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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-04-15

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-15

Wortprotokoll

Die Sozialdemokratische Fraktion wird den vernünftigen Teilen des Gesetzes folgen. Es ist klar, dass man steuerlich klären muss, was ausserterritoriale Arbeit ganz genau ist, insbesondere in Zeiten, in denen Homeoffice auch grenzüberschreitend stattfindet. Das ist unbestritten und eigentlich im Wesentlichen gut und de facto bilateral gelöst.

Anders sieht es bei der Besteuerung in der Hochseeschifffahrt bzw. von deren Personal aus. Da ist eine geradezu bizarre Debatte ausgebrochen. Diese Debatte bezieht sich darauf, ob sich die Branche de facto nicht an die Gesetze hält oder ob sich das Gesetz nicht an die Praxis hält, was ja doch ein bisschen bizarr ist. Auf jeden Fall besteht das Ansinnen, dass man den Gesetzestext dahin gehend präzisiert, dass Personal, das auf Hochseeflotten angestellt ist, von der Quellenbesteuerung ausgenommen ist, sofern sie unter Schweizer Flagge fahren. Das steht so nicht explizit im Gesetz. Das war aber ganz klar Wille des Gesetzgebers, als man damals, Mitte der Neunzigerjahre, die Subventionen für die Hochseeschifffahrt aufgehoben hatte. Damals war es so, dass man im grossen Stil eine Ausflaggung befürchtete, weshalb man sagte: Okay, wenn wir die Subventionen streichen, dann geben wir ihnen dafür eine Steuerermässigung für das Personal auf Schiffen unter Schweizer Flagge. Das geht aus Rundschreiben aus dem Jahre 1994 klipp und klar hervor, aus der Zeit, als dieser Rat und der Ständerat die Vorlage angenommen haben.

Nun ist es so, dass die Schifffahrtsunternehmen ganz offensichtlich, auch wenn sie nicht unter Schweizer Flagge fahren, keine Steuern bezahlen. Andernfalls wäre das krasse Lobbying, dem wir hier ausgesetzt waren, nicht zu erklären. Der Verband Schweizer Schifffahrtsunternehmen, also der Verband der Schiffseigentümer, hat uns doch klipp und klar gesagt, wenn sie jetzt doch Steuern zahlen müssten für Personal auf nicht unter Schweizer Flagge stehenden Schiffen, dann müssten sie ihre Aktivitäten unverzüglich verlagern. Wir sind jetzt also so weit, und von der Mitte-rechts-Mehrheit im Parlament wird das unterstützt, dass Firmen selber[NB]sagen[NB]dürfen,[NB]ob[NB]sie sich an die Gesetze halten und Steuern zahlen.

Es wird ja behauptet, dass das eine materielle Änderung sei, dass es ganz neu sei, dass nur Personen auf Schiffen, die unter Schweizer Flagge führen, von der Steuer befreit seien. Wie ich gesagt habe, geht aus allen Dokumenten - aus Rundschreiben, aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung - hervor, dass es nie und nimmer die Meinung des Gesetzgebers und der Steuerverwaltung war, dass auch Seeleute auf nicht unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffen von der Quellensteuer befreit sind. Nun will man das im Gesetz präzisieren, damit das ganz offensichtliche Missverständnis bzw. die Missinterpretation dieser Gesetzesbestimmung geklärt wird, indem die Bestimmung klar hingeschrieben wird. Damit soll man nicht mehr sagen können, das stehe aber nicht genau so im Gesetz, obwohl es in jedem Rundschreiben und in verschiedenen Dokumenten so nachzulesen ist.

In dem Sinn bitten wir Sie selbstredend, der Minderheit Wermuth zu folgen, Anstand walten zu lassen und diese seit über dreissig Jahren fällige Präzisierung nachzuholen.