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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ermittlung und Ausschüttung der SNB-Gewinne den Bestimmungen der Bundesverfassung und des Nationalbankgesetzes folgen. Entscheidend ist der Bilanzgewinn, also die Summe aus ausschüttbarem Gewinn und Ausschüttungsreserve. Nur wenn die SNB einen Bilanzgewinn macht, kann sie auch Gewinn ausschütten. Aus dem Jahresergebnis der SNB werden zunächst Rückstellungen für Währungsreserven gebildet. Der nach der Rückstellungsbildung verbleibende Gewinn ist grundsätzlich ausschüttbarer Gewinn.

Angesichts der stark schwankenden Erträge der SNB sieht das Nationalbankgesetz eine Verstetigung der Ausschüttungen vor. Deshalb wird nur ein Teil dieses Gewinnes sofort [PAGE 506] ausgeschüttet, während der Rest in die sogenannte Ausschüttungsreserve geht. Sie entspricht einem Gewinn- bzw. Verlustvortrag und dient der mittelfristigen Verstetigung der Ausschüttung an Bund und Kantone. In guten Jahren werden ihr nicht ausgeschüttete Gewinne zugewiesen, in schlechten Jahren werden eben Verluste abgezogen. Nur wenn der Bilanzgewinn - die Summe aus ausschüttbarem Gewinn und Ausschüttungsreserve - positiv ist, darf die Nationalbank eine Ausschüttung vornehmen.

Der aussergewöhnlich hohe Jahresverlust 2022 der SNB von 132 Milliarden Franken führte dazu, dass die in den vorherigen Jahren aufgebaute Ausschüttungsreserve von 100 Milliarden Franken mehr als aufgezehrt und der Bilanzgewinn negativ wurde. Damit waren die Bedingungen für eine Ausschüttung nicht erfüllt. Dies war auch im Jahr 2023 der Fall, sodass erneut keine Ausschüttung erfolgen konnte.

Die praktizierte Gewinnausschüttung der SNB ist folglich konform mit dem Nationalbankgesetz, das aus Sicht des Bundesrates nicht in Widerspruch zur Verfassung steht. Etwas einen Ermessensspielraum gibt es bei den Rückstellungen, das ist so. Ich darf Ihnen auch sagen, dass die Finanzdirektorenkonferenz und das EFD mit der SNB im Gespräch sind. Aber die heutige Praxis ist korrekt.

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