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Rieder Beat · Ständerat · 2024-03-12

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich nicht leichtfertig für Nichteintreten entschieden. Wenn Sie im letzten Sommer im Rat waren, haben Sie die Ausführungen von [PAGE 200] Kollege Hefti mitbekommen. Er hat Ihnen, wie es unser Berichterstatter heute auch getan hat, im Detail dargelegt, was die Problematik dieses Unternehmensnachfolgerechtes ist.

Ich nehme gerade das letzte Votum von Kollege Caroni auf. Dieses Gesetz würde das schwarze Schaf einer Familie, obwohl es nicht im Familienunternehmen mitarbeitet und obwohl es Erben gibt, die das Familienunternehmen weiterführen möchten, dazu ermächtigen, sich allenfalls im Rahmen eines Prozesses für dieses Unternehmen zu interessieren, es allenfalls in einem Urteil zu erhalten und es so allenfalls zu versilbern - das ist die Konsequenz dieses Gesetzes.

Lassen Sie es mich deutlich sagen, Herr Kollege Michel: Wir haben das nicht leichtfertig so entschieden! Ihre Kommission für Rechtsfragen hat im Jahr 2023 die Eintretensdebatte geführt. Wir haben - was der Nationalrat nicht gemacht hat - Anhörungen mit Fachkräften durchgeführt, wir haben die Detailberatung bis ins Letzte durchgeführt, wir haben auch mehrere Änderungen vorgenommen. Am Ende haben wir dann politisch entschieden, dass es nicht opportun ist, dieses Projekt weiterzuverfolgen.

Wenn Sie sich die Fahne anschauen, Herr Kollege Sommaruga, sehen Sie, was der Nationalrat gemacht hat. Er hat zwei unserer Anträge aufgenommen und sie in die Fahne eingearbeitet. Ich habe die Protokolle dazu genau durchgelesen und konnte in der nationalrätlichen Debatte keine nennenswerten neuen rechtlichen oder politischen Aspekte finden, die wir bei uns im Ständerat nicht auch erwogen hätten. Im Gegenteil, der Nationalrat hat einfach copy-paste gemacht und das genommen, was wir in der Detailberatung angeschaut hatten. Das ist mal die Grundvoraussetzung, um zu verstehen, warum die Vorlage nun ein zweites Mal zu uns in den Rat kommt.

Für die Mehrheit der Kommission besteht das grosse Problem der Vorlage im Handlungsbedarf. Wenn Sie im Erbrecht tätig sind, wissen Sie, dass es dort, wo Menschen erben, zu Differenzen kommt. Oft lassen sich diese lösen. Gewisse Differenzen werden aber zu Prozessen führen, und das können Sie weder heute noch mit der neuen Vorlage verhindern. Viele Prozesse werden im Verlaufe der Verfahren durch Vergleiche geregelt, doch bei einer kleinen Anzahl gelingt das nicht. Das ist der normale Lauf der Dinge, und das wird beim Erbrecht immer so sein, unabhängig davon, wie Sie legiferieren. Daran würde auch diese Vorlage nichts ändern.

Es genügt nicht, einfach darauf hinzuweisen, dass es in der Schweiz gegenwärtig 563[NB]000 Unternehmen gibt, von denen die allermeisten Kleinst- und Kleinunternehmen sind, oder dass pro Jahr etwa 14[NB]000 bis 16[NB]000 Unternehmen, vor allem Kleinunternehmen, vor einer Unternehmensnachfolge stehen. Das begründet noch keinen Handlungsbedarf. Unternehmensnachfolgen, bei denen es zu Prozessen kam, sind in den letzten Jahrzehnten kaum je in die Schlagzeilen geraten. Erstaunlicherweise geriet ein Prozess in die Schlagzeilen, nämlich der Prozess über die Sika AG. Ja, da waren Familien involviert, aber es handelt sich um ein börsenkotiertes Unternehmen, weshalb diese Nachfolgegesetzgebung dort überhaupt keinen Durchschlag gefunden hätte.

In der Botschaft liest man unter den Abschnitten 1.1 und 1.2, dass vor allem bei inhabergeführten Unternehmen Konflikte deutlich zunehmen würden und dass durch das aktuelle Recht eine Übertragung an die nächste Generation massgeblich erschwert oder sogar verunmöglicht würde, sodass Unternehmen aufgelöst und liquidiert werden müssten: Metzgereien, Bäckereien, Arzt- und Anwaltspraxen usw. Der Grund dafür, dass wir heute keine Unternehmer haben, ist nicht der Streit unter den Erben, sondern die Tatsache, dass keine Erben da sind, die Unternehmen weiterführen wollen, weil sie nicht geeignet oder nicht bereit sind, Unternehmen fortzuführen. Der Grund dafür, dass es viele Erben gibt, die in der Schweiz nicht mehr Unternehmer sein wollen, ist, dass wir teilweise ein unternehmensfeindliches Umfeld haben. Der Grund ist nicht das Erbrecht, sondern unser Wirtschaftsrecht, das sehr hohe Ansprüche an Unternehmen stellt.

Wenn Sie noch, wie jüngst gesagt, die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und Enkel wiedereinführen würden, dann wäre das wirklich Gift für die Unternehmensnachfolge, dann könnten Sie diese Vorlage direkt "küdern". Im Übrigen haben wir bei der Anhörung diese Frage den Praktikern gestellt: Gibt es denn Unternehmen, die aufgrund von Erbschaftskonflikten liquidiert werden mussten? Die Antwort der Anhörungsteilnehmer war klar: Nein, es gibt in der Praxis kaum je Fälle, die so enden.

Ziel der Vorlage ist nicht in erster Linie, die Unternehmerin oder den Unternehmer oder die erbberechtigte Person zu schützen, sondern das Unternehmen selbst. Das ist das eigentliche Ziel. Es sollen im Interesse der Allgemeinheit Arbeitsplätze und Steuersubstrat erhalten und die Wirtschaft gefördert werden. Ob Sie dieses Ziel mit diesem Gesetz erreichen, wage ich schlicht zu bezweifeln, weil der Kernartikel unüberbrückbare Schwierigkeiten bereiten wird. Der Kernartikel ist Artikel 617, "2. Zuweisung", Absatz 2, gemäss dem der Richter bei einer Streitigkeit das Unternehmen dem für dessen Führung geeignetsten Erben geben müsste.

Sie finden im Gesetz keine Kriterien, die der Richter anwenden sollte. Was erwarten Sie vom Richter? Erwarten Sie vom Richter, dass er besser als die Erben selbst einschätzen kann, wer das Unternehmen fortführen soll und wer nicht? Sie haben dem Richter in diesem Erbrechtsteil keine Kriterien vorgegeben, nach denen er handeln kann. Wir haben bei den Anhörungen versucht, Kriterien herauszuschälen. Es gelang nicht. Es gelang nicht, weil eben sehr vage ist, wer geeignet ist und wer nicht. Erst die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmers zeigt, ob er ein geeigneter Unternehmer ist oder nicht.

Wenn Sie auf die Vorlage eintreten, wird es in der Detailberatung weiterhin zu den gleichen unüberbrückbaren Schwierigkeiten bei den Einzelpunkten kommen. Der Nationalrat hat nichts zur Lösung dieser Problematik beigetragen.

Daher bitte ich Sie hier und heute, diese Vorlage jetzt zu beendigen. Wir haben etwas für die Unternehmen gemacht; der Berichterstatter hat es erwähnt. Wir haben das Erbrecht reformiert, erst kürzlich. Wir haben die Pflichtteilsansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben reduziert und damit die verfügbare Quote für die Unternehmer vergrössert. Das haben wir genau zu diesem Zweck getan, nämlich, damit der Unternehmer selbst sein Unternehmen besser im Rahmen eines Erbvertrages oder Testamentes dem geeigneten Unternehmer in seiner Familie übertragen kann.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.