Bürgin Yvonne · Nationalrat · 2024-05-28
Bürgin Yvonne · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28
Wortprotokoll
Mit dieser ordentlichen Nachtragsbotschaft beantragt der Bundesrat elf Nachtragskredite im Umfang von 603,5 Millionen Franken. Benötigt werden die Nachträge vor allem für die Reservekraftwerke, für die Bundesasylzentren und das Personal zur Bearbeitung der Gesuche auf Gewährung von Asyl und des Schutzstatus S sowie für das Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung. Es handelt sich um vollumfänglich schuldenbremsenwirksame Ausgaben.
Von den Mehrausgaben werden 21,8 Millionen Franken in anderen Voranschlagskrediten kompensiert. Dazu kommen die Kreditübertragungen aus dem Vorjahr im Umfang von 14,9 Millionen Franken, die der Bundesrat vorgenommen hat. Damit belaufen sich die Mehrausgaben für das Jahr 2024 auf 596,5 Millionen Franken. Da der Nachtrag für die Reservekraftwerke für den Bund haushaltsneutral ist, wird der Bundeshaushalt im Jahr 2024 netto um 281,5 Millionen Franken zusätzlich belastet. Des Weiteren werden sieben Verpflichtungskredite im Umfang von 335,4 Millionen Franken beantragt, damit der Bund Verpflichtungen eingehen kann, die über das Jahr 2024 hinausgehen. Davon ist der grösste Teil der Ausgabenbremse unterstellt.
Ich beginne mit den Nachtrags- und den Verpflichtungskrediten, die in der Kommission gutgeheissen wurden und zu denen keine Minderheitsanträge vorliegen. Beim im UVEK angesiedelten Bundesamt für Energie ist ein Nachtragskredit von 315,1 Millionen Franken für Reservekraftwerke vorgesehen. Aus mehrwertsteuerrechtlichen Gründen müssen die Ausgaben und Einnahmen über den Bundeshaushalt abgewickelt werden. Dies erfordert entsprechende Voranschlagskredite und Ertragspositionen. Die Ausgaben werden durch Einnahmen in gleicher Höhe gegenfinanziert und sind deshalb für den Bund haushaltsneutral. Zusätzlich ist ein Verpflichtungskredit von 137 Millionen Franken als "ergänzende Winterreserve Reservekraftwerke" vorgesehen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beantragt einen Nachtragskredit von insgesamt 20 Millionen Franken für das Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung 2024-2027. Die Minenräumung ist für die Ukraine für den Schutz der Zivilbevölkerung, die Wiederaufnahme von landwirtschaftlichen Aktivitäten und den Zugang zu kritischer Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. Für die Umsetzung des Unterstützungspakets muss entsprechend auch der Verpflichtungskredit aufgestockt werden. Aufgrund der zahlreichen Krisen werden für den Verpflichtungskredit "Internationale humanitäre Hilfe" Mittel von insgesamt 59,3 Millionen Franken benötigt. Ein Antrag für einen kleineren Nachtragskredit in der Höhe von 665[NB]000 Franken liegt für den Europarat vor, ein weiterer in der Höhe von 800[NB]000 Franken für die Interessenwahrung der Schweiz in territorialen Gremien.
Das Bundesamt für Gesundheit beantragt einen Nachtragskredit im Umfang von 610[NB]000 Franken für die Rückforderung von zu Unrecht in Rechnung gestellten Covid-19-Testkosten sowie für die strafrechtliche Verfolgung. Das EDI rechnet dank diesen Mitteln mit Mehreinnahmen von 2 Millionen Franken. Zusätzlich beantragt das BAG einen Verpflichtungskredit für einen Reservationsvertrag für Influenzapandemie-Impfstoffe im Umfang von 22 Millionen Franken.
Im Staatssekretariat für Wirtschaft ist mit zusätzlichen 10,2 Millionen Franken zu rechnen: 1,6 Millionen Franken im Funktionsaufwand und 8,6 Millionen Franken im Zusammenhang mit Covid-19-Bürgschaften.
Beim Bundesamt für Bauten und Logistik liegen zwei unbestrittene Verpflichtungskredite vor, welche nicht der Ausgabenbremse unterstellt sind: 2,4 Millionen Franken für einen Ersatzneubau in Posieux für ein Verpflegungs- und Konferenzgebäude und 600[NB]000 Franken für Frieden und menschliche Sicherheit.
Zu längeren Diskussionen führten folgende Positionen, zu denen auch Minderheitsanträge vorliegen:
Beim Staatssekretariat für Migration beantragt der Bundesrat total 255,1 Millionen Franken für den Asylbereich. Das Geld ist vorgesehen für die Bereitstellung und den Betrieb von zusätzlichen Unterkünften, für die Kosten zur Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden während des Aufenthalts in den Bundesasylzentren - einschliesslich Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen sowie Kosten für die medizinische Betreuung und Behandlung, Prämien nach KVG inklusive - sowie für das zusätzlich benötigte Personal.
