Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2024-04-15
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-04-15
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich Ihnen eine Änderung des KVG beantragen, sodass auch zahnärztliche Behandlungen wie die Behandlung und die Prävention zur Vermeidung von Zahnschäden, regelmässige Kontrollen oder Dentalhygiene durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Selbstverständlich sind sogenannte Schönheitseingriffe wie Aufhellungen oder Zahnstellungskorrekturen nicht mitgemeint; diese gehören nicht in die OKP. Die Finanzierung soll solidarisch über Bundesmittel und nicht [PAGE 651] über eine Erhöhung der Krankenkassenprämien bewerkstelligt werden.
Zur Begründung: Wir haben heute leider schon eine sehr hohe Beteiligung der Bevölkerung an den Gesundheitskosten über die Kopfprämie bei den Krankenkassen. Trotzdem sind die Zahnarztkosten nicht in die allgemeine Krankenversicherung einbezogen, ausser bei schweren Krankheiten oder schweren Gesundheitsfolgen. Die Bevölkerung muss also selbst bezahlen, ausser man hat eine teure Zahnzusatzversicherung. Diese können sich aber längst nicht alle leisten, und sie deckt nicht einmal alle Behandlungskosten. Die Kosten für die Zahnbehandlungen gehen aber oft in die Tausende von Franken, die privat zu bezahlen sind. Für viele Familien, auch bis in den Mittelstand, sind die Kosten nicht mehr zu bezahlen. Viele verzichten auf nötige Zahnbehandlungen, auch wenn Folgen absehbar sind. Später müssen sie trotzdem zur Zahnbehandlung gehen, aber erstens sind dann die Kosten höher und zweitens die Situationen meistens sehr viel schlimmer.
Die Zahnmedizin ist aber ein Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung und essenziell für die Gesundheit der Menschen. Ist sie nicht gewährleistet, kann das fatale Folgen haben, beispielsweise Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis. Werden diese längere Zeit nicht behandelt, können sich die Bakterien im ganzen Körper verbreiten und Ohrenschmerzen, Kopf- und Rückenschmerzen, Lungenentzündungen oder gar Herzinfarkte und am Schluss den Tod verursachen. Das wäre alles vermeidbar, und dies würde viel, viel Leid und hohe Folgekosten verhindern.
Untersuchungen zeigen klar, dass die Tendenz steigend ist, dass Leute die Zahnbehandlungen nicht mehr machen, obwohl sie nötig wären. Studien gehen teilweise von bis zu 20 Prozent aus, Tendenz eben steigend. Diese Situation steht im Widerspruch zu Artikel 41 der Bundesverfassung, wonach die Kantone und der Bund dafür sorgen müssen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält, speziell auch Kinder und Jugendliche. Gerade da ist sie zentral, weil Karies oft bereits bei den Kindern beginnt und weil 60 Prozent der Kariesfälle bei den 20 Prozent ärmsten Familien vorkommen.
Wir haben mit der Schulzahnklinik zwar Verbesserungen, aber diese reichen leider nicht, vor allem auch, weil sie die Behandlung nicht beinhalten. Und wider die Aussagen des Fachverbandes gibt es praktisch keine Unterstützung im Sozialwesen. Sozialhilfe kann nur beziehen, wer wirklich unter dem Existenzminimum lebt. Die von der Fachorganisation erwähnten Ergänzungsleistungen erhalten selbstverständlich nur Leute, die schon eine Rente haben und die trotzdem unter dem Existenzminimum leben. Für Familien des Mittelstandes gibt es schlicht nichts, und die erwähnten Stiftungen sind sehr, sehr selten.
Was dann aber passiert: Die Leute reisen ins Ausland, was am Schluss wiederum eine Verschlechterung der Wirtschaftssituation hier, aber auch des Gesundheitswesens bedeutet.
Ich bitte Sie also, diese parlamentarische Initiative im Sinne des Sparens von schlussendlich hohen Folgekosten zu unterstützen.