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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Bei der Credit Suisse und auch bei der UBS handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte Aktiengesellschaften. Der Bund ist nicht Eigner dieser Banken und kann deshalb auch keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheide, hier beispielsweise auf den Verkauf von Immobilien, nehmen. Als juristische Person des Privatrechts kommt die UBS AG in den Genuss der grundrechtlichen Garantien der Wirtschaftsfreiheit und der Rechtsgleichheit, und dies umfasst auch die Gleichbehandlung von Gewerbegenossen, zu welcher der Bund im Rahmen der Wirtschaftsordnung verpflichtet ist. Die durch die UBS AG gehaltenen Liegenschaften mit einem Vorverkaufsrecht zu belasten, würde einen erheblichen und rechtsungleichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen. Sollte sich die UBS AG zu Marktverkäufen aus ihrem Immobilienportfolio entscheiden, so stünde es Bund, Kantonen und Gemeinden frei, sich daran zu beteiligen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.