Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-28
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-28
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt.
Es ist klar: Die Unternehmen des Bundes sollen nicht wahllos Übernahmen im Ausland tätigen können. Deshalb sind solche Übernahmen in der Regel durch Spezialgesetze und strategische Ziele eingegrenzt. Sowohl die Swisscom als auch die Post dürfen zum Beispiel keine Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag im Ausland aufkaufen. Zudem müssen Übernahmen zur Sicherung des Unternehmenswertes beitragen.
Im Rahmen dieser Bestimmungen sind Übernahmen im Ausland jedoch Teil der unternehmerischen Freiheit dieser Unternehmen. Daher will der Bundesrat die Unternehmensübernahmen im Ausland nicht verbieten. Sie haben jetzt, Herr Nationalrat Grüter, vor allem von der Swisscom gesprochen, aber Ihre Motion bezieht sich natürlich auf sämtliche Betriebe. Sie haben gesagt, der Fall Swisscom habe ausgelöst, dass Sie diesen Vorstoss eingereicht hätten. Was der Vorstoss aber eigentlich will, ist quasi ein Verbot, bei Unternehmen im Ausland Beteiligungen zu kaufen.
Es ist halt schon so: Die Umsetzung einer solchen Motion hätte schon rechtlich problematische Auswirkungen, denn die direkte Einflussnahme auf Unternehmensentscheide würde auch rechtliche Verantwortlichkeiten nach sich ziehen. Das wäre nachher auch eine Frage der Organhaftung, die sich hier ergeben würde, und das ist bei einer teilprivatisierten Unternehmung problematisch. Dann ist es auch so, dass Verkaufsverhandlungen, die im Vorfeld stattfinden, natürlich sehr [PAGE 849] sensibel sind und der Vertraulichkeit unterliegen; denn sehr oft sind diese Geschäfte börsenrelevant. Deshalb kann man hier auch nicht, ich sage jetzt, eine Genehmigung einholen.
Übernahmen von Unternehmen sind innerhalb der Unternehmen und im Rahmen von Verhandlungen Gegenstand einer Dynamik, die mit den Arbeitsprozessen des Parlamentes - da sind Sie sicher einverstanden - nicht vereinbar ist. Gerade die Verhandlung, die die Swisscom mit Vodafone geführt hatte, war auch für den Bundesrat sehr dynamisch. Man[NB]wusste[NB]ja überhaupt nicht, ob diese Verhandlung überhaupt zum Ziel führen würde.
Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Das wäre ein starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit, und ein generelles Verbot von Beteiligungen im Ausland scheint dem Bundesrat nicht angezeigt. Sie wissen aber auch, dass der federführende Bundesrat Albert Rösti ohnehin gesagt hat, man würde in Bezug auf die Swisscom die Eignerstrategie überprüfen. Bleibt es beim Status quo oder gibt es andere Modelle? Der Bundesrat wird hier Vor- und Nachteile aufzeigen. Das scheint mir der bessere Weg zu sein, als über eine Motion ein generelles Verbot von Auslandbeteiligungen zu fordern.