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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-03-13

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-13

Wortprotokoll

Ich lehne diese Motion ab. Ich habe nichts dagegen, dass Arbeitgeber, welche Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen, künftig kein Gesuch mehr stellen müssen und sich auf eine Meldung beschränken können. Aber diese Massnahme alleine wird das vor allem in der Romandie und im Tessin bestehende Problem nicht lösen.

Gemäss einer vor zwei Wochen in einer Tageszeitung publizierten Statistik beträgt die Erwerbstätigkeitsquote schweizweit nur 21,9 Prozent. Das hat sich also noch verändert gegenüber den Zahlen, die wir in der Kommission erhalten haben. Die kantonalen Unterschiede sind noch grösser geworden: Während in meinem Kanton, Appenzell Innerrhoden, 51,2 Prozent der Schutzsuchenden erwerbstätig sind, liegt diese Quote im Kanton Genf nur bei 10,1 Prozent. Das ist fünfmal weniger. In den Kantonen Waadt und Tessin liegt die Quote nur unwesentlich höher als im Kanton Genf. Das SEM begründet diese tiefen Erwerbstätigkeitsquoten im Tessin und in der Westschweiz mit dem regionalen Arbeitsmarkt und der in diesen Kantonen bestehenden Arbeitslosigkeit. Das mag sein. Nur, allein mit dem Wechsel von der Bewilligungspflicht zur Meldepflicht werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Erwarten Sie also bitte von dieser Motion keine Wunder.

Und dann noch etwas anderes: Die massgebende Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) gibt in Artikel 53 vor, dass die Bewilligungsbehörde aufgrund des Gesuchs eines Arbeitgebers zu prüfen hat, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss Artikel 22 des Ausländer- und Integrationsgesetzes eingehalten werden. Nun soll diese Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht abgelöst werden. Dann gibt es meiner Überzeugung nach bei der Umsetzung nur zwei Varianten: Entweder findet überhaupt keine Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr statt - das wird von der Kommission aber verneint und ist auch nicht im Sinne des geltenden Lohnschutzes -, oder die Prüfung hat weiterhin stattzufinden, einfach im Nachhinein. Dann bleibt es [PAGE 213] aber bei der heute geltenden Bewilligungspflicht. Wenn die Behörde die Meldung erhält und dann trotzdem eine Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchführen muss, dann ändert sich nichts. Auch aus diesem Grund sind von der Annahme dieser Motion keine Wunder zu erwarten.

Ich komme zum Schluss: Bei der Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen mit Schutzstatus S besteht offenkundig Handlungsbedarf. Die vorliegende Motion gibt aber leere Versprechen ab. Sie ist der falsche Weg. Wenn sich wirklich etwas verbessern soll, sind die in den Kantonen zuständigen Behörden gefordert, die Schutzsuchenden nicht nur zu administrieren, sondern sie im Sinne eines Case-Managements wirksam zu betreuen und die nötigen Kontakte zu den Arbeitgebenden herzustellen.