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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die hier zur Diskussion stehende Motion verlangt, dass gegen Ausländer, die in der Schweiz gewaltsam das Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind, vorgegangen wird. Dazu werden konkrete Sanktionsmassnahmen vorgeschlagen.

Erlauben Sie mir hier folgende Bemerkungen: Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion. Es ist unverständlich, dass in der Schweiz aufgenommene Personen gewalttätige Demonstrationen durchführen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die rechtliche Handhabe, um gegen solche Personen vorzugehen, bereits besteht; er muss sie umsetzen.

Dazu folgende Ausführungen: Die Gründe für eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sind abschliessend in der Flüchtlingskonvention definiert. Die Schweiz kann somit keine weitergehenden Gründe für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im nationalen Recht vorsehen - es gibt aber schon solche Gründe. Gestützt auf das geltende Recht kann die Flüchtlingseigenschaft bereits aberkannt und das Asyl widerrufen werden, wenn sich eine Person freiwillig wieder unter den Schutz des Landes stellt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Eine solche Unterschutzstellung kann jedoch nicht allein aufgrund der nachgewiesenen Teilnahme an regierungsfreundlichen Anlässen angenommen werden. Letztere kann jedoch ein Indiz für eine solche Unterschutzstellung sein.

Das SEM widerruft das Asyl, wenn Flüchtlinge die innere und äussere Sicherheit der Schweiz verletzen, gefährden oder besonders verwerfliche strafbare Handlungen begehen. Eine weitergehende Massnahme wie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft ist in solchen Fällen aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus der Flüchtlingskonvention aber nicht möglich. Im Bereich des Ausländer- und Strafrechts bestehen bereits Möglichkeiten, um Personen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzen oder gefährden, aus der Schweiz wegzuweisen, so zum Beispiel durch den Widerruf von Bewilligungen oder die Anordnung einer strafrechtlichen Landesverweisung.

Nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Herbst 2023 haben die Kerngruppe Sicherheit des Bundes und das SEM - in dieser Kerngruppe sind auch das VBS, der NDB, das Fedpol und das EDA vertreten - die aktuelle Situation eingehend analysiert und Massnahmen identifiziert. Ziel dieser Massnahmen ist es, gewaltsame Aktivitäten von eritreischen Regierungsorganisationen oder deren Unterstützern in der Schweiz zu verhindern. Die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden der Kantone werden in diese Arbeiten einbezogen. Massnahmen des Bundes können somit nur unterstützenden Charakter haben.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.

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