Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-28
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-28
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass der Bundesrat dieses Postulat ablehnt, und zwar aus folgenden Gründen: Die SGK-S hat kürzlich, nämlich am 23.[NB]April 2024, das Postulat 24.3465, "Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung", angenommen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen weiteren Bericht zu verfassen. Darin sollen die Probleme, aber auch die Lösungsmöglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie für Selbstständigerwerbende im Bereich Krankheit aufgezeigt und beurteilt werden.
Das Thema ist nicht neu. Bereits 2009 hat der Bundesrat einen Bericht erstellt, in dem er die Taggeldversicherung bei Krankheit evaluiert und Reformvorschläge vorgestellt hat. In diesem Bericht finden Sie Feststellungen und Problemstellungen wie in den aktuellen Vorstössen. Trotzdem ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich die geltende Regelung, die insbesondere auf einer sozialpartnerschaftlichen Lösung beruht, bewährt hat. Er sieht auch keinen Mehrwert in einem weiteren Bericht. Es wäre auch sehr aufwendig, die zugehörigen Daten zu erheben, sprich, eine systematische Datenerhebung zu Abwesenheiten und Krankschreibungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Auch für die betroffenen Betriebe würde das einen Bürokratieschub auslösen. Die[NB]Daten[NB]müssten[NB]aus[NB]verschiedenen Quellen erhoben werden, beispielsweise bei der Arbeitgeberschaft, den Selbstständigerwerbenden, den Arbeitnehmenden, den kleinen und mittleren Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, den KVG- und VVG-Versicherern. Sie sehen: Das wäre ein sehr grosser Aufwand, ohne dass in unseren Augen ein Mehrwert geschaffen wird.
Wir bitten Sie deshalb, hier nicht noch einmal einen weiteren Bericht in Auftrag zu geben. Ich habe es erwähnt, die SGK-S hat bereits einen Bericht in Auftrag gegeben. Es wäre vielleicht pragmatischer, wenn man diesen Bericht zuerst [PAGE 848] abwarten und je nachdem noch einmal tätig würde, wenn das Ergebnis nicht befriedigend ausfallen sollte.