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Caroni Andrea · Ständerat · 2024-03-13

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Diese Motion hat eine gewisse Verwandtschaft mit dem Thema von vorhin, aber sie zielt nicht speziell auf Eritrea, sondern auf etwas Allgemeines und vor allem auf etwas Selbstverständliches. Wenn jemand in die Schweiz kommt und Schutz vor einem Regime sucht, das ihn verfolgt, dann soll er eben nicht dieses Regime, das ihn ja angeblich verfolgt, öffentlich unterstützen, schon gar nicht gewaltsam.

Der Bundesrat selbst zeigt in seiner Antwort vom November 2023 auf die Interpellation Gössi 23.4022 auf, welches die Hürden sind, um in solchen Fällen durchzugreifen, namentlich solche Personen - und wir reden nur von diesen schwarzen Schafen - des Landes zu verweisen. Die Motion nimmt den Ball auf und lädt den Bundesrat ein, hier Verbesserungen vorzuschlagen. In der Motion selbst finden sich drei konkrete Vorschläge, der Bundesrat soll in der Umsetzung aber frei sein. Ich möchte nur einen der drei Vorschläge erwähnen. Dieser stützt darauf ab, dass es mit der Verfolgung nicht allzu weit her sein kann, wenn jemand öffentlich ein Regime unterstützt, von dem er sagt, es verfolge ihn. Das verhält sich vielleicht ähnlich wie beim Asylwiderrufsgrund, den wir 2018 eingefügt haben: Wenn jemand in das Land heimreist, in dem er offenbar verfolgt wird, kann er in der Regel das Asyl auch nicht mehr behalten.

Die Antwort des Bundesrates hat mich dann etwas überrascht. Er schreibt erfreulicherweise: "Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion." Und er findet dann: "Es ist unverständlich, dass in der Schweiz aufgenommene Personen gewalttätige Demonstrationen durchführen [...]." Nach dieser Einleitung hätte ich einen Antrag auf Annahme der Motion erwartet oder zumindest eine Auseinandersetzung mit den vorgeschlagenen Verbesserungen. Der Bundesrat aber schreibt dann nur noch einen Satz: "Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die rechtliche Handhabe, um gegen solche Personen vorzugehen, schon besteht" - Punkt, Schluss, aus. Der Bundesrat hat im November also noch die Hürden dargelegt, teilt auch das Anliegen, sagt aber dann ohne jede Begründung und ohne die geringste Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, er hätte ja schon alle Instrumente, und geht mit keinem Wort auf die Situation ein. Ich kann mir das fast nur so erklären, dass die Person, welche die Antwort entwarf, von plötzlicher Lustlosigkeit ergriffen wurde oder vielleicht auch [PAGE 229] einfach der Akku im Laptop keinen Strom mehr hatte, bevor sie die vollständige Antwort schreiben konnte.

Die Schweiz bietet verfolgten Menschen Schutz. Das ist die menschliche Komponente, die auch Bundesrat Jans angesprochen hat. Aber wer dann seine eigenen angeblichen Verfolger unterstützt, sogar mit Gewalt, der hat diesen Schutz offenbar gar nicht nötig, geschweige denn verdient.

Daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.