Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-14
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-14
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die Motionen; sie haben eine ausführliche Antwort verdient. Einmal mehr widmet sich eine ausserordentliche Session der Migration. In dieser Session sind mehr als vierzig Geschäfte traktandiert, die damit im Zusammenhang stehen. Bevor ich auf die beiden Geschäfte eingehe, die wir in dieser Sonderdebatte behandeln, möchte ich kurz einen Blick auf das grössere Bild werfen.
Wir haben seit zwei Jahren Krieg in Europa; Russland bombardiert die Ukraine. Es gibt Krieg im Nahen Osten und Bürgerkriege in Afrika. Das ist überall mit nicht aushaltbaren Leiden der Zivilbevölkerung verbunden. Noch nie waren so viele Menschen weltweit auf der Flucht wie heute. Hinzu kommen grosse Veränderungen des Klimas, welche ebenfalls viele Menschen auf der ganzen Welt zwingen, ihre Scholle zu verlassen.
Kein Thema bestimmt die öffentliche Diskussion so stark wie die Migration, nicht nur in der Schweiz: Schauen Sie nach Deutschland, Frankreich, Italien, eigentlich überall, selbst in den USA und vielen anderen Ländern ausserhalb unseres Kontinentes. Die Migration prägt die Innenpolitik in westlichen Ländern. Das ist kein Schweizer Phänomen. Die Migrationspolitik prägt weltweit Wahlkämpfe, entscheidet Wahlen und Abstimmungen, auch bei uns.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Probleme zu benennen und zu lösen, die als Folge der besorgniserregenden weltweiten Fluchtbewegungen von Millionen Menschen entstehen, und nicht, sie zu bewirtschaften. Wir sind gewählt worden, um tragfähige Vorschläge für konkrete Probleme zu machen. Dabei dürfen wir uns nichts vormachen. Die Schweiz schafft das nur im Verbund mit den Nachbarn, so wie wir alle grossen Herausforderungen unserer Zeit nur zusammen mit verbündeten Staaten und insbesondere mit der EU lösen können.
Was für die Rettung des Klimas, die Sicherstellung der Energieversorgung, die Bekämpfung von Polarisierung und Extremismus, die Förderung von Frieden, Sicherheit und Demokratie gilt, gilt auch für die Migration: Die Schweiz kann diese Probleme nicht alleine lösen. Aber wir können unseren Beitrag dazu leisten, unseren kleinen Beitrag, um die Ursachen der Migration zu mindern. Das tun wir auch. Wir können und wollen, wie das unsere Verfassung von uns verlangt, Frieden und Demokratie in der Welt fördern. Wir können und wollen unseren Beitrag zum Schutz des Weltklimas leisten und andere Länder dabei unterstützen.
Die EU hat mit dem neuen Migrations- und Asylpaket wichtige Entscheidungen gefällt. Sie will den Schutz der Aussengrenzen stärken. Sie will Schlepperbanden intensiver bekämpfen. Sie will die Rückführung in Herkunftsländer intensivieren. Sie will aber auch unmenschliche Pushbacks an den Grenzen verhindern und faire Verfahren für Menschen ermöglichen, die in ihrem Land verfolgt sind und dringend Schutz brauchen. Diese gesamteuropäischen Entwicklungen und Massnahmen begleitet die Schweiz konstruktiv, denn sie sind für die Schweizer Bevölkerung mindestens so wichtig wie die Entscheide, die wir hier fällen.
Im Asylwesen gibt es auch Missbrauch, und es gibt international organisierte Schlepperbanden, die zuweilen brutal vorgehen. Auch das sind Probleme, die wir anpacken und bei denen wir die Bemühungen gemeinsam mit unseren europäischen Schengen/Dublin-Partnerstaaten intensivieren. Wir brauchen tragfähige Lösungen im Inland und mit unseren Partnerländern. Um es vorwegzunehmen: Die beiden Vorstösse, über die wir heute diskutieren, gehören nicht zu den tragfähigen Lösungen. Wir wissen, dass Binnengrenzkontrollen kein taugliches Mittel gegen die irreguläre Migration sind, und wir wissen, dass auch aus der Türkei Menschen zu uns kommen, die Anspruch auf unseren Schutz haben, weil ihre fundamentalen Rechte dort nicht garantiert sind. Ich gehe später noch im Detail darauf ein.
Im Migrationsbereich ist es wie bei den anderen grossen Themen auch: Tragfähig sind nur Lösungen, die wir gemeinsam entwickeln und mittragen. Wir machen das auf europäischer Ebene, wie gesagt, mit unseren europäischen Nachbarländern. Auch deshalb begleiten wir dieses Migrations- und Asylpaket konstruktiv. Wir weiten auch das Netz an Migrationsabkommen ständig aus. Zum Beispiel sind Länder in Nordafrika eher bereit, Rückführungen zu akzeptieren, wenn wir sie dabei unterstützen, ihre eigenen, oft noch grösseren Probleme mit der Flucht aus wiederum anderen Ländern zu lösen. Die EU hat sich ebenfalls aufgemacht, Migrationsabkommen mit Herkunfts- und Transitländern abzuschliessen.
In der Schweiz brauchen wir die Kantone, die Gemeinden und auch die Zivilgesellschaft. Das Asylwesen ist eine [PAGE 549] Verbundaufgabe. Alle haben hier ihre eigene Verantwortung, ihre eigenen Aufgaben. Es ist für alle eine grosse Herausforderung. Aber es gibt zahlreiche Beispiele, von denen man in den Medien vielleicht etwas weniger hört, die zeigen, wie Kantone, Gemeinden und Zivilorganisationen vorbildlich ihren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Gemeinsam müssen wir diesen Schulterschluss mit den Kantonen und den Gemeinden erneuern. Ich habe deshalb zusammen mit der KKJPD und der SODK beschlossen, dass wir für die Zukunft eine Gesamtstrategie Asyl entwickeln wollen, einen Masterplan. Dabei geht es auch[NB]um[NB]die[NB]Frage[NB]der[NB]Unterbringung.[NB]Der[NB]Wille[NB]für[NB]eine gemeinsame Lösung ist bei den Kantonen und Gemeinden vorhanden.
Jene Aufgaben, die in meiner Verantwortung sind, werde ich anpacken. Erste Projekte habe ich bereits kommuniziert, weitere werden folgen. Ich werde dem Bundesrat in den nächsten Wochen zum Beispiel auch ein Konzept vorschlagen, wie wir mehr Geflüchtete, vor allem Geflüchtete mit Status S, in den Arbeitsmarkt hineinbringen. Für viele Vorhaben werde ich Ihre Unterstützung brauchen, die Unterstützung der lösungsorientierten Kräfte hier im Saal, die sich nicht mit Symbolpolitik begnügen, sondern wirklich an Lösungen interessiert sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Zu den konkreten Motionen: Die Motion 23.4472, "Schutz der Schweizer Landesgrenzen", will Grenzkontrollen an den Landesgrenzen einführen und denjenigen Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise verweigern. Die Wiedereinführung systematischer Kontrollen an den Binnengrenzen ist kein neues Thema. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen heute nicht gegeben sind. Der Bundesrat ist nach wie vor auch der festen Überzeugung, dass Binnengrenzkontrollen kein effektives Mittel zur Eindämmung der irregulären Migration sind. Ich werde Ihnen das jetzt ausführen.
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes ist das Wesensmerkmal von Schengen. Solche Kontrollen sollen rechtlich nur dann wieder eingeführt werden, wenn eine ernsthafte und schwerwiegende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorliegt. Die von der irregulären Sekundärmigration besonders betroffenen EU-Länder auf der Balkanroute liefern ja den direkten Beweis dafür, dass Grenzkontrollen kein wirksames Mittel zur Reduktion der Migration sind. Deutschland und Österreich beispielsweise hatten in der jüngsten Vergangenheit trotz Binnengrenzkontrollen einen starken Anstieg der irregulären Migration zu verzeichnen, und die Asylgesuchszahlen sind stark angestiegen.
