Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-03-12
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-12
Wortprotokoll
Sie haben die Diskussion jetzt natürlich schon angerissen, dann muss ich noch etwas erwidern, auch wenn Sie keinen Antrag gestellt haben. Zuerst einmal glaube ich, dass es immer gut ist,[NB]sachlich[NB]zu[NB]bleiben, insbesondere wenn die Materie heikel ist.
Der Bundesrat hat es beim Eintreten erwähnt: Wir sprechen nicht über Kinder, wenn Sie so wollen, sondern über Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Alles andere ist ohnehin verboten. Wir sprechen auch nicht über Polygamie, diese ist ebenfalls unzulässig. Wir sprechen einzig über einen Umstand, den wir nicht ändern können und nicht ändern wollen: Schweizerisches Recht gilt nur in der Schweiz. Wir wollen auch nicht, dass ausländisches Recht in der Schweiz gilt. Das heisst, wir können nur regeln, was in der Schweiz passiert. Es gibt im Ausland Situationen, die uns gefallen oder nicht gefallen, mit denen wir aber in dem Moment umgehen müssen, in dem die entsprechenden Personen in[NB]die[NB]Schweiz[NB]kommen. Es gibt zwei unterschiedliche Szenarien:
Es gibt den 50-Jährigen, der in den Sommerferien eine 12-Jährige heiratet, die von der Schweiz aus für die Ferien nach Afghanistan gebracht worden ist. Da sind wir uns alle einig, so etwas kann nicht akzeptiert werden, und genau das sagt die Vorlage aus.
Es gibt aber 17-Jährige, die gemäss dem Recht ihres Landes, und zwar europäischer Länder, rechtmässig heiraten dürfen, vielleicht schwanger werden. Diese kommen im Alter von 17 drei viertel Jahren in die Schweiz. Wenn wir hier einfach eine feste Regel nehmen und sagen würden: "Bei uns wird mit 18 geheiratet. Was im Ausland ist, ist egal. Wenn im Ausland die Ehe mit 17 schon zulässig ist, dann interessiert uns das nicht, wir akzeptieren das nicht", dann würden wir gewissermassen diese Ehe zwangsweise zerstören, und diese Personen würden drei Monate später wieder heiraten. Stattdessen sagen wir hier nun, lasst doch um Himmels willen den Richter entscheiden. Das ist ja nicht ein Spinner, der auf die Idee kommen würde, irgendwelche komischen Situationen von "Sommerferienheiraten" usw. zu legitimieren, sondern er würde genau in einer solchen Situation sagen: "Gut, also, sie waren 17, sie haben in Spanien, Schottland oder Italien geheiratet. Das ist dort legal. Jetzt ist sie auch noch schwanger, sie bekommen also ein Kind. Soweit ich die Situation einschätzen kann, sind die Frau und der Mann mit dieser Situation einverstanden. Lassen wir sie doch glücklich werden, weil sie in drei Monaten ohnehin 18 Jahre alt sind; denn wir müssen in der Schweiz eine Realität akzeptieren, die wir hier zwar nicht haben, die im Ausland aber eben existiert." Dass der Richter das im Einzelfall entscheiden kann, scheint mir sinnvoll zu sein.
Das heisst, hier jetzt gewissermassen die Moralkeule zu schwingen und zu sagen, wir exportieren das schweizerische Recht sozusagen in die ganze Welt, scheint mir auch nicht die richtige Lösung zu sein. Deshalb, glaube[NB]ich,[NB]ist[NB]der[NB]Entwurf[NB]des[NB]Bundesrates, ergänzt durch die Präzisierung der Kommission für Rechtsfragen, durchaus sachgerecht.