Trede Aline · Nationalrat · 2024-04-17
Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-04-17
Wortprotokoll
Wir haben in letzter Zeit oft über das Verbandsbeschwerderecht gesprochen, und jetzt wurde ebenfalls bereits viel gesagt. Auffällig ist, dass die Diskussion immer dann wieder aufflammt, wenn den Urheberinnen und Urhebern des Angriffs auf das Verbandsbeschwerderecht dieses wieder einmal nicht in den Kram passt.
Das Beschwerderecht ist aus unserer Sicht ein wichtiges Kontrollinstrument. Für die Umweltorganisationen besteht es seit 1987, es ist also ein Instrument, das sich seit Langem bewährt hat. Es sind nur ganz bestimmte Umweltorganisationen, die zu Beschwerden berechtigt sind. Aktuell sind es 29 Organisationen. Das Verbandsbeschwerderecht ist zudem von der Bevölkerung gewollt. Das wurde bereits von der Minderheitssprecherin, Nadine Masshardt, aufgezeigt. Die Volksinitiative, die das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollte, wurde im Jahr 2008 von 66 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt.
Auch schon die Bezeichnung im Titel dieser parlamentarischen Initiative, "David gegen Goliath", ist nicht ganz ehrlich. Denn in den allermeisten Fällen ist es eben so, dass die Umweltverbände "David" sind und nicht umgekehrt, weil sie eine Beschwerde gegen grössere und grosse Vorhaben einreichen. Es ist auch nicht erstaunlich, dass diese parlamentarische Initiative aus dem Wallis kommt, im Nachgang zur Zweitwohnungs-Initiative, die in der Lex Weber mündete. Es gab einige Fälle - das wurde auch breit diskutiert -, die in der Öffentlichkeit debattiert wurden und die dann, würde ich sagen, den Anstoss gegeben haben.
Hier vielleicht zur Erinnerung: Wir haben die Zweitwohnungs-Initiative gerade in der letzten Session wieder verwässert, auch dort wurde also bereits wieder am Recht "geknabbert". Damit wurde ein weiterer Volksentscheid innert weniger Jahre hier im Parlament verwässert oder sogar rückgängig gemacht; dieser Beschluss erfolgte erst in der letzten Session.
Dann noch zur Verhältnismässigkeit: Wovon sprechen wir? Wir haben über die Zahlen zu den Einsprachen bereits gesprochen, aber ich habe noch genauere Zahlen dazu. Im Jahr 2022 wurden 54 Einsprachen gemacht. Davon wurden 23 gutgeheissen, 3 teilweise gutgeheissen, 11 wurden abgewiesen, 7 wurden zurückgezogen und 9 als gegenstandslos erachtet. Das sind die Zahlen, über die wir sprechen. Das heisst, dass in drei Vierteln der Fälle die Beschwerde gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen wurde. Das heisst im Umkehrschluss, dass ein Gesetz missachtet wurde, dass es sich um illegale Bauten handelte oder dass ein Verfahren nicht richtig durchgeführt wurde. Das heisst also, dass ein Gesetz nicht eingehalten wurde. Genau für diese Missstände ist das Verbandsbeschwerderecht wichtig; es ist ein sehr wichtiger Kontrollmechanismus.
Über die Privaten haben wir bereits viel gehört und auch gesprochen. In den meisten Fällen ist es so, dass das Hauptproblem der Privaten die Nachbarn oder das Umfeld sind. Dazu gibt es leider keine Zahlen. Die Datengrundlage ist sowieso sehr schlecht.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage zur parlamentarischen Initiative einzutreten sowie den Volkswillen und auch den Rechtsstaat zu beachten.