Selbst wenn die Schweiz wieder Binnengrenzkontrollen einführen würde, könnten Aufgegriffene an der Grenze immer noch ein Asylgesuch stellen und dann zur Prüfung des Gesuches einreisen. Das haben wir etwa in Österreich gesehen. Dort dürften viele Gesuche genau deshalb gestellt worden sein, weil die Leute daran gehindert wurden durchzureisen. Und nicht zu vergessen: Eine Einführung von Binnengrenzkontrollen bis hin zu systematischen bzw. vollständigen Kontrollen hätte angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Tag starke Auswirkungen auf die betroffenen Grenzregionen der Schweiz und den grenzüberschreitenden Personenverkehr. Unter anderem würde sich dies negativ auf die rund 400[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie den Tourismus in der Schweiz auswirken. Gemäss einem Bericht des Bundesrates von 2018 würden systematische Kontrollen Kosten von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
L'espace frontalier de la Suisse est aujourd'hui surveillé de manière efficiente et efficace.
L'Office fédéral de la douane et de la sécurité des frontières est présent dans le cadre de ces contrôles douaniers et effectue des contrôles axés sur les risques.
Toute personne entrée illégalement en Suisse qui ne dépose pas de demande d'asile et fait l'objet d'une décision de renvoi relevant du droit des étrangers.
La coopération internationale permet de lutter efficacement contre la migration irrégulière. La Suisse soutient des initiatives communes de politique migratoire au plan européen. Elle a en outre élaboré avec l'Allemagne, l'Autriche et la France des plans d'action visant à empêcher la migration secondaire.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Verweis auf Grossbritannien. Die Briten waren bei Schengen ja gar nie dabei, und sie kontrollieren ihre Grenzen systematisch. Seit sie auch den Dublin-Raum verlassen haben, sind die irregulären Ankünfte in die Höhe geschnellt. Wenn es auf einer Insel wie Grossbritannien nicht funktioniert, dann dürfte es in einem Binnenland wie der Schweiz noch viel weniger funktionieren.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den genannten Gründen, die Motion abzulehnen.
Jetzt komme ich noch zur Motion Heer 23.4401, "Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten". Sie setzt nicht bei den Grenzkontrollen an, sondern beim Asylverfahren. Sie beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit Personen, die aus Mitgliedstaaten des Europarates stammen, in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten.
Das schweizerische Asylgesetz sieht vor, dass jedes Ersuchen um Schutz vor Verfolgung als Asylgesuch gilt und vom SEM entgegengenommen werden muss. Das SEM prüft jedes Asylgesuch individuell und in Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Conformément à la loi sur l'asile, le Conseil fédéral peut désigner les Etats dans lesquels il n'y a, selon ses constatations, pas de persécution. Ces pays sont appelés "safe countries". L'appréciation du Conseil fédéral s'appuie sur les données et l'évolution spécifique de chaque pays, en particulier sur la situation politique et sur la situation en matière de respect des droits de l'homme.
Les standards en matière de droits de l'homme ne sont pas mesurés sur la base de la Convention européenne des droits de l'homme, mais du Pacte international relatif aux droits civils et politiques de l'ONU. L'Etat concerné doit présenter la garantie que la situation politique s'est stabilisée et qu'elle se maintiendra dans un avenir proche. Les mesures concrètes prises par un Etat afin de reconstruire son passé ainsi que les améliorations dans le domaine du respect des droits de l'homme entrent également en considération dans cette appréciation.
