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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-03-12

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-12

Wortprotokoll

Falls Sie auch der Meinung sind, dass die Kartellverfahren in der Schweiz zu lange dauern, müssen Sie meine Motion 22.4404, "Verfahren beschleunigen. Rechtssicherheit erhöhen", unbedingt unterstützen.

Die Schweiz ist ein Vorzeigestaat, leider auch bei den Einsprachen und Verfahren. Die Rechtsstaatlichkeit und die Partei- und Verfahrensrechte, das rechtliche Gehör werden mit helvetischem Perfektionismus manchmal auf die Spitze getrieben. Gut, das sind demokratisch legitimierte und festgesetzte Abläufe, aber insgesamt sind wir in diesem Bereich etwas päpstlicher als der Papst. Das führt dazu, dass in unserer schnelllebigen Zeit behördliche Entscheidungen oftmals zu spät gefällt werden. Darunter, bis diese Entscheide eben vorliegen, leidet die Rechtssicherheit.

Ein Beispiel dafür ist das Kartellrecht, wo die Verfahren vielfach zu lange dauern, manchmal mehrere Jahre. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Unternehmen bis zum endgültigen Entscheid der Wettbewerbshüter vermehrter Rechtsunsicherheit ausgesetzt sind. Personelle Ressourcen werden gebunden, es entstehen Kosten, und schlimmstenfalls droht eine saftige Busse. Was noch viel weitreichendere Konsequenzen hat: Damit werden wichtige Ressourcen beim Amt als auch bei den Unternehmen verschwendet, welche besser für Innovation und Wirtschaftsentwicklung verwendet würden.

Deshalb habe ich diese Motion mit dem Ziel eingereicht, die Untersuchungsphase des Sekretariats der Wettbewerbskommission auf ein Jahr zu beschränken, mit der Möglichkeit, die Dauer in begründeten und komplexen Fällen maximal um ein Jahr zu erhöhen. Die darauf folgende Entscheidphase will ich nicht ändern, ich will nur die Untersuchungsphase verkürzen. [PAGE 436]

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission ist gut dotiert, der ökonomische und juristische Sachverstand ist vorhanden. In der Regel muss ein Jahr für die Untersuchung genügen, um einen fundierten Antrag an die Wettbewerbskommission erarbeiten zu können. Eine verbindliche Frist hat übrigens den Vorteil, dass schwierige und unangenehme Fälle nicht auf die lange Bank geschoben werden können. Auch die involvierten Parteien sind gezwungen, rascher Stellung zu beziehen. Etwas zeitlicher Druck schadet hier nicht, ganz im Gegenteil, er führt zu effizienteren und besser strukturierten Abläufen, und, wie bereits erwähnt, auf Antrag des Sekretariats darf die Wettbewerbskommission die Untersuchungsdauer um maximal ein weiteres Jahr verlängern.

Die bundesrätlichen Argumente zur Ablehnung meiner Motion sind wenig überzeugend. So schlägt der Bundesrat selber vor, die Höchstdauer von der Eröffnung einer formellen Untersuchung bis zu einem rechtskräftigen Entscheid über alle Instanzen hinweg auf fünf Jahre zu beschränken. Davon sollen dreissig Monate, also zweieinhalb Jahre, auf das Sekretariat und die Wettbewerbskommission entfallen. Damit teilt der Bundesrat grundsätzlich meine Meinung, dass die Verfahren zu beschleunigen sind. Mein Vorschlag bezieht sich auf den ersten Teil der Gesamtfrist, nämlich die Untersuchung des Sekretariats, wo kürzere Fristen am einfachsten umzusetzen sind. Ein Jahr bzw. zwei Jahre, wenn es ein ausserordentlicher Fall ist, sind in der heutigen schnelllebigen Zeit keine Zumutung, sondern, meine ich, eine Ewigkeit.

Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.