausgehen und sagen, hier muss es so viel sein, während die anderen Bereiche allenfalls mit Kürzungen umgehen müssen.

Ich empfehle Ihnen, in diesen Überlegungen der Mehrheit der Kommission zu folgen, einerseits, weil die 9 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre schon eingestellt sind, andererseits auch aufgrund von Überlegungen bezüglich der Einseitigkeit. Ich bitte Sie, der Objektivität beim Mitteleinsatz mehr Gewicht zu geben und nicht einfach nur politischen Kriterien zu folgen.