Wird ein Staat aufgrund der Lageanalyse vom Bundesrat als verfolgungssicher bezeichnet, besteht die gesetzliche Regelvermutung, dass flüchtlingsrechtlich relevante staatliche Verfolgung nicht stattfindet und dass Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung gewährleistet ist. Es handelt sich jedoch hierbei um eine relative Verfolgungssicherheit, welche im Einzelfall aufgrund konkreter und substanzieller Hinweise umgestossen werden kann. Ergeben sich nämlich während der Anhörung oder aus den Akten Hinweise auf flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung, so muss das SEM diese Hinweise selbstverständlich prüfen und, sofern die Anforderungen an die Flüchtlingseigenschaft gemäss Artikel 3 des Asylgesetzes erfüllt sind, die Person als Flüchtling anerkennen. Sind hingegen keine Hinweise auf eine Verfolgung ersichtlich, lehnt das SEM das Asylgesuch ab.
Wenn das SEM ein Asylgesuch ablehnt, muss es in einem zweiten Schritt prüfen, ob Wegweisungsvollzugshindernisse gegeben sind. Der Wegweisungsvollzug wird nur angeordnet, wenn er sich als völkerrechtlich zulässig, zumutbar und möglich erweist. Die meisten Europaratsstaaten wurden vom Bundesrat als verfolgungssichere Heimat- und Herkunftsstaaten bezeichnet, aber nicht alle. Nicht auf der Liste der Safe Countries sind namentlich Armenien, Aserbaidschan und die Türkei. Während Armenien und Aserbaidschan im Jahr 2023 zu den Herkunftsländern mit sehr wenigen Asylgesuchen, keinen Asylgewährungen und einer Schutzquote im einstelligen Bereich zählten, beliefen sich 2023 die Asylgesuche von türkischen Staatsangehörigen auf rund 6800. Die Türkei steht damit nach Afghanistan auf Platz zwei der Liste wichtiger Herkunftsländer asylsuchender Personen. Gleichzeitig hat das SEM bei der Hälfte der türkischen Personen, die 2023 einen Asylentscheid erhielten, einen Schutzbedarf festgestellt. Rund 46 Prozent aller im letzten Jahr erlassenen [PAGE 550] Entscheide für Türkinnen und Türken stellten die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft fest und führten zur Asylgewährung, während knapp 4 Prozent in einer vorläufigen Aufnahme mündeten.
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 hat sich die Menschenrechtslage in der Türkei bezüglich der Ausübung politischer Rechte und der freien Meinungsäusserung verschlechtert. Weiterhin ist die Mehrheit der aktuell beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte pendenten Klagen gegen die Türkei gerichtet. Im Übrigen hat der Europarat im Januar 2024 die aserbaidschanischen Abgeordneten für ein Jahr aus der Versammlung ausgeschlossen. Begründet wird dieser Schritt unter anderem mit der schlechten Menschenrechtslage.
Ich fasse zusammen: Nicht alle Mitgliedstaaten des Europarates wurden vom Bundesrat als verfolgungssichere Heimat- und Herkunftsstaaten bezeichnet. Aktuell zählen drei Staaten nicht dazu, darunter die Türkei mit einem verhältnismässig hohen Schutzbedarf. Sämtliche Asylgesuche, selbst jene von Personen, die aus Safe Countries stammen, müssen in einem Asylverfahren einzelfallspezifisch geprüft werden. Hinweise auf eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung sind in jedem Fall sorgfältig abzuklären. Bürgerinnen und Bürger aller Europaratsstaaten pauschal von einer möglichen Asylgewährung auszuschliessen, geht daher nicht. Und selbst wenn das ginge, müssten wir trotzdem sicherstellen, dass niemand in ein Land zurückgeschickt wird, in dem er oder sie gefährdet wäre. Das ist der Grundsatz des Non-Refoulement-Prinzips, an den alle Staaten, die unter anderem die Flüchtlingskonvention, die Konvention gegen Folter oder die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, gebunden sind.
Der Bundesrat beantragt Ihnen daher heute, auch diese Motion abzulehnen.