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Friedli Esther · Ständerat · 2024-03-13

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-13

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird in sechs Lemmata eine Verschärfung der aktuellen Asylpolitik im Bereich der irregulären Sekundärmigration gefordert. Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit, auch dem ersten Lemma zuzustimmen. Die anderen fünf Lemmata sind ja völlig unbestritten.

Im aktuellen Asylgesetz steht in Artikel 31a, dass das SEM in der Regel auf Asylgesuche nicht eintritt, wenn die betroffenen Personen wieder in einen sicheren Drittstaat zurückkehren können, in welchem sie sich vorher aufgehalten haben. Der Begriff "in der Regel" relativiert alles und weicht die Bestimmung wieder auf.

Wir sind in der Schweiz mit ständig steigenden Asylzahlen konfrontiert. Im Jahr 2023 haben über 30[NB]000 Menschen in unserem Land ein Asylgesuch gestellt. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr, und die Tendenz ist steigend. Der Pendenzenberg beim SEM ist riesig. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei der Rückführung im Rahmen des Dublin-Systems Schwierigkeiten mit einigen Ländern gibt, namentlich mit Italien. Diese Probleme zeigen auf, dass das Dublin-Abkommen nicht mehr wie vorgesehen funktioniert. Es wäre aber wichtig, dass dieses Abkommen funktioniert. Es besagt, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, in der Schweiz oder in einem anderen Dublin-Land kein Asylgesuch mehr stellen kann respektive dass darauf nicht eingetreten wird. Beide Räte haben die Motion Müller Damian 23.3031 angenommen, die fordert, dass der Bundesrat in Brüssel interveniert, weil das Dublin-Abkommen teilweise nicht mehr funktioniert. Ich bin gespannt, ob der Bundesrat hier bereits etwas bewirken konnte.

Neben den Dublin-Ländern gibt es auch sichere Drittstaaten. Die sicheren Drittstaaten werden gemäss Artikel 6a des Asylgesetzes durch den Bundesrat bestimmt. Es sind aktuell 44 Staaten. Ich meine, dass wir davon ausgehen dürfen, dass der Bundesrat im Vorfeld sorgfältig abklärt, welche Staaten als sichere Drittstaaten gelten sollen, und dass Menschen, die zurückgeführt werden, dort gemäss der Flüchtlingskonvention behandelt werden. Sonst müsste das Land von der Liste der sicheren Drittstaaten entfernt werden. Daher braucht es den Zusatz "in der Regel" in Artikel 31a AsylG aus meiner Sicht nicht.

Um die Sekundärmigration in Europa zu bekämpfen, braucht es endlich klarere Spielregeln. Sonst werden die Regeln ständig unterlaufen, von Menschen, die gar kein Recht auf Asyl in der Schweiz haben - und dies auf dem Buckel der Kantone und Gemeinden, die heute schon nicht mehr wissen, wo sie die Asylsuchenden überall unterbringen sollen.

Ich bitte Sie daher, auch dem ersten Lemma dieser Motion zuzustimmen.