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Gössi Petra · Ständerat · 2024-03-13

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion fordere ich den Bundesrat auf, ein Transitabkommen abzuschliessen, das es ermöglicht, abgewiesene eritreische Asylsuchende in ein Drittland zurückzuführen. Dazu soll der Bundesrat drei Massnahmen treffen: Erstens soll die rasche Identifizierung eines Drittstaates erfolgen, der bereit ist, ein solches Abkommen abzuschliessen; zweitens soll das Transitabkommen zunächst nur für eritreische Staatsangehörige gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde; drittens soll der Bundesrat als Muster das Transitabkommen verwenden, das von der damaligen Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am 8.[NB]Januar 2003 in Dakar unterzeichnet wurde.

Wie Sie wissen, hat Kollege Müller bereits im letzten Sommer mit einem Vorstoss gefordert, dass ein Pilotprojekt zur Rückführung von eritreischen Staatsangehörigen aufgegleist wird, die gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention keinen Schutz mehr benötigen. Dieser Rat hat das Anliegen unterstützt, es ist dann aber im Dezember im Nationalrat mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen knapp gescheitert. Damals argumentierte der Bundesrat, dass sich das vom Motionär geforderte Pilotprojekt aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht umsetzen lasse.

Aus diesem Grund knüpft die vorliegende Motion beim Transitabkommen von 2003 an. Meines Erachtens sollte das, was damals rechtlich möglich war, unserem Land auch heute nicht verwehrt werden; dies vor allem auch deshalb nicht, weil der Druck aus der Bevölkerung immer grösser wird und der Ruf nach einem Schritt vorwärts, hin zu einer möglichen Lösung, immer lauter. Das ist zumindest so in der Region, in der ich mich täglich bewege. Als Klammerbemerkung: Das Abkommen von 2003 wurde damals nicht umgesetzt, aber nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus anderen, vor allem politischen Gründen.

Nun begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung auch mit den zu hohen Kosten, die ein solches Abkommen generieren würde. Es gibt aber immer auch eine Gegenrechnung. Sonderflüge für Rückführungen sind zwar teuer, kosten den Staat unter dem Strich aber weniger, als wenn abgewiesene Asylsuchende nicht zurückgeführt werden können. Zudem wird in der Argumentation zur Kostenhöhe nicht in Betracht gezogen, dass die gesellschaftlichen Kosten noch viel grösser werden, wenn wir für Herausforderungen, die von der Bevölkerung als solche wahrgenommen werden, keine griffige Lösung finden. Das Unbehagen, das in der Bevölkerung entsteht, wenn man sich machtlos fühlt, wird meines Erachtens aktuell von politischer Seite viel zu wenig ernst genommen.

Mein Vorstoss ist übrigens auch kein Wahlkampf; das ist ein Vorwurf, der bei der Motion Müller Damian 23.3176 erhoben wurde. Sie wissen alle, die nationalen Wahlen sind vorbei, und die kantonalen Wahlen in unserem Kanton fanden am 3.[NB]März statt. Mir geht es vielmehr darum, dass wir für eine Thematik, die bei vielen Menschen ein grosses Unbehagen auslöst, eine Lösung finden.

Es wird keine einfache Lösung geben, da müssen wir uns nichts vormachen. Heute ist es immer noch so, dass abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht zwangsweise in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil Eritrea jegliche Rückübernahmen ablehnt. Wenn sie nicht freiwillig gehen, sind wir heute faktisch machtlos.

Aber ich komme noch zu einem anderen wichtigen Punkt: Bei diesem Vorstoss geht es nicht darum, dass das Asylverfahren ins Ausland ausgelagert wird; das Verfahren findet nach Schweizer Recht statt. Es geht auch nicht darum, dass eine Person, die Anrecht auf Asyl hat, zurückgeschickt werden soll. Die von dieser Motion betroffenen eritreischen Staatsangehörigen haben einen endgültigen Wegweisungsentscheid des Bundes erhalten. Sie weigern sich, unser Land freiwillig zu verlassen. Es gibt meines Erachtens keinen Grund, diese Leute zu schützen, weil sie aufgrund ihrer Nichtrückkehr gegen unser Recht verstossen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.