AB 335899
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte zu drei Minderheitsanträgen Stellung nehmen. Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c, wo es darum geht, dass zum Beispiel die Gemeinden bei Verkehrsanlagen auf ihrem Territorium sogenannte betriebliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung anordnen konnten. Hier sind wir klar der Meinung, dass die Gemeinden diese [PAGE 408] betrieblichen Massnahmen, Temporeduktionen wahrscheinlich, nicht einfach in Eigenregie erlassen sollen. Das soll, wie in einem vorherigen Block gesagt, anderswo geregelt werden. Daher sind wir für die Mehrheit.
Bei Artikel 32d Absätze 6 und 7, insbesondere bei der Minderheit Bregy, sind wir relativ offen, aber wir würden einfach beliebt machen, in der Terminologie bei "Inhaber" zu bleiben. Wenn es um die Sanierung geht, ist der Eigentümer des Grundstücks nicht unbedingt diejenige Person, die dieses Grundstück aktuell wirtschaftlich nützt. Dort ist halt die Frage, ob es eher der Eigentümer oder der Inhaber ist. Uns scheint "Inhaber" das bessere Wort zu sein als "Eigentümer", weil es sich auf die aktuelle wirtschaftliche Berechtigung bezieht.
Zur Aufhebung der Abgabe auf sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): Ich lege hier einfach der Transparenz halber auch offen, dass der Bundesrat in dieser Vorlage beim Heizöl extraleicht sowie bei Benzin und Diesel selbst vorgeschlagen hat, die Lenkungsabgabe zu streichen. Deshalb ist es richtig, dass man jetzt auch die andere Lenkungsabgabe aufheben kann. Wir haben bei der VOC-Abgabe gesehen, dass es in den letzten Jahren keine Entwicklung mehr nach unten gegeben hat. In den industriellen Firmen und Bereichen habe ich nachgefragt. Dort wird nicht darauf referenziert, dass diese Lenkungsabgabe sehr wirksam sei.[NB]Wirksam[NB]sei[NB]eher das Investieren in technologisch aktuelle Anlagen, notabene in Abluftreinigungsanlagen und Lüftungen.
Es ist auch so, dass die Abgabebefreiung, die im Gesetz vorgesehen ist und die rund 100 Anlagebetreiber in der Schweiz in Anspruch nehmen, eine sehr aufwendige Prozedur ist. Ich habe mir einmal das Merkblatt zur Abgabebefreiung bei Verminderung der Emissionen nach Artikel 9 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen angeschaut. Ich bin selbst Maschinenbauingenieur; aber hierfür hat man definitiv ein Studium nötig. Dass eine KMU das überhaupt bewältigen kann, ist eigentlich ein Wunder. Deshalb ist auch die Aussage gekommen, dass selbst die Vereinfachungen, die man im Vollzug der Lenkungsabgabe erreicht hat, wenig Effekt gezeigt hätten. Insbesondere, und das ist halt auch eine Tatsache, hat man bei der letzten Revision sogar noch den Vollzugskostenabzug für[NB]die[NB]öffentliche[NB]Hand[NB]erhöht. Das ist dann wahrscheinlich auch der Grund, warum die öffentliche Hand hier opponiert hatte.
Einfach zum Vergleich: Bei dieser Lenkungsabgabe kriegen alle, die eine Krankenkassenprämie haben, Fr. 5.35 pro Monat zurückerstattet. Wahrscheinlich hat sich noch niemand diese Abrechnung der Krankenkassenprämien so genau angeschaut. Es ist klar: Diese Lenkungsabgabe war am Anfang sicher wirksam, aber die tiefhängenden Früchte wurden gepflückt, und in die betriebswirtschaftlich begründeten Erneuerungen wurde entsprechend investiert. Deshalb ist es auch nicht notwendig, dass man eine Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung macht.
Ich habe mir die Mühe gemacht, auch noch anzuschauen, welche Beispiele hier entsprechend ins Feld geführt werden können: Es geht natürlich zum Beispiel darum, dass man für die Druckindustrie - Stichwort Computer-to-Plate - Druckplatten ohne VOC entwickelt. Es geht darum, dass man generell VOC-arm druckt, dafür hat der Verband der Schweizer Druckindustrie eine ganze Plattform installiert. Zum Beispiel gibt es bei der Reinigung von Bauteilen auch den expliziten Verzicht auf VOC-Mittel. Zudem gibt es bei Pharma-Zulieferern und anderen beispielsweise Prozeduren, für die man in bessere Abluftreinigungsanlagen investiert hat usw.
Die Aussage ist also klar: Wenn die Wirtschaft investiert hat, dann ist es kaum bis gar nicht möglich und auch nicht sinnvoll, jetzt wieder irgendwie in eine alte Welt zurückzugehen, sondern die Investitionen, die wirtschaftlich geprägt waren und dem aktuellen Stand der Technik entsprachen, wurden entsprechend beschlossen und schon getätigt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diese VOC-Abgabe zu streichen und für einmal eine Lenkungsabgabe im Schweizer Staat wieder aufzuheben, die ihre Wirkung gezeitigt hat; die entsprechenden Investitionen wurden ja getätigt.