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Müller Leo · Nationalrat · 2024-05-28

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28

Wortprotokoll

Das Geschäft betreffend Tonnagesteuer auf Seeschiffen ist wirklich keine einfache Vorlage. Das zeigt allein schon die Beratungsdauer von neun Jahren hier im Parlament. Diese Vorlage war zwar umstritten, aber wurde vom Nationalrat in der ersten Behandlung in der Wintersession 2022 mehrheitlich noch unterstützt. Nun ist diese Vorlage aus der Zeit gefallen.

Das Wichtigste vorweg: Die Mitte-Fraktion wird auf diese Vorlage nicht eintreten. Gerne erläutere ich Ihnen hiermit, warum.

1.[NB]Zwischenzeitlich haben sich die Bundesfinanzen arg eingetrübt. Mittlerweile liegt ein jährlicher Korrekturbedarf von mehreren Milliarden Franken vor. Bei der vorliegenden Vorlage konnte dem Parlament nicht schlüssig erklärt werden, wie gross die allfälligen Steuerausfälle wären. Die vorberatende Kommission des Nationalrates wollte diese Frage bereits klären lassen. Zudem hat auch die zuständige WAK-S zweimal einen Zusatzbericht verlangt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Der Bundesrat legt dar, dass wahrscheinlich Mindereinnahmen von etwa 10 Millionen Franken pro Jahr entstehen würden. Allerdings wurden dabei die Boomjahre 2021 und 2022 nicht in die Berechnungen einbezogen, weil man die Zahlen noch nicht hatte. Allein aufgrund dieser unsicheren Lage ist das Eintreten auf diese Vorlage nicht verantwortbar.

2.[NB]Nach wie vor umstritten ist die Verfassungsmässigkeit einer neuen Besteuerung der Seeschiffe. Artikel 127 der Bundesverfassung legt das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fest. Mit dem neuen System für die Seeschiffe würde die Besteuerung aufgrund der Ladekapazitäten der Seeschiffe und nicht aufgrund von Gewinnen erfolgen. Das wäre ein komplett neues System. Es gibt zwar auch ein Gutachten, das die Verfassungsmässigkeit dieser Besteuerungsform einerseits auf Artikel 101 der Bundesverfassung, d.[NB]h. auf die Aussenwirtschaftspolitik, und andererseits auf Artikel 103 der Bundesverfassung, d.[NB]h. auf die Strukturpolitik, stützt. Allenfalls wäre dies zu verantworten. Man würde aber eine neue Besteuerung für eine einzelne Branche einführen.

3.[NB]Zudem war die Absicht, diese neue Besteuerungsform nur für Seeschiffe einzuführen, die unter Schweizer Flagge fahren würden. Man hätte somit in dieses Gesetz das sogenannte Flaggenerfordernis aufgenommen. Die Branche wollte das aber nicht, weshalb dieses Erfordernis aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Dieses Ansinnen hat nicht zu einer besseren Mehrheitsfähigkeit der Gesetzesvorlage beigetragen, im Gegenteil.

4.[NB]Zu guter Letzt hat eine weitere Gegebenheit die Vorlage zum Kippen gebracht. Im Rahmen der Vorlage betreffend die Telearbeit ist man auf ein Problem betreffend die Quellenbesteuerung von Personal, das auf Seeschiffen arbeitet, gestossen. Der Bundesrat ging davon aus, dass die Befreiung solcher Seeleute von der Quellenbesteuerung nur gegeben ist, wenn Schiffe unter Schweizer Flagge fahren. Im Gesetz sollte dieser Grundsatz präzisiert werden, das ist die Vorlage 24.024. Gegen diese Präzisierung entflammte eine Diskussion, und daraufhin zeigte sich, dass nicht bei allen Kantonen dieselbe Handhabung gilt. Es besteht offenbar die Praxis, dass auch eine Steuerbefreiung für Seeleute erfolgt, die auf Schiffen arbeiten, die nicht unter Schweizer Flagge fahren. Die Lage ist nach wie vor unklar. Diese Unsicherheit hat dazu beigetragen, dass die Lust auf das Kämpfen für[NB]eine[NB]umstrittene[NB]Vorlage wie die vorliegende nicht gestiegen ist.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen mehrheitlich, auf die Vorlage 22.035 nicht einzutreten. Ebenso beantragt Ihnen die Mitte-Fraktion, die Vorlage 15.049 abzuschreiben.