Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-05-07
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-07
Wortprotokoll
Die Umwelt-, Konsumenten- und Bauernorganisationen - sämtliche Bauernorganisationen in der Schweiz - haben vor etwa zwei Monaten eine Volksinitiative lanciert. Der Inhalt dieser Initiative entspricht dem Inhalt von Artikel 187b Absatz 5, über den wir jetzt debattieren. Sie fordert ein fünfjähriges Moratorium für den Import und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, die bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden. Diese Initiative bzw. der Inhalt dieser Initiative ist Voraussetzung dafür, dass die Schweizer Landwirtschaft sich bis auf weiteres als gentechfrei produzierende Landwirtschaft profilieren kann. Gentechfrei zu produzieren ist heute ein Konkurrenzvorteil: Über 70 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine Gentech-Lebensmittel, obwohl man seit mittlerweile über zehn Jahren diesen Widerstand zu brechen versucht.
Jeder Händler, der Schweizer landwirtschaftliche Produkte verkaufen will, weiss: Schweizer Produkte brauchen ein klares, eindeutiges Profil. Schweizer Lebensmittel sind immer teurer als die ausländischen Konkurrenzprodukte. Umso mehr sind sie darauf angewiesen, dass das Profil klar und eindeutig ist: Schweizer Produkte sind natürlich produzierte Lebensmittel, und "natürlich" und "naturnah" ist gleichzusetzen mit "gentechfrei". Nicht nur die Bauern und Bäuerinnen in der Schweiz, auch die Verarbeiter, auch der Handel, auch die Exporteure sind sich dessen bewusst. Sie alle wollen und brauchen ein klares Profil: eine gentechfreie schweizerische Landwirtschaftsproduktion.
Wenn wir also heute über den Antrag der Kommissionsmehrheit entscheiden, dann ist das kein ideologischer Entscheid, sondern ein ökonomischer und ein ökologischer. Und die Forschungsfreiheit hier zu zitieren hat keinen sachlichen Zusammenhang. Es ist auch kein Grund, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Diese Bestimmung hat nämlich mit der Forschung und mit der Forschungsfreiheit überhaupt nichts zu tun. Die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen ist im Gentechnikgesetz geregelt, und zwar im Detail. Das Gentechnikgesetz sagt, unter welchen Bedingungen die Forschung tätig wird, unter welchen Bedingungen sie Freisetzungsversuche durchführen darf, und davon steht in diesem Artikel kein Wort. Die Forschung ist im Gentechnikgesetz geregelt.
Hier geht es um die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen in der landwirtschaftlichen Produktion. Es ist bekannt, dass heute kein gentechnisch verändertes Produkt vorhanden ist, das für die landwirtschaftliche Produktion oder Anwendung überhaupt interessant ist und für einen Anbau infrage kommt. Dies ist der Grund, weshalb dieses Anliegen heute eine solch breite Unterstützung geniesst. Ich habe es anfangs gesagt: Landwirtschafts-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen, sie alle stehen hinter diesem Anliegen. Der Beweis für diese breite Akzeptanz ist, dass für diese Initiative, die wir lanciert haben, in gut zwei Monaten bereits 92 000 Unterschriften gesammelt worden sind. Dies allein muss allerdings das Parlament noch nicht beeindrucken, und trotzdem: Sie haben heute Gelegenheit, diesen Schritt hier und jetzt zu tun, oder Sie können riskieren, dass das Thema Gentechnologie in den nächsten Jahren in der Öffentlichkeit weiterhin kontrovers diskutiert wird. Ich bin überzeugt, dass sowohl die Forschung als auch die Landwirtschaft davon profitieren, wenn wir in diesem Bereich in den nächsten paar Jahren Klarheit haben, wenn Ruhe einkehrt. Das gibt der Forschung die Möglichkeit, ihre Arbeit zu erledigen, und es gibt der Schweizer Landwirtschaft die Gelegenheit, sich weiterhin im Sinne von naturnaher, gentechfreier Produktion zu profilieren.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit abzulehnen.