Das SEM rechnet neu mit 33[NB]000 Asylgesuchen sowie mit rund 25[NB]000 weiteren Gesuchen für den Status S. Für die Unterbringung ist eine durchschnittliche Kapazität von 10[NB]500 Betten vorgesehen. Im Voranschlag ist der Betrieb von 5500 Betten eingerechnet. Um diesen Anstieg finanzieren zu können, werden zusätzlich 239 Millionen Franken bei den Bundesasylzentren benötigt.
Die Mehrheit der FK-N stimmt diesem Betrag gemäss Bundesrat zu. Eine Minderheit I (Schilliger) möchte den Voranschlagskredit auf 167,3 Millionen Franken kürzen, was einer Ausweitung der Bettenkapazität auf nur 9000 entspricht. Dies wurde in der FK-N mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Eine Minderheit II (Bürgi Roman) verlangt, den [PAGE 829] gesamten Betrag von 239 Millionen Franken zu streichen, was mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt wurde.
Beim Funktionsaufwand beantragt der Bundesrat 16 Millionen Franken für total weitere 85,9 Stellen, davon 60 Stellen, um die Zahl der Pendenzen im Asylbereich zu reduzieren. Damit könnten die Pendenzen um insgesamt rund 9200 Fälle reduziert werden, und es könnte ein Fonds de Roulement von 5800 Pendenzen per Ende 2026 erreicht werden. Die Kommission folgte dem Bundesrat mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Eine Minderheit Bürgi Roman beantragt, den Betrag zu streichen.
In der Kommission intensiv diskutiert wurden die Anträge zur Unterstützung der Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025. Der Bundesrat hat Ende Januar entschieden, die Austragung der Fussball-Europameisterschaft der Frauen im Jahr 2025 mit 4 Millionen Franken zu unterstützen. Mit diesem Betrag sollen Sportförderprojekte rund um den Frauenfussball mitfinanziert werden. Der Betrag wird beim VBS bzw. BASPO im Transferkredit "Internationale Sportanlässe" eingestellt. Für dieses Jahr wird 1 Million Franken beantragt, weshalb ein Nachtrag zum Voranschlag 2024 notwendig wird. Dieser Nachtragskredit wird im BASPO vollständig kompensiert, und zwar im Kredit "J+S-Aktivitäten und Kaderbildung". Die restlichen 3 Millionen Franken werden für die nächsten drei Jahre beantragt, was im Rahmen des Voranschlags 2025 und im Finanzplan zu bewilligen sein wird. In der Finanzkommission wurde beantragt, diesen Betrag auf 5 Millionen Franken aufzustocken. Dem wurde mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt.
Des Weiteren beantragt eine Mehrheit der FK-N beim Staatssekretariat für Wirtschaft einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2024 in der Höhe von 1 Million Franken und einen Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken für Schweiz Tourismus. Mit diesem Betrag soll die Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 als Anlass bekannter gemacht werden. Diese zusätzlichen Mittel sollen aber einzig für den Anlass bzw. in direktem Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft der Frauen verwendet werden. Eine Minderheit I (Schilliger) lehnt dies ab und möchte die zusätzlichen Mittel streichen. Dies wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit II (Bürgi Roman) verlangt, dass die zusätzlichen Mittel bei den Krediten zugunsten der Standortförderung kompensiert werden.
Als Drittes liegen beim Bundesamt für Verkehr ein Nachtragskredit in der Höhe von 1 Million Franken und ein Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken mit dem Titel "Tariferleichterung UEFA Women's Euro 2025" vor. Diese zusätzlichen Mittel sind für ein Kombiticket in direktem Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 zu verwenden und dürfen nicht für allgemeine Tariferleichterungen genutzt werden. Die Verträge mit der Branchenorganisation Alliance Swiss Pass sollen bereits 2024 vereinbart werden. Die Kompensation ist zu 20 Prozent innerhalb des UVEK umzusetzen. Eine Minderheit Bürgi Roman verlangt, den gesamten Betrag bei den Krediten zugunsten des regionalen Personenverkehrs zu kompensieren. Anträge zur Kompensation sind nur für die Nachtragskredite möglich. Bei den Verpflichtungskrediten, also der Erhöhung des Zahlungsrahmens, kann eine Kompensation erst anlässlich der Budgetdebatte für[NB]das[NB]Jahr[NB]2025[NB]beantragt werden. Mit diesen Anträgen will die FK-N die im Ständerat angenommene Motion 24.3011 der WBK-S, "Die Chance der UEFA Women's Euro 2025 nachhaltig nutzen", umsetzen.
Als Letztes liegt vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten der Antrag für den Verpflichtungskredit "Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens" in der Höhe von 110 Millionen Franken vor. Die Kommission folgte dem Bundesrat mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Eine Minderheit Gafner beantragt, den Betrag zu streichen.
Besten Dank, wenn Sie jeweils der Mehrheit der Kommission folgen.