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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Zum einen ist es einfach so, dass der Bund gar nicht über die Daten verfügt, weder in dieser Detailtiefe noch in dieser Granularität. Zum andern gibt es auch inhaltliche Gründe: Das primäre Ziel von Steuerabzügen ist ja nicht die Korrektur von Einkommensungleichheiten. Das Ziel ist vielmehr, eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Abzüge von Gewinnungskosten müssen basierend auf der Bemessungsgrundlage gewährt werden. Abzüge von Gewinnungskosten vom Steuerbetrag würden gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit verstossen.

Die sogenannten allgemeinen Abzüge sowie die Sozialabzüge - der Kinderabzug ist beispielsweise ein solcher Abzug - berücksichtigen individuelle Situationen und Lebensbedürfnisse. Hier wäre es allerdings auch denkbar, sie durch Abzüge vom Bruttosteuerbetrag zu ersetzen, ohne dass das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt würde.

Insgesamt muss ich aber sagen: Wenn Sie eine Umverteilungswirkung erzielen möchten, Herr Wettstein, dann ist die Tarifgestaltung an sich viel wirkungsvoller als die Änderung der Abzüge, wie Sie sie formuliert haben und womit beispielsweise Geringverdiener entlastet werden sollen. Eigentlich müsste der Tarif bei den unteren Einkommen weiter abgesenkt werden - das wäre dann vor allem in den Kantonen und Gemeinden, zumal diese Personen wohl gar keine direkte Bundessteuer bezahlen.

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