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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-05-28

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage der Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten. Hier liegt zwar kein Minderheitsantrag vor, es besteht aber noch eine Differenz zu den Beschlüssen des Nationalrates. Ich erachte es für die weitere Differenzbereinigung für angezeigt, einige Ausführungen zu den unterschiedlichen Konzepten beider Räte zu machen.

Ich mache zuerst eine Einordnung: Artikel 22 betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen in Bauzonen Bewilligungen für neue Wohngebäude bzw. für die wesentliche Änderung bestehender Wohnbauten erteilt werden dürfen. Gemäss Absatz 1 dürfen Baubewilligungen für neue Wohngebäude und die wesentliche Änderung bestehender Gebäude, soweit dies verhältnismässig ist, nur erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Darin sind sich die beiden Räte einig.

In Absatz 2 werden jene Fälle geregelt, bei denen die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Der Bundesrat beantragte in seinem Entwurf mit Buchstabe a - anlehnend an die frühere Lüftungsfensterpraxis -, dass es genügen soll, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügt, bei dem, wenn es offen steht, die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind, dies allerdings unter der mit Buchstabe b kumulativ geforderten Bedingung, dass der bauliche Mindestschutz gegen Aussen- und gegen Innenlärm angemessen verschärft wird. Der Bundesrat hat sich mit seiner Vorlage eine Hintertüre offen gelassen, indem er vorschlägt, dass er den Mindestanteil auch höher ansetzen kann.

Unser Rat hat den Entwurf des Bundesrates aufgenommen, möchte jedoch den Mindestanteil der lärmempfindlichen Räume, bei denen bei offenem Fenster die Immissionsgrenzwerte eingehalten sein müssen, im Gesetz fix auf die Hälfte beschränkt haben. Diesem Beschluss hat sich der Nationalrat angeschlossen. Buchstabe a ist daher inhaltlich bereinigt.

Wenn Sie auf der Fahne lesen, dass die Kommission Festhalten beantragt, bezieht sich dies einzig auf das Wort "oder" statt "und". Dies hängt aber nur mit der Frage zusammen, ob der nachfolgende Buchstabe abis gemäss Nationalrat gestrichen und inhaltlich in Buchstabe a0 behandelt wird oder ob sich die Version unseres Rates durchsetzt. Eine Differenz gibt es in diesem Punkt bei den Räten materiell nicht.

Das Ganze hängt jetzt von Buchstabe a0 in Absatz 2 ab. Die beiden Räte sind sich im Grundsatz darin einig, dass der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung berücksichtigt werden soll. Dies kommt nicht von ungefähr: Ist nämlich eine Komfort- oder eine automatische Lüftung, das heisst eine kontrollierte Wohnraumlüftung, installiert, ist es nicht nötig, die Fenster für das Belüften der Wohnräume zu öffnen. Machen dies die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnräume trotzdem, machen sie dies freiwillig und selbstverantwortlich. Das Öffnen der Fenster ist übrigens nicht nur unnötig, sondern beeinträchtigt im Gegenteil auch die Funktion des Lüftungssystems. Unser Rat hat daher in der ersten Runde entschieden, beim Vorhandensein einer kontrollierten Wohnraumlüftung auf die Anforderung zu verzichten, dass auch bei geöffneten Fenstern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen.

Diesem Entscheid ist der Nationalrat im Grundsatz gefolgt. Die grosse Kammer möchte jedoch, dass auch bei solchen Wohneinheiten bei mindestens einem lärmempfindlichen Raum ein Fenster vorhanden sein muss, bei dem, wenn es offen steht, die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.

Die Beschlussfassung des Nationalrates wurde vermutlich von einem Schreiben des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) vom 8.[NB]März beeinflusst. Die darin von der SIA gemachten Aussagen wurden später zurückgezogen, nachdem diese vom auf Komfortlüftungen spezialisierten Verein Minergie als falsch bezeichnet worden waren. Die Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates haben vor zehn Tagen sowohl vom Verein Minergie als auch von der SIA ein Schreiben erhalten, in dem ihnen empfohlen wird, die Version des Ständerates zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass sich damit die Diskussion zumindest auf der technischen Ebene erledigt hat.

Die Kommission hat vor diesem Hintergrund mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, bei den Buchstaben a0, a und abis am bisherigen Konzept festzuhalten.