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AB 338814

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Falls Sie beim Stichwort "Finanztransaktionssteuer" als Erstes denken, diese Steuer darf die Schweiz auf keinen Fall einführen, sonst wandern uns alle grossen Anleger ab, dann sind Sie in guter Gesellschaft. Es ist die fast schon reflexartige Reaktion nicht nur des Bundesrates, sondern auch vieler weiterer Kommentatorinnen und Kommentatoren.

Was Sie dabei nicht berücksichtigen: Wenn es so wäre, dann wären längst alle davongelaufen. Wir haben, wie der Bundesrat völlig zu Recht anmerkt, bereits eine Form der Finanztransaktionssteuer, die Emissionsabgabe bei neu eröffneten Wertschriften. Es ist völlig klar, dass sie in einem künftigen System integriert sein müsste.

Auch darüber hinaus ist dieses Abwanderungsargument, man könnte es auch das Argument "Wirtschaftsflüchtlinge" nennen, völlig unbegründet. Wenn die Schweiz zum Beispiel gerade mal 0,1 Promille auf den Verschiebungen von Vermögen in Form von Wertpapieren, Devisen und Derivaten erheben würde, dann kämen mindestens 5 Milliarden Franken jährlich zusammen. Das hat der Bundesrat im[NB]letzten[NB]Sommer[NB]auf[NB]meine Interpellation 23.3617, "Umfang einer Finanztransaktionssteuer und Ausgleichsmöglichkeiten", geantwortet. Mindestens 5 Milliarden Franken deshalb, weil damit nur die Transaktionen zwischen verschiedenen Finanzinstituten erfasst sind, denn leider gibt es nur dazu eine Statistik. Bankinterne Vermögensverschiebungen kämen also noch obendrauf.

Die Abgabe wäre für die grossen Geldinstitute ein Klacks, denn sie nutzen bekanntlich Gewinnaussichten oder Wechselkursschwankungen weit über dem Promillebereich. Die Vorteile des Finanzplatzes Schweiz sind ihnen weit mehr als ein Zehntelpromille wert. Sie werden alle hierbleiben. Die Angstmacherei ist unbegründet.

Das am zweitmeisten verbreitete Argument ist, dass das sowieso wieder die Normalverdienenden zahlen werden. Doch das ist ein Irrtum, und wir dürfen Ruhe bewahren: Die Finanztransaktionssteuer betrifft nicht oder nur am Rande die Realwirtschaft. Sie betrifft weitgehend die davon losgelöste Finanzwirtschaft. Sie verteuert keine Alltagsprodukte.

Die Schweiz wäre mit einer Finanztransaktionssteuer zudem in guter Gesellschaft. Frankreich, Italien und Grossbritannien kennen solche Instrumente genauso wie mindestens sechs aussereuropäische G-20-Staaten.

Wofür soll der Ertrag eingesetzt werden? Sie entnehmen die Antwort dem Titel meiner Motion. Der Ertrag soll zweckgebunden sein, aber nicht allein für die AHV, sondern etwas breiter gefasst für die Bundesanteile an den Sozialversicherungen, also auch für die weiteren Teile der ersten Säule,[NB]weiter[NB]für[NB]die Ergänzungsleistungen sowie für den Erwerbsersatz oder die ALV, je nachdem, wo Bedarf besteht. Das[NB]kann[NB]in[NB]ein[NB]paar wenigen Jahren ja wieder ändern.

Ich habe diese Motion im März dieses Jahres eingereicht, im Wissen darum, dass es das überwiesene Postulat Rieder 21.3440, "Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer", gibt und dass der Bundesrat den Bericht in Erfüllung dieses Postulates noch für dieses Jahr versprochen hat. Da wir jetzt vor der dringenden Frage der Finanzierung unserer Sozialversicherungen stehen, müssen wir [PAGE 847] Nägel mit Köpfen machen. Ich gestehe aber, dass ich sehr überrascht bin, dass meine Motion trotz ablehnender Empfehlung des Bundesrates weniger als drei Monate nach der Einreichung bereits hier im Rat ist. Das gibt es sonst nie. Vielleicht wird der Bericht zum Postulat Rieder eine Tür aufstossen. Mit Sicherheit werden sich nach den Diskussionen, die in den letzten Wochen schon geführt wurden, diverse Kommissionen mit der Option Finanztransaktionssteuer beschäftigen. Das will ich heute nicht "verkacheln", deshalb ziehe ich meine Motion zurück.