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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-05-27

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-27

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die neue Gesetzesregelung und die Anpassungen betreffend die Minderjährigenheiraten. "Sommerferienheiraten" und Zwangsheiraten jeglicher Art müssen unterbunden werden. In unserer freiheitlichen und liberalen Schweiz darf es keine Zwangsehen geben. Mit der vorliegenden Revision sollen die Massnahmen im Zivilgesetzbuch weiter verbessert und mit besonderen Regelungen zur Nichtanerkennung von Minderjährigenheiraten im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht verstärkt werden. Dies gelingt mit dieser differenzierten Vorlage.

Das Thema ist und bleibt aber heikel. Minderjährigenheiraten sind im Zivilgesetzbuch bereits verboten, trotzdem kommen solche Heiraten vor. Sie sind aber sehr unterschiedlich gelagert. Der Bundesrat hat nun ein Konzept vorgelegt, das eine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen macht und eine gewisse Flexibilität aufrechterhält.

Seit 2013 ist die Heirat von Personen unter 18 Jahren in der Schweiz verboten, das gilt auch für in der Schweiz lebende ausländische Personen. Die Schweizer Behörden sind aber immer wieder mit Minderjährigenheiraten aus dem Ausland konfrontiert. Im Jahr 2022 hat die Fachstelle 350 Personen beraten, davon waren 40 Prozent Minderjährige. Die Tendenz ist steigend, was sehr beunruhigend ist und dringend geändert werden muss, zumal es auch eine Dunkelziffer gibt und diese wahrscheinlich sehr hoch ist. So wird von allen Seiten bejaht, dass Handlungsbedarf besteht und dass der Schutz und die Unterstützung für die Betroffenen dringend weiter verbessert werden müssen.

Die grösste Herausforderung für eine gesetzliche Regelung der Minderjährigenheiraten ist, dass die Situation von minderjährig verheirateten Personen sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu betonen, dass nicht jede Minderjährigenheirat eine Zwangsheirat ist, wie immer wieder geltend gemacht wird; es muss differenziert werden. Eine Zwangsheirat hingegen ist immer, ohne Ausnahme, ungültig; es findet keine Interessenabwägung statt. Ist Zwang nachgewiesen, so ist die Ehe, gestützt auf Artikel 105 Ziffer 5 ZGB, stets ungültig zu erklären.

Nach geltendem Recht werden alle Fälle unter dem Eheungültigkeitsgrund der Minderjährigkeit im Zivilgesetzbuch abgehandelt. So weit, so gut. Haben die Betroffenen aber das[NB]18.[NB]Altersjahr vollendet, ist die Ungültigkeit in allen Fällen geheilt und die Ehe hat somit Bestand. Das eigentliche Ziel des Gesetzgebers, möglichst viele Minderjährigenheiraten zu verhindern, konnte so nicht erreicht werden. So wollen nun der Bundesrat und der Ständerat die Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken; diese sollen besser geschützt werden. Bei Personen, die das 16.[NB]Altersjahr noch nicht vollendet haben, wird die Ehe per se als ungültig erklärt. Die Ordre-public-Grenze gilt bereits heute und wird nun ausdrücklich im Gesetz verankert.

Weiter soll die Regelung im Zivilgesetzbuch dahin gehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Die Vorlage sieht vor, dass die Ehe bis zur Vollendung des 25.[NB]Altersjahres des minderjährig verheirateten Ehegatten für ungültig erklärt werden kann und nicht wie heute nur bis zum 18.[NB]Altersjahr. So haben die Betroffenen, aber auch die Behörden genügend Zeit, um gegen eine Eheschliessung im minderjährigen Alter vorzugehen.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, der Vorlage zuzustimmen und der Minderheit von Falkenstein zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine starre Lösung wird, wie Sie es schon einmal gehört haben, den verschiedenen Minderjährigenheiraten nicht gerecht. Die Vielschichtigkeit des Themas verbietet eine pauschale Behandlung. Es ist sicher richtig, dass z.[NB]B. die Ehe einer 17-jährigen Schottin, die mit ihrem Ehemann in die Schweiz einwandert, nicht automatisch aufgelöst wird; dieses Beispiel habe ich bereits beim Antrag der Minderheit gebracht. Weshalb sollen wir eine Ehe auflösen, wenn das Paar drei Monate später bei uns gleich wieder vor das Standesamt geht und ganz legal heiraten kann? Es macht absolut keinen Sinn. Es ist deshalb sachgerecht, wenn die Richter hier eben im Einzelfall entscheiden können.

Die vorliegende Gesetzesänderung soll eine Signalwirkung haben: Die Schweiz duldet keine Zwangsehen, besonders nicht bei Minderjährigen. Trotzdem braucht es eine differenzierte Sichtweise. Deshalb ist die Möglichkeit der Einzelfallprüfung so wichtig und sinnvoll. Die Aufrechterhaltung - ich habe es auch schon erwähnt - soll aber wie schon heute die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden.

Das Ziel dieser Gesetzesanpassung ist der Schutz der Minderjährigen und die Unterbindung von "Sommerferienheiraten". Es darf nicht sein, dass junge Frauen untertauchen, ihren Kanton verlassen, ihren Freundeskreis aufgeben müssen, nur um einer Zwangsverheiratung zu entkommen. Um solche Situationen zu verhindern, gibt es speziell die Änderung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht, die sehr wichtig ist: Eine Minderjährigenheirat ist nicht gültig, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Generell nicht anerkannt werden Ehen, bei denen ein Ehegatte das 16.[NB]Altersjahr im Beurteilungszeitpunkt noch nicht vollendet hat.

Die FDP-Liberale Fraktion glaubt, dass diese beiden Bestimmungen die richtigen sind, um die Zwangsheiraten einzuschränken.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen und der Minderheit von Falkenstein zu folgen.