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Jost Marc · Nationalrat · 2024-05-27

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-27

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP beantragt Ihnen, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Vorlage einen weiteren Schritt in Richtung Ziel zu ermöglichen. Das Ziel dieser Vorlage ist es, im Ausländerrecht Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Familienangehörige, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sollen Vorfälle melden können, ohne befürchten zu müssen, ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu verlieren. Wenn jemand eine solche gewalttätige Beziehung verlässt, soll dies als Härtefall gelten und der Aufenthaltsstatus nicht verloren gehen.

Neu sollen also bei der Auflösung einer familiären Gemeinschaft - das muss nicht zwingend eine Ehe sein - Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung Anspruch auf solche Regelungen erhalten, wenn sie selber Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Bisher konnten Opfer zwar eine solche Regelung beantragen, sie hatten aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Beide Räte wollen das verbessern.

Heute geht es noch um die Aufzählung möglicher Hinweise auf häusliche Gewalt in diesen Verfahren. Selbstverständlich ist die Anerkennung als Opfer häuslicher Gewalt selbst ein solcher Hinweis. Aber häusliche Gewalt schlägt sich oft gerade nicht in Urteilen, Polizeiprotokollen oder medizinischen Unterlagen nieder. Diese können Hinweise sein, ganz klar. Aber oft ist verständlicherweise eine grosse Hemmung vorhanden, gegen Familienangehörige zu klagen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Bestätigungen von Frauenhäusern oder von anderen auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstellen als Hinweise gelten.

Unsere Kommission ist dem Ständerat insofern entgegengekommen, als sie die Beratung als Hinweis gestrichen und nur Betreuung und Schutzgewährung der Fachstellen als Hinweise stehengelassen hat. Das scheint uns eine sinnvolle, aber auch äusserst wichtige Lösung. Es wäre aus Sicht der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP falsch, Hinweise von Frauenhäusern und anderen Fachstellen in für die Opfer so schwierigen Situationen nicht zu berücksichtigen. In der Regel soll es eine Fachstelle mit öffentlicher Finanzierung sein. Die zuständige Behörde kann dann überprüfen, welche Hinweise vorliegen, und beurteilen, ob diese ausreichen. Es besteht also kein Automatismus. Es reicht nicht einfach, zu einer solchen Fachstelle zu gehen, sondern die Hinweise werden geprüft. Der Einzelfall wird als solcher geprüft und die Rechtssicherheit für die Opfer dadurch erhöht. Und das ist schliesslich einer der Zwecke dieser Vorlage.

Ich komme noch kurz zur zweiten Differenz. Hier kommt die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP dem Ständerat entgegen und unterstützt eine Streichung. Es geht um die Frage, wie und wann die Integration von Opfern häuslicher Gewalt geprüft werden soll. Der Bundesrat hat im Ständerat erklärt, dass die an anderer Stelle bereits bestehenden Rechtsgrundlagen genügen, um dieses Anliegen aufzunehmen. Deshalb kann es aus unserer Sicht hier gestrichen werden.

Wir folgen somit den Mehrheiten und hoffen, dass auch Sie zum Erfolg dieser Vorlage beitragen, indem Sie dem Ständerat in beiden Punkten einen Schritt entgegenkommen.