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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-28

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-28

Wortprotokoll

Sie haben die Rechnung bereits ausführlich dargelegt bekommen. Ich beschränke mich deshalb auf die wichtigsten Punkte.

Zum Ergebnis: Der Bund hat im letzten Jahr ein Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Franken geschrieben. Das Finanzierungsdefizit fällt damit deutlich kleiner aus als budgetiert; es waren minus 4,8 Milliarden Franken budgetiert. Das ist primär darauf zurückzuführen, dass die Axpo Holding AG den Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft nicht in Anspruch nehmen musste. Im Voranschlag waren dafür noch ausserordentliche Ausgaben von 4 Milliarden Franken vorgesehen gewesen.

Das Defizit 2023 entstand je zur Hälfte im ordentlichen und im ausserordentlichen Haushalt. Im ausserordentlichen Haushalt belief sich das Finanzierungsdefizit auf 760 Millionen Franken. Die ausserordentlichen Einnahmen lagen bei 310 Millionen Franken, sie stammen vor allem aus der Privatisierung der Ruag International sowie aus der Risikoprämie für die Ausfallgarantie zugunsten der Credit Suisse. Die ausserordentlichen Ausgaben betrugen 1,1 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich vor allem um die Beträge, die der Bund den Kantonen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine überweist. Im ordentlichen Haushalt lag das Finanzierungsdefizit bei 672 Millionen Franken. Die Schuldenbremse liess nur ein Defizit von 238 Millionen Franken zu, der Rest, das strukturelle Defizit, beträgt 434 Millionen Franken.

Damit schreibt der Bund zum zweiten Mal in Folge ein strukturelles Defizit. Zuletzt war das 2005 der Fall, was zeigt, dass der Bundeshaushalt unter Druck ist. Die Schuldenbremse wurde aber trotzdem eingehalten, weil die ordentlichen Ausgaben unter dem Ausgabenplafond blieben, der im Voranschlag festgelegt wurde. Das strukturelle Defizit wird dem Ausgleichskonto belastet, das ist die Kontrollstatistik für den ordentlichen Haushalt. Das ausserordentliche Finanzierungsdefizit wird dem Amortisationskonto belastet, der Kontrollstatistik für den ausserordentlichen Haushalt.

Die Staatsrechnung 2023 ist die erste Rechnung gemäss Revision des Finanzhaushaltgesetzes zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltführung. Damit wurde unter anderem die Finanzierungsrechnung abgeschafft. An der Steuerung über die Schuldenbremse hat sich dadurch aber nichts [PAGE 827] geändert. Neu werden die Zahlen für die Finanzierung direkt aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung übernommen. Das bedeutet, dass Rückstellungen neu bereits bei der Bildung der Schuldenbremse belastet werden und nicht erst bei der Zahlung. Die Belastung erfolgt also früher, über die Zeit bleibt sie jedoch gleich.

Wegen dieser neuen Ausgangslage wurden die beiden Kontrollstatistiken der Schuldenbremse per Ende 2022 um den Betrag korrigiert, der sich ergeben hätte, wenn das neue Recht schon zuvor bestanden hätte. Dies verlangt die Übergangsbestimmung im Finanzhaushaltgesetz. Auf diesem Weg wird die Schuldenbremse nachgeführt. Die Nachführung ist im Bundesbeschluss I zur Rechnung 2023 festgehalten. Konkret werden das Ausgleichskonto per Ende 2022 nachträglich um 1,4 Milliarden Franken und das Amortisationskonto um 3,8 Milliarden Franken reduziert. Inhaltlich geht es dabei um Rückstellungen, die neu unter die Schuldenbremse fallen. Dazu zählen die Rückstellungen für die Räumung von Mitholz und für Covid-19-Massnahmen.

Aufgrund der Nachführung der Schuldenbremse per Ende 2022 und aufgrund der Ergebnisse 2023 hat das Ausgleichskonto per Ende 2023 einen positiven Stand von 20 Milliarden Franken, und der Fehlbetrag des Amortisationskontos liegt per Ende 2023 bei 27,2 Milliarden Franken.

Ich mache noch kurz einen Ausblick. Der Bundesrat wird Ende Juni die Zahlen zum Voranschlag 2025 und zum Finanzplan 2026-2028 festlegen. Er hat bereits Anfang Jahr Massnahmen beschlossen, damit die Schuldenbremse im Budget 2025 eingehalten werden kann. Der Fokus lag dabei auf der kurzfristigen Bereinigung. Für ein ausgeglichenes Budget fehlen dem Bund in den Folgejahren aber weiterhin mehrere Milliarden Franken. Gemäss der finanzpolitischen Standortbestimmung vom Februar steigen die strukturellen Finanzierungsdefizite bis 2027 auf über 3 Milliarden Franken, und ohne Gegenfinanzierung der 13.[NB]AHV-Rente werden sie sogar auf 4 Milliarden Franken steigen. Die hohen Fehlbeträge sind hauptsächlich durch Ausgabenbeschlüsse begründet. Ich erinnere an die Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2035. Im Finanzplan sind auch die familienexterne Kinderbetreuung gemäss Beschluss des Nationalrates eingestellt - hier wird es wahrscheinlich im Ständerat eine Entwicklung hin zu einem neuen Modell geben - und natürlich auch das Ja zur 13.[NB]AHV-Rente. Dazu kommen aktuell die anhaltend hohen Ausgaben im Asylbereich und für die Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Die Defizite sind struktureller Natur, weshalb Reformen oder Neupriorisierungen nötig sind. Sie wissen, dass der Bundesrat deshalb eine Expertengruppe für die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung eingesetzt hat. Es geht darum, dass bis im Spätsommer Vorschläge gemacht werden, die primär ausgabenseitig formuliert sein sollen. Die Aufgabenüberprüfung wird sämtliche Ausgaben des Bundes umfassen. Es werden aber auch einnahmenseitige Massnahmen geprüft. Erste Massnahmen sollen ab 2026 wirken, Massnahmen, welche Gesetzes- oder Verfassungsänderungen bedingen, ab 2027. Voraussichtlich im Herbst 2024 wird der Bundesrat einen runden Tisch mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern einberufen. Ab Winter 2024/25 wird der Bundesrat eine ordentliche Vernehmlassung durchführen und zu den Massnahmen Stellung nehmen und so auch die interessierten Kreise konsultieren.