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Vietze Kris · Nationalrat · 2024-05-29

Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beraten. Den Kern der Vorlage bildet die Erhöhung der Effizienz und Transparenz bei den Arbeitslosenkassen, mit dem Ziel, deren Leistungserbringung kosteneffizient zu gestalten und leistungsorientiert zu steuern.

Als wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz wird in der Teilrevision die bislang mögliche pauschale Entschädigung für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen abgeschafft. An ihre Stelle tritt ein Bonus-Malus-System. Effiziente Kassen erhalten einen Bonus, ineffiziente Institutionen müssen in Zukunft einen Teil der Kosten selbst tragen. Mehr Transparenz bringt die Vorlage ebenfalls. Neu wird im Gesetz verankert, dass die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung jährlich die Kennzahlen zu den Verwaltungskosten der verschiedenen Kassen zu veröffentlichen hat.

Die Teilrevision sorgt aber nicht nur für Effizienz und Transparenz, sondern auch für Kongruenz, denn sie ermöglicht den Zugang zu Berufspraktika neu auch unabhängig von der Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies betrifft insbesondere junge Erwachsene nach Abschluss einