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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-11

Wortprotokoll

Die Motion beabsichtigt, die Verdichtung und den gemeinnützigen Wohnungsbau voranzutreiben. Dazu soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche die Kantone dazu verpflichten, in ihren Richtplänen entsprechende Gebiete und Zonen zu bezeichnen.

Der Bundesrat teilt das Ziel des Motionärs, die Innenentwicklung soll gefördert werden. Ebenso wichtig ist es, dass die sich abzeichnende Wohnungsknappheit mit geeigneten Massnahmen bekämpft wird. Der Bundesrat empfiehlt[NB]Ihnen[NB]trotzdem,[NB]die Motion abzulehnen. Dafür gibt es drei Gründe:

1.[NB]Der Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit: Der letztes Jahr von Herrn Bundesrat Parmelin eingesetzte runde Tisch hat sich am 13.[NB]Februar auf einen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit verständigt. Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und die Bau- und Immobilienwirtschaft empfehlen darin 35 Massnahmen. Dazu gehören[NB]auch[NB]Massnahmen[NB]zur[NB]Erleichterung[NB]und Stärkung der Innenentwicklung und zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.

2.[NB]Das Raumplanungsgesetz genügt. Bereits heute werden Verdichtung und preisgünstiger Wohnungsbau über den kantonalen Richtplan gefördert. Seit dem Inkrafttreten des revidierten RPG am 1.[NB]Mai 2014 müssen die Kantone in ihren Richtplänen die Innenentwicklung und Verdichtung regeln und dazu Aufträge an die Gemeinden erteilen. Weiter haben wir von den Kantonen mit Handlungsbedarf im Richtplan Ziele und Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus verlangt. In den Richtplänen von elf Kantonen gibt es dazu bereits Aussagen, so zum Beispiel auch im Kanton des Motionärs, im Richtplan des Kantons Zug. Eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes bringt deshalb keinen zusätzlichen Gewinn.

3.[NB]Der vorgeschlagene Weg dauert zu lange. Der dritte Grund scheint mir der wichtigste zu sein. Der vom Motionär gewählte Weg würde viel zu lange dauern, um der drohenden Wohnungsknappheit wirksam zu begegnen. Zuerst muss das Gesetz angepasst werden, es folgen eine Vernehmlassung und der Beschluss durch den Bundesrat und - Sie kennen es - die Diskussionen und Beschlüsse im Parlament. Danach müssen die Richtpläne der 26 Kantone angepasst werden, während die öffentliche Mitwirkung gegeben ist. Die 26 Richtpläne müssen dann vom Regierungsrat oder Kantonsparlament beschlossen und vom Bund geprüft und genehmigt werden. Erst dann kommt die Gemeinde zum Zug. Das Ganze dauert so gut und recht acht bis zehn Jahre. Dabei haben heutzutage, wie eben anfänglich gesagt, die Kantone die Möglichkeit und auch den Auftrag, im Richtplan entsprechende Zonen auszuscheiden.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

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