Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13
Wortprotokoll
Das Postulat Schaffner beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob die gegenwärtigen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um die Schweizer Eisenbahn zügig zu digitalisieren. Durch die Digitalisierung soll die Kapazität der bestehenden Infrastruktur besser genutzt werden. Besonders sei zu prüfen, ob durch die schnellere Digitalisierung ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Ausbauschritte der Bahn erreicht werden kann. Zudem sollen die Realisierungszeiträume für neuere Technologien verkürzt sowie die finanziellen Mittel für eine schnellere Digitalisierung überprüft werden.
Ich will vorab betonen, dass die Schweiz bei der Digitalisierung der Eisenbahn, genau gleich wie bei anderen Eisenbahntechnologien, darauf achten muss, keine technologische Insel zu werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Entwicklung und Einführung von neuen Technologien mit unseren Nachbarn abgestimmt ist. Nur so können wir als kleines Land die erforderliche Interoperabilität im Eisenbahnbereich erreichen und teure, inkompatible nationale Lösungen verhindern. Ich glaube, das versteht sich von selbst.
Was hat die Schweiz entsprechend gemacht? Die Schweiz hat mit dem European Train Control System (ETCS) ein europäisch standardisiertes Zugbeeinflussungssystem eingeführt. Es soll die Vielzahl nationaler Systeme in Europa schrittweise ablösen und so den Bahnverkehr effizienter machen und den grenzüberschreitenden Verkehr vereinfachen. Seit 2018 ist praktisch das gesamte Schweizer Normalspurnetz mit ETCS Level 1 sowie mit dem Funksystem GSM-Railway ausgerüstet. Damit konnte die europäische Interoperabilität des Normalspurnetzes der Schweiz erreicht werden. Für die Digitalisierung und eine weitere Effizienz- und Kapazitätssteigerung im europäischen Schienenverkehr ist ETCS Level 2 eine Voraussetzung, das heisst eine Führerstandsignalisierung ohne Aussensignale. Das ist der nächste Schritt.
Die Schweiz strebt diese Führerstandsignalisierung für wesentliche Bestandteile des Normalspurnetzes an. Die angestrebte Verbesserung durch Digitalisierung kann nur mit einer koordinierten Einführung von Führerstandsignalisierung, Zugkommunikation, Traffic-Management-Systemen und automatisiertem Fahren erreicht werden. Das BAV hat dafür 2021 die ERTMS-Strategie publiziert und sie 2023, letztes Jahr, aktualisiert. Unter Einbezug der Branche - das ist wichtig; wir arbeiten hier natürlich eng mit der Branche zusammen - und abgestimmt auf die Entwicklungen in der EU hat das BAV in seiner ERTMS-Strategie festgelegt, dass bei allen Erneuerungen von Sicherungsanlagen bzw. bei Neubauten im Rahmen künftiger Ausbauschritte das ETCS Level 2, sprich die Führerstandsignalisierung, umgesetzt werden soll.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Zugfunk. Hier muss die bestehende GSM-R-Technik mittelfristig durch die sogenannte FRMCS-Technologie ersetzt werden. Diese Zugkommunikation wird der Digitalisierung zusätzlichen Schub verleihen.
Mit der ERTMS-Strategie des BAV wird die Digitalisierung des Schweizer Bahnsystems in überprüfbaren Etappen in Abstimmung mit den Ausbauschritten und mit dem laufenden Betrieb vorangetrieben. Die Bahnunternehmen wurden Ende 2023 damit beauftragt, für die Infrastruktur und die Fahrzeuge eine Migrationsplanung zu erarbeiten. Bis 2025 sind abgestimmte Teilnetz- und Linienkonzepte für die Führerstandsignalisierung zu erstellen; diese beinhalten unter anderem einen Zeitplan und eine Priorisierung.
Die Umsetzung von ERTMS trägt dem Investitionsschutz bei Anlagen und Fahrzeugen Rechnung. Für die Finanzierung der Investitionen in die Bahninfrastruktur und die Fahrzeuge stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Bei der Erneuerung infrastrukturseitiger Anlagen sind es die Leistungsvereinbarungen zum Betrieb und zum Substanzerhalt der Bahninfrastruktur; bei den Infrastrukturausbauten sind es die entsprechenden Kredite für die Ausbauschritte; bei den Fahrzeugen des bestellten regionalen Personenverkehrs (RPV) sind es die normalen RPV-Kredite. Die Ausrüstung der Fahrzeuge des Fern- und Güterverkehrs wird im Rahmen von deren Modernisierung durch die Unternehmen finanziert. Bei den anderen Fahrzeugkomponenten ist das auch der Fall.
Damit habe ich Ihnen, glaube ich, aufgezeigt, wie viel und wie umfassend in dieser Hinsicht gearbeitet wird. Es braucht beides: Zum einen braucht es die Kapazitätsausbauten, die wir in den Programmen führen; darüber haben wir gesprochen. Teil davon ist die Digitalisierung, diese habe ich nun auch erwähnt. Zum andern braucht es natürlich aber auch die Digitalisierungsschritte. Diese werden, wie Sie gehört haben, in enger Absprache mit der EU, den SBB und allgemein den Bahnunternehmen vorgenommen. Sie können aber nicht irgendwo als Insellösung vorausgehen.
Eine weitere Digitalisierungskomponente, die hier nun nicht drin ist und die im Postulat auch nicht unbedingt angesprochen wird, ist die digitale automatische Kupplung, wie wir sie beim Güterverkehr vorsehen. Auch das sollte eine ziemliche Rentabilität ergeben.
Autonom fahren können wir natürlich auf dem stark verzweigten Schweizer Netz nicht. Autonomes Fahren kann in erster Linie eingeführt werden, wenn wir wie eine U-Bahn von A nach B fahren und zurück und keine Kreuzungen und keine solchen Verästelungen haben. Deshalb sind wir hier noch nicht so weit.
Gestützt auf diese Ausführungen, in Anerkennung dessen, dass es die Digitalisierung braucht, und in Anerkennung dessen, was bereits gemacht wird, bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen. Ich glaube, ein weiterer Bericht hindert uns nur bei der Arbeit, die aktuell getätigt wird.