Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-15
Wortprotokoll
Ich versuche es am Ende unserer Session kurz zu machen. Ich bitte Sie namens der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates, der Fristverlängerung für die parlamentarische Initiative 20.504 zuzustimmen. Die Kommission für Rechtsfragen hatte dieser Initiative im Februar 2022 mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates gab ihr im März 2022 einstimmig Folge. Jetzt laufen diese zwei Jahre, während denen wir Zeit für die Ausarbeitung haben, langsam ab, und deshalb bittet Sie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit Sitzung vom 16.[NB]November 2023 um eine Fristverlängerung. Dieser wurde mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Worum geht es? Das Schweizerische Strafgesetzbuch ermöglicht zwar die Ahndung von Folter als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Strafgesetz ist aber keine eigene Definition der Folter enthalten.
Wir haben uns eigentlich mit der Übernahme des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das wir 1986 ratifiziert haben, dazu verpflichtet, diese Definition ins Strafgesetz einzuführen; dort haben wir festgelegt, dass jeder Vertragsstaat dafür Sorge trägt, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Die Ratifizierung dieses Abkommens jährt sich jetzt dann zum 35.[NB]Mal. Wir haben das noch nicht gemacht.
Die Folterdefinition, die wir ausarbeiten wollen, soll sich eben nicht auf alle Misshandlungen erstrecken, sondern es geht dabei tatsächlich einfach um diese klassischen als Folter definierten Straftaten.
Es braucht auch keine zusätzlichen Ressourcen. Im Inland wird das überhaupt kaum notwendig sein, und die Ressourcen sind dort vorhanden. Zur Verfolgung von im Ausland begangenen Taten, für die wir heute eben noch keinen Straftatbestand im Strafgesetzbuch haben, ist die Bundesanwaltschaft heute schon befähigt. Es ist letztlich auch eine Frage der Kohärenz zwischen Innen- und Aussenpolitik, denn die Bekämpfung von Folter ist eine der aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz, welche die Aussenpolitische Strategie 2024-2027 des Bundesrates festlegt.
Letztlich ist es auch noch ein wichtiger Punkt, darauf hinzuweisen, dass ein Folterverbot im Strafgesetzbuch auch ein Instrument für Gerechtigkeit gegenüber Frauen ist, weil wir bisher keine Möglichkeiten haben, entsprechende Straftaten, die im Ausland begangen werden, in der Schweiz zu ahnden.
Ich bitte Sie namens der Kommission, der Fristverlängerung zuzustimmen.