Wettstein Felix · Nationalrat · 2024-04-15
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-04-15
Wortprotokoll
Ich verstehe, dass der Titel meiner parlamentarischen Initiative fast wie ein Zungenbrecher daherkommt: Gesundheitsfolgenabschätzung. "Evaluation de l'impact sur la santé" - auf Französisch klingt das vielleicht etwas eleganter. Ich habe das Wort aber nicht erfunden.
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich erreichen, dass wir bei neuen Gesetzen oder bei umfassenden Gesetzesrevisionen die Folgen auf die menschliche Gesundheit mit bedenken und mitberücksichtigen. Ich stütze mich dabei auf eine sehr zentrale Aussage der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2030. Diese Aussage findet sich auf Seite 25 der Strategie und verweist darauf, dass Gesundheit zu 60 bis 80 Prozent von Einflüssen und Entscheidungen abhängt, die ausserhalb des Gesundheitswesens liegen. Das Gesundheitswesen selbst hat also nur einen vergleichsweise kleinen Anteil am Umstand, ob wir mehr oder weniger gesund sind.
Die Vorstellung einer Gesundheitsfolgenabschätzung ist nicht neu. Der Bundesrat selbst hat sie bereits 2009 gefordert und zum Element seiner Botschaft zum damaligen Präventionsgesetz gemacht. Dieser Anlauf für ein Gesetz ist 2012 unter unglücklichen Umständen gescheitert. Die Räte wären in der Mehrheit hinter dem Gesetz gestanden, und es ist dann im Ständerat bloss am notwendigen qualifizierten Mehr in Bezug auf das Lösen der Ausgabenbremse gescheitert.
Die damaligen Begründungen in der bundesrätlichen Botschaft zugunsten der Gesundheitsfolgenabschätzung hatten bereits darauf hingewiesen, wie gross der Einfluss von Faktoren ausserhalb des Gesundheitswesens auf die Gesundheit von Menschen ist. Daran hat sich nichts geändert. Ich verlange nun jedoch nicht ein separates Gesetz dazu, sondern "nur" ein Prüfverfahren, dessen Ergebnis in Botschaften an das Parlament darzulegen ist.
Das ist auch ein Beitrag zum Ziel, welches die Mitte-Partei mit ihrer Kostenbremse-Initiative verfolgt. Losgelöst vom Ergebnis dieser Volksabstimmung im kommenden Juni, wird es wichtig sein, zu zeigen, wie dieses Ziel besser zu erreichen ist. Alle Antworten beginnen immer mit der Verbesserung der Vorsorge: Wir müssen alles tun, damit die Menschen gar nicht krank werden. Dazu trägt meine parlamentarische Initiative einen Baustein bei.
Meine Initiative lässt sich mit einer Anpassung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes verwirklichen. In Botschaften des Bundesrates und in Berichten von Parlamentskommissionen zur Schaffung oder Änderung von Gesetzen gibt es ja den Titel "Auswirkungen". Schon bisher gilt, dass in einer Botschaft die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen auszuweisen sind. Der Begriff "Gesellschaft" ist sehr allgemein gehalten; er würde mit der Abschätzung der Gesundheitsfolgen konkretisiert.
Ich kenne natürlich den Haupteinwand gegen mögliche Ergänzungen von Artikel 141. Es kommt sofort die Befürchtung auf, dass die Bürokratie aufgebläht würde. Das ist ein Thema, ein Motto, das wir heute schon zwei-, dreimal gehört haben. Das will ich auch nicht, und darum schlage ich ein gestuftes Verfahren vor: In einer ersten Stufe reicht eine generelle Einschätzung, ob Gesundheitsfolgen zu erwarten und zu bedenken sind. Nur wenn diese Einschätzung eine bedeutsame Wirkung erwarten lässt, setzt mit der zweiten Stufe die Hauptprüfung ein. Der grosse Vorteil ist, dass wir ins Bewusstsein holen, wovon unsere Gesundheit wirklich abhängt.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative.