Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-14
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-14
Wortprotokoll
Sie kennen es bestimmt alle: das kleine Restaurant im Quartier, das immer offen ist, die Tische bleiben jedoch leer, egal zu welcher Tageszeit. Geldwäscherei - dieser Gedanke geht einem dann durch den Kopf. Tatsächlich besteht im Immobiliensektor die Gefahr, dass Mittel krimineller Herkunft investiert werden, ob als Investition in ein Restaurant oder in eine Luxusimmobilie; Verdachtsmeldungen dazu kommen vor. Allerdings zeigen die Analysen, dass der Immobiliensektor nicht stärker von Geldwäscherei betroffen ist als andere. Die Schweizer Behörden erfassen solche Fälle regelmässig, und ihre Zahl hat seit 2015 nicht zugenommen.
Im Jahr 2015 publizierte der Bundesrat den ersten Risikobericht über Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz, 2021 folgte der zweite Bericht. In der Immobilienbranche haben sich die Risiken innerhalb dieser sechs Jahre kaum verändert. Um die Geldwäschereirisiken innerhalb des Immobiliensektors dennoch zu senken, empfahl der Bericht die Verbesserung der landesweiten Grundstücksuche.
Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs und die damit verbundene Revision der Grundbuchverordnung traten am 1.[NB]Januar 2023 in Kraft. Der Grundstücksuchdienst wird noch in diesem Jahr eingeführt. Damit erhalten die berechtigten Behörden, die sich für die Bekämpfung der Geldwäscherei einsetzen, Zugang zur Information, welche Grundstücksrechte einer bestimmten Person zustehen.
Der Bundesrat hat ausserdem das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. Neben der Einführung eines Registers zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, dem Transparenzregister, voraussichtlich 2026, sieht die Vorlage auch Verschärfungen im Geldwäschereigesetz vor.
Sie sehen, die Umsetzung von Massnahmen zur weiteren Senkung der Geldwäschereirisiken in der Immobilienbranche ist bereits im Gange. Spätestens 2025 wird zudem die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Fedpol eine spezifische Analyse des Immobiliensektors publizieren. Darin wird die MROS die Risiken neu beurteilen und Handlungsempfehlungen abgeben.
Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Publikationspflicht für Handänderungen von Grundstücken aus all diesen [PAGE 560] Gründen nicht als zielführend, nicht als nötig. Die Notwendigkeit weiterer Massnahmen kann erst nach Abschluss der eben geschilderten Arbeiten beurteilt werden.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.