Fässler Daniel · Ständerat · 2024-05-28
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28
Wortprotokoll
Zu meiner bekannten Interessenbindung: Ich bin Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der rund 250[NB]000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.
Ich beginne mit einer Einleitung: Der Wald erbringt unzählige unverzichtbare Leistungen. Er liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz, er schützt vor Naturgefahren, er ist Lebensraum für etwa 60 Prozent der über 50[NB]000 in unserem Lande vorkommenden Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien und gewährleistet damit auf seinen Flächen die Biodiversität. Er dient als Erholungsraum, er speichert Trinkwasser, kühlt die Luft und speichert CO2. Diese Waldleistungen sind aufgrund des Klimawandels zunehmend in Gefahr. Auch Ihnen wird in den letzten Jahren aufgefallen sein, dass immer mehr Bäume, vor allem Fichten, das heisst Rottannen, und Buchen unter der Trockenheit leiden, anfälliger auf Schädlinge sind, absterben und dass sich mancherorts die Wälder gelichtet haben. Es ist daher dringend nötig, dass die Wälder gezielt gepflegt und verjüngt werden, um sie an den Klimawandel anzupassen.
Die beiden Räte, der Berichterstatter hat es gesagt, haben im Jahre 2021 meine Motion 20.3745 gutgeheissen. Mit dieser Motion hatte ich verlangt, dass vorläufig für eine erste Programmperiode bis Ende 2024 jährlich zusätzliche Mittel in der Höhe von 25 Millionen Franken für die Pflege des Waldes im Hinblick auf den Klimawandel zur Verfügung gestellt werden. Herr Kollege Burkart, das sind nicht Mittel, die den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Das sind Mittel, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zugutekommen. Die Räte hatten meine Motion nahezu einstimmig gutgeheissen und in der Folge auch einen Nachtragskredit für diese Mittel beschlossen.
Mit dem Postulat 23.3220 habe ich dann den Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie diese Motion von den Kantonen aufgenommen und umgesetzt wurde. Der in Umsetzung des Postulates publizierte Fachbericht vom 30.[NB]August 2023 zeigte in aller Deutlichkeit den Handlungsbedarf auf. Dies zeigte sich allein schon daran, dass die Eingaben der Kantone noch höher lagen als von ihnen im Voraus ermittelt. Die Kantone machten für die ersten vier Jahre Eingaben in der Höhe von 123 Millionen Franken. Die Eingaben mussten dann gekürzt werden. Die Kantone erklärten sich auch bereit, gleich hohe Äquivalenzbeiträge zur Verfügung zu stellen.
Die zuständige interkantonale Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) führte schon Anfang 2023 bei allen Kantonen eine Umfrage zum künftigen Bedarf durch. Diese ergab, dass sich die für die Programmperiode 2020-2024 zusätzlich eingeführten Massnahmen in den Bereichen Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzschläge in Erholungswäldern und klimaangepasste Waldverjüngung bewährt haben und deshalb ab 2025 weitergeführt und definitiv in die Programmvereinbarung Wald aufgenommen werden sollten. Die Plenarversammlung der KWL sprach sich im November 2022 und im Juni 2023 einstimmig dafür aus, die zusätzlichen Massnahmen auch nach 2024 weiterzuführen und deren Finanzierung zusammen mit dem Bund langfristig zu sichern. Die KWL teilte dies mit einer Stellungnahme vom 14.[NB]Juli des letzten Jahres auch dem Bundesamt für Umwelt mit.
Die zusätzliche Unterstützung sei ab 2025 - das ist die Meinung der Kantone - aus materiellen Gründen unbedingt fortzusetzen, da sie nicht abgeschlossen sei und da es ein sachlicher Fehler wäre, wenn diese Unterstützung per Ende dieses Jahres unterbrochen oder sogar enden würde. Sie haben in diesem Sinne auch ein Schreiben der KWL und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) vom 22.[NB]Mai 2024 erhalten.
Mit meiner Motion 23.4155, "Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend", nahm ich den Input der Kantone auf und verlangte, die Bundesbeiträge für den Wald ab der Programmperiode 2025-2028 um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen. Unser Rat nahm diese Motion an der letzten Wintersession mit 31 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen sehr deutlich an, und dies - das möchte ich festgehalten haben - bereits in Kenntnis der düsteren Finanzprognosen des Bundes. Der Nationalrat wird voraussichtlich am 11.[NB]Juni 2024 über die Motion beraten.
Der grossen Kammer liegt ein Antrag der UREK-N auf Unterstützung der Motion vor. Eine Minderheit gibt es nicht. Stimmt auch der Nationalrat der Motion 23.4155 zu, hat der Bundesrat den Auftrag, die Programmvereinbarung 2025-2028 entsprechend anzupassen und die nötigen Mittel bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, den Verpflichtungskredit im Bereich Wald für die Jahre 2025 bis 2028 auf 551 Millionen Franken zu erhöhen. Damit setzen Sie im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 FHG den richtigen Höchstbetrag fest, bis zu dem der Bundesrat ermächtigt wird, gegenüber den Kantonen im Bereich Wald finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Wenn wir uns in den Jahren 2025 bis 2028 zur Einhaltung der Schuldenbremse gezwungen sehen, die Bundesausgaben zu reduzieren, wäre selbstverständlich auch dieser Verpflichtungskredit betroffen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.