Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2024-03-14
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Die Interpellation Müller Damian 23.4394 und jetzt auch die mündlich ausgeführten Argumente, vor allem das Beispiel mit dieser betroffenen Familie, zeigen die Probleme des Dualismus bei den EL sehr gut auf. Ich danke Kollege Müller, dass wir sie thematisieren können.
Er hat zum Schluss seines Votums der Bundesrätin Wünsche mitgegeben. Ich möchte hier ansetzen und die Wunschliste noch erweitern: Mir ist es ein Anliegen, dass wir verschiedene Lösungsansätze diskutieren, weil vielleicht nicht nur der eine oder der andere möglich ist, und dass wir hier eine Auslegeordnung machen, wie wir diesen Dualismus überwinden können. Ich meine, dass die bevorstehende Revision der Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen hierzu eine Gelegenheit bieten könnte.
Ich möchte noch ganz kurz drei Ansätze erwähnen, von einer eher kleinen Anpassung bis hin zu einer weitergehenden Reform dieser Berechnungsweise, denn es geht ja um die Berechnungsweise.
Der erste Ansatz wäre eben so ein Reförmchen innerhalb des bestehenden Dualismus, indem wir ihn für solche erwähnten Zwischenformen flexibler gestalten. An der Heimtaxe würden wir wie bisher festhalten. Zu prüfen wären aber zum Beispiel die bereits bestehenden Elemente für Heimbewohnende, die darüber hinausgehen, zum Beispiel die Hilflosenentschädigung, die für Aufenthaltstage ausserhalb des Heimes geviertelt wird. Wenn sie nicht geviertelt würde, könnte man Angehörige mit dem vollen Ansatz entschädigen. Weiter könnte man auch die Entschädigung für Krankheits- und Behinderungskosten erhöhen, die heute beschränkt ist. Sie ist auf 6000 Franken pro Jahr plafoniert. Damit muss ja auch viel bezahlt werden - zahnärztliche Leistungen oder Behindertentransporte -, sodass für externe Betreuungskosten eben kaum etwas übrig bleibt.
Zum zweiten Ansatz: Das wäre dann eine eigenständige, dritte Berechnungsformel für Personen, die nicht ausschliesslich im Heim oder zuhause wohnen. Man könnte hier beispielsweise die Heimtaxe pro rata für die Tage im Heim berechnen, wie das Kollege Müller in seiner Interpellation vorschlägt.
Zum Schluss noch zum dritten Ansatz: Das wäre dann eine etwas grössere Reform, quasi im Sinne des Wechsels zur Subjektfinanzierung innerhalb des EL-Systems. Es würde die Abschaffung der Anrechnung einer Heimtaxe bedeuten. Heimkosten würden dann wie auch das ambulante Wohnen über die Elemente Miete, Lebenshaltungskosten und Krankheits- und Behinderungskosten in der gleichen EL-Rechnung und nach den gleichen Prinzipien angerechnet. Ein tageweiser Bezug wäre somit möglich, weil direkt die Dienstleistungen bezahlt würden. Das würde die Kostentransparenz steigern und den Preisvergleich mit ambulanten Settings, die es ja gibt, vereinfachen. Für diesen umfassenden Wechsel müssten natürlich die Risiken und Nebenwirkungen untersucht werden. Es müsste auch sichergestellt werden, dass ein neues, komplexes System für die Betroffenen von Vorteil ist und mit Know-how, mit spezialisiertem Wissen eingesetzt und verstanden werden kann.
Also, egal, welche Lösung wir anstreben: Wir fordern eine Lösung, weil klar ist, dass der aktuelle Dualismus nicht mehr zeitgemäss ist und wir diesen überwinden sollten.