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AB 33715

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat mit 11 Gegenstimmen eine erste Revision der zweiten Säule verabschiedet, mit folgenden zentralen Punkten: Transparenz; Verbesserung der Informationspflicht; Erweiterung der paritätischen Mitgestaltung; stärkere Lockerung bei der Auflösung der Kollektivversicherungsverhältnisse; Bemühung um eine Verbesserung der Invaliditätsleistungen; Ausweitung des Versicherungsobligatoriums durch Senkung der Eintrittsschwelle; Verbreiterung der Lohnbasis durch einen flexiblen Koordinationsabzug von [PAGE 617] 40 Prozent des Jahreslohnes. Damit würden kleine Einkommen und solche aus Teilzeitarbeit in die Versicherung aufgenommen bzw. ihre Leistungen verbessert. Man schaffte die Möglichkeit, Versicherungsverhältnisse bei mehreren Arbeitgebern aufzunehmen.

Der Ständerat ist dann in vielen Teilen den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, hat aber bei der Ausweitung des Versicherungsobligatoriums wieder auf die Botschaft des Bundesrates zurückgegriffen. Seine Bedenken betrafen vor allem die Kosten, die anfallen. Auf der anderen Seite führte er auch aus, dass es zu kleinen Renten käme und dass die Arbeitnehmerinnen - es sind ja vorwiegend Frauen - diese Versicherung überhaupt nicht haben möchten.

Wegen dieser grösseren Differenz setzte der Nationalrat seine Subkommission BVG wieder ein, und sie hatte den Auftrag, die Differenzen zu bereinigen. Nachdem im letzten Jahr die zweite Säule wegen der überraschenden Senkung des Mindestzinssatzes - sie wurde vom Bundesrat in zwei Anläufen angekündigt - zum grossen Thema geworden war, führte dies im Oktober zu einer BVG-Sonderdebatte. Aufgrund jener Sonderdebatte hatte die Subkommission den weiteren Handlungsbedarf betreffend einen Gesetzesnachvollzug zu klären.

Die Kommission des Nationalrates legt Ihnen jetzt ihre Vorschläge vor. Sie hat auch den veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, die sie jetzt im Vergleich zu damals angetroffen hat, als sie sich hinter die Revision der zweiten Säule gemacht hat. Zwei Stichwörter dazu sind vor allem die Börsenflaute, die wir haben, und die Unterdeckungen, die daraus resultieren. Deshalb hat die Kommission gewisse markante Änderungen vorgenommen. Auf der einen Seite ist ihr Vorschlag von der Verpflichtung gekennzeichnet, eine gute, gerechte Altersvorsorge für einen möglichst grossen Teil der Bevölkerung zu gewährleisten. Auf der anderen Seite wollten wir auch die zweite Säule wirklich stabilisieren.

Beim grossen Thema des Mindestzinssatzes haben wir die Kompetenz beim Bundesrat belassen. Der Ständerat hat in seinem Vorschlag das Prozedere festgehalten, nach welchen Grundsätzen dieser Satz angepasst werden sollte, und die Kommission beantragt, diese Version zu akzeptieren.

Bei den Invaliditätsbestimmungen - Sie erinnern sich - hat der Nationalrat in diesem Saal gewisse Änderungen beschlossen; sie waren aber unausgereift. Er hat sie dem Ständerat weitergereicht, mit dem klaren Wunsch, hier Präzisierungen anzubringen. Das hat der Ständerat dann leider nicht entsprechend genau gemacht, sodass wir Ihnen hier jetzt noch ausgereifte Formulierungen präsentieren.

