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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2024-04-15

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-15

Wortprotokoll

Im Unterschied zu den Ausführungen der Kommissionssprecherin war ich - das muss ich Ihnen sagen - doch sehr überrascht vom Brief der Branche, den wir erhalten haben. Wir haben in diesem Gesetz mit vielen technischen Fragen und Details gerechnet, haben aber nicht vermutet, dass wir es in Bezug auf die Besteuerung von Personal auf Schweizer Hochseeschiffen mit einer materiellen Änderung zu tun haben würden. Das war dann doch eher überraschend.

Heute ist es nach Rechtsinterpretation der zuständigen Bundesbehörden, aber auch jener aller Kantone mit Ausnahme von einem - ich komme nachher noch darauf zurück - so, dass Seeleute, die auf Schiffen tätig sind, deren Reederei ihren Sitz in der Schweiz hat, an der Quelle besteuert werden mit der Ausnahme, dass für Seeleute auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge eine Steuerbefreiung gilt. Die Ratio Legis ist so präzisiert in einem Rundschreiben der Steuerverwaltung vom 5.[NB]Dezember 1994 und in einer Fussnote des entsprechenden Merkblattes über die Quellenbesteuerung von Arbeitnehmern bei internationalen Transporten.

Interessant war jetzt aber, festzustellen, dass der Branchenverband sich in seinem Schreiben an die Kommission auf die Position stellt, dass heute in der Praxis diese Steuerbefreiung auch in Fällen von Schiffen, die nicht unter Schweizer Flagge fahren, bereits gewährleistet werde.

Die Kommission war in der schwierigen Situation, dass sie sich entscheiden musste: Entweder glaubt sie der Beteuerung der Branche - und ehrlicherweise gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln; wenn die Branche sagt, man werde nicht besteuert, dann ist die Wahrscheinlichkeit offensichtlich relativ klein, dass sie oder zumindest das Personal gewisser Schiffe besteuert wird - oder sie orientiert sich an der eindeutigen und, das möchte ich noch einmal betonen, glasklaren Rechtslage, wonach das nicht die Meinung des Gesetzes ist.

Nun, glücklicherweise hat die Steuerverwaltung letzte Woche noch etwas Licht ins Dunkel gebracht. Sie hat fünf Kantone, in denen diese Hochseeschifffahrtsgesellschaften eine Rolle spielen, noch einmal befragt, und das Ergebnis dieser Umfrage ist eindeutig: Vier von fünf Kantonen stellen sich auf den Standpunkt, dass diese Steuerbefreiung selbstverständlich gemäss der Interpretation des Bundes vorgenommen werden kann, das heisst nur bei Seeleuten von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge. Ein einziger Kanton stellt sich auf den Standpunkt, dass das Gegenteil der Fall sei und er das rechtmässig auch bereits so anwende.

Damit können wir für meine Minderheit alles in allem zwei Dinge festhalten, die mir wichtig scheinen: Erstens ist die Rechtslage eindeutig. Es gibt mit Ausnahme des Branchenverbands, der selbstverständlich nicht besteuert werden möchte - das verstehe ich -, und eines Kantons niemanden, der sich auf den Standpunkt stellt, dass hier Ziffer 1 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f auf Personal von Schiffen anwendbar sei, die unter fremder Flagge fahren; das war auch nie die Debatte.

Zweitens können wir feststellen - und da wäre ich froh, wenn vielleicht die Frau Bundesrätin noch ein paar Ausführungen dazu machen würde -, dass die Minderheit, "gemäss Bundesrat", sicher zu einer Klärung zumindest dieser Rechtssituation noch einmal beitragen würde, weil wir sie auf Gesetzesebene klären würden. Wir gehen aber davon aus, dass es keinen materiellen Rechtsunterschied gibt zwischen der Version der Mehrheit und derjenigen der Minderheit: Auch im Falle der Annahme der Mehrheitsversion würden selbstverständlich der Bund und die Steuerverwaltung auf ihrer Rechtsinterpretation beharren. Diese stützt sich auf die Dokumente ab, die ich Ihnen gegenüber vorhin erwähnt habe.

Das stellt uns und die Kommission dann vor eine Frage, die wir aber in diesem Rahmen der Gesetzesberatung nicht lösen können. Es ist doch einigermassen absurd, muss ich Ihnen sagen, dass wir jetzt zum wiederholten Mal in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Steuerfragen behandeln müssen, bei welchen die Souveränität bei den Kantonen liegt, aber wir nicht einmal das Recht haben, zu erfahren, wie die Praxis gelebt wird. Wir haben keine Ahnung, ob es sich bei den vier Unternehmen, die von dem Kanton erwähnt werden, der diese Steuerbefreiung ausserhalb des Gesetzes wahrnimmt, um Unternehmen mit Hunderten von Schiffen oder einzelnen Schiffen handelt. Wir können die Auswirkungen nicht abschätzen. Wir haben hier ein Durchsetzungsproblem bezüglich der geltenden Gesetze oder zumindest ein Informationsproblem. Dieser Frage werden wir uns jedoch in einer separaten Vorlage annehmen müssen.

Ich bitte Sie, hier zur Klärung von Missverständnissen der Minderheit zu folgen.