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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Erlass von örtlichen Verkehrsanordnungen und die Signalisation auf den Kantons- und Gemeindestrassen liegen generell in der Kompetenz der kantonalen und kommunalen Behörden. Das soll nach Ansicht des Bundesrates so bleiben, unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit herauf- oder herabgesetzt wird, denn die Kantone verfügen hier über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten.

Eine Heraufsetzung der Geschwindigkeit kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Es gibt Strecken, die zwar innerorts liegen, jedoch nicht von Wohnüberbauungen gesäumt sind. Wenn der Umweltschutz und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind, ist Tempo 60 innerorts durchaus gerechtfertigt. Was den Lärmschutz angeht, so muss der Eigentümer der Strasse weitere Massnahmen ergreifen, wenn die Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Solche Massnahmen können nebst der Reduktion der Geschwindigkeit etwa der Einbau von Flüsterbelägen oder auch von Lärmschutzwänden auf den betroffenen Abschnitten sein.

Die Kantone und Gemeinden sind also schon heute gefordert, Massnahmen gegen übermässigen Lärm zu ergreifen. Ein bundesrechtliches Verbot von Tempo 60 innerorts ist deshalb nicht erforderlich und schiesst für uns über das Ziel hinaus. Wir würden hier in die Kompetenzen der Kantone eingreifen.

Abschliessend ist festzuhalten, dass die Schweiz mit der Möglichkeit der Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht alleine dasteht: International ist eine solche Möglichkeit für Hauptverkehrsachsen innerorts weit verbreitet.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.