Unbestritten war die Senkung des Umwandlungssatzes. Hier folgte der Ständerat unserem Vorschlag, dass man ihn innert zehn Jahren von 7,2 auf 6,8 Prozent senkt. Uneins waren wir uns in den beiden Kammern aber, welches die flankierenden Massnahmen sind. Sie wissen: Wenn man den Umwandlungssatz senkt, dann gibt es eine Rentensenkung von 8 bis 10 Prozent, und diese Konsequenz muss man irgendwie auffangen. Der Ständerat schlägt Ihnen vor, dass man die Altersgutschriften erhöht, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Damit würde man aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Altersbereich von 45 bis 55 Jahren zu den grössten Beiträgen verpflichten - gerade in jener Zeit, in der die grössten Familienpflichten anfallen, in der die Kinder in Ausbildung sind. Das hat die nationalrätliche Kommission nicht nachvollziehen können. Ähnlich wie das im Modell vorgeschlagen wurde, das wir vor einem Jahr verabschiedet haben, beantragt die Kommission, dass man mit einer Verbreiterung der Lohnbasis die Ausgangslage schafft, um eine Umwandlungssatzsenkung in etwa aufzufangen. Aus Kostengründen konnten diese Einbussen aber nicht eliminiert werden, wie das beim ersten Modell der Fall war. Es gibt hier Einbussen, vor allem bei den Jahrgängen 1950 bis 1952, von rund 500 Franken pro Jahr.

Man hat also möglichst viel gemacht, einerseits um das Versicherungsobligatorium auszuweiten. Hier hatten wir zwei Modelle zur Verfügung: Das eine Modell basierte auf dem, was der Nationalrat mit grosser Mehrheit verabschiedet hat, nämlich auf einem flexibel gestalteten Koordinationsabzug - 40 Prozent des AHV-Lohnes -, verbunden allerdings mit einem Einfrieren der Eintrittsschwelle und der oberen Schwelle. Das hätte den Vorteil gehabt, dass man zunächst Einsparungen gemacht hätte. Aber das Modell ist in späteren Jahren an und für sich mit grossen Kosten verbunden. Die Mehrheit der Kommission hat sich dann für ein anderes Modell ausgesprochen, das weniger Änderungen bringt: Die Eintrittsschwelle wird gesenkt, wie es im ersten Entscheid des Nationalrates vorgesehen war, aber mit einem kleineren Koordinationsabzug.

Dieses Modell der Mehrheit bringt gegenüber dem Modell des Ständerates Mehrkosten von zehn Millionen Franken. Wir haben dann noch einen Minderheitsantrag Triponez, der das Modell des Nationalrates wieder aufnimmt, allerdings mit einer anderen Version der Altersgutschriften. Wir werden dann noch gezielt darauf eingehen.

Ein anderer Punkt war ja nicht bestritten, nämlich jener der Transparenz. Hier hat die Kommission des Nationalrates noch eine Präzisierung gemacht: Mit einem neuen Artikel 65b erweitert sie im Differenzbereinigungsverfahren die Transparenz und fordert den Bundesrat auf, mit Mindestbestimmungen die Errichtung von Rückstellungen für die versicherungstechnischen Risiken und für die anderen Rückstellungen inklusive der Schwankungsreserven, die der Sicherung der Finanzierung dienen, zu regeln. Damit soll weiter abgesichert werden, dass die zweite Säule wirklich stabiler wird.

Wir sind überzeugt, dass Transparenz Vertrauen schafft. Heute haben wir den Eindruck, dass diese ganze Transparenzdiskussion eigentlich zu spät kommt. Hätte man sie früher geführt, dann hätte man die notwendige Senkung des Umwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes den Versicherten erklären können, und jetzt, in der anhaltenden Börsenflaute, könnte man bei einer Unterdeckung auch sichtbar machen, welche Beiträge zu welchen Erträgen beziehungsweise zu welchen Einbussen führten. Ausserdem wurde ja festgestellt, dass die nötige Transparenz Bedingung für die Kontrollbehörden ist, wirklich eine richtige Aufsicht zu vollziehen. Hier hat das Bundesamt für Sozialversicherung auch die nötigen Schritte eingeleitet.

Es ist unser aller Anliegen, ein grosses Anliegen der Kommission, dass man diese Revision jetzt zügig durchziehen kann, dass sie auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten kann. Damit hätten wir einen guten Beitrag zur Stabilisierung, zur Konsolidierung, der zweiten Säule geleistet.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.