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Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-14

Wortprotokoll

Wir behandeln hier drei Standesinitiativen gemeinsam; alle haben den Gegenstand der Einführung der Individualbesteuerung zum Zwecke.

Die erste Standesinitiative kommt aus dem Kanton Luzern. Sie will eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung, damit auch die Bundessteuer und das kantonale Steuerrecht möglichst bald angepasst werden.

Ebenfalls eine Standesinitiative eingereicht hat der Kanton Graubünden mit dem Ziel, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung zu erreichen.

Gleichzeitig hat auch der Kanton Basel-Landschaft eine Standesinitiative eingereicht. Er lädt das Bundesparlament dazu ein, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der [PAGE 262] direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) so zu ändern, dass für die betroffenen Personen und die Steuerbehörden eine möglichst einfache Lösung gefunden werden kann. Als Begründung wird vorgebracht, das Bundesparlament beschäftige sich schon seit Langem mit der Frage der Beseitigung der Heiratsstrafe bzw. mit der Frage, ob dieses verfassungsmässige Problem nicht am besten durch die Einführung der Individualbesteuerung gelöst werden könnte. Es gehe auch um das Fortschreiten gelebter Gleichstellung und Gleichberechtigung, was eben eine Anpassung der steuerlichen Grundlagen erfordere. Es wird darauf hingewiesen, dass somit auch verheiratete Frauen, die erwerbstätig seien, diskriminiert würden und dass der Rückzug und das Ausscheiden von Frauen aus dem Arbeitsmarkt negativ zu bewerten seien. Die Lösung dafür würde in der Individualbesteuerung liegen.

Ich verzichte jetzt darauf, hier auch noch die Begründungen für die ersten beiden Standesinitiativen vorzubringen.

Ich komme zur Abwägung. Unsere Kommission hat diese Initiativen alle gemeinsam vorgeprüft. Wir haben in diesem Rat schon Stunden über die Beseitigung der Heiratsstrafe diskutiert, und wir wissen, dass neue Initiativen dazu vorliegen.

Unsere Kommission kommt zu einem ganz einfachen Schluss: Sie gibt allen drei Standesinitiativen keine Folge. Es ist keine inhaltliche Fragestellung, die hier zu entscheiden ist, sondern eine formelle Fragestellung. Sie lautet nämlich: Ist es zweckmässig, dieses Problem auf dem Weg der Standesinitiative anzugehen? Da ist die Kommission einstimmig der Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Denn der Bundesrat hat am 21.[NB]Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" und zum indirekten Gegenvorschlag, dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, verabschiedet. Es liegt also an uns, am Parlament, diese Botschaft zu behandeln. Im Rahmen der Beratung dieser Botschaft, die die Einführung der Individualbesteuerung zum Gegenstand hat, wird dieses Thema hier in den Rat kommen.

Somit liegt ein Fall gemäss Artikel 116 des Parlamentsgesetzes vor, in welchem einer Standesinitiative nicht Folge gegeben werden kann, weil der Weg der Standesinitiative hier nicht als zweckmässig gilt. Es ist nämlich nicht so, dass die angenommenen Motionen vom Bundesrat nicht beachtet worden wären - der Bundesrat hat dem Parlament eine Botschaft vorgelegt. Zudem ist die Behandlung der Botschaft zielgerichteter und schneller als der Weg über eine Standesinitiative.

Somit beantragt Ihnen die WAK ohne Gegenstimme, den drei Initiativen aus formellen Gründen keine Folge zu geben und dieses Thema nicht weiter auf dem Weg der Standesinitiative zu behandeln. Wir werden dann aber natürlich Gelegenheit haben, die Botschaft zur Individualbesteuerung, zur Volksinitiative zu diskutieren. Sie wird schon in den nächsten Monaten in diesem Rat zu beraten sein.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, diesen drei Initiativen keine Folge zu geben.