Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet die Schweiz, Finanzmittelflüsse klimafreundlich auszurichten. Zudem beauftragt das Klima- und Innovationsgesetz, das vom Volk angenommen wurde, den Bund, dafür zu sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Das heisst nicht, dass bis 2028 die Ziele erreicht werden müssen - dies muss bis 2050 erfolgen -, aber der Abbaupfad muss dargelegt werden.
Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Auftrags bzw. des Volkswillens unterstützt der Bundesrat die Motion. Die Umsetzung der Motion kann die Ambition der Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen unterstreichen und unterstützen. Mit der Umsetzung können auch verschiedene spezifische Anliegen im Bereich der nachhaltigen Finanzen adressiert werden. Bei der Umsetzung der Motion soll dem Subsidiaritätsprinzip des Bundesrates im Bereich Sustainable Finance Rechnung getragen werden, wie dies die Motion auch vorsieht. Es bleibt zu prüfen, ob das Anliegen der Motion durch eine staatliche Regelung oder eben beispielsweise besser durch eine Selbstregulierung erfolgen kann. Der Bundesrat hat ja immer betont, er würde es gerne sehen, wenn die Branche selber eine effiziente Regulierung umsetzt. Man kann dann auch definieren, welche Schwellenwerte sich dafür eignen.
Der Fokus einer Umsetzung soll auf Best Practices gelegt werden. Verbote und Zwänge sind dagegen nicht sinnvoll, da sie dem dynamischen Element der technologischen Innovation nicht Rechnung tragen.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Annahme der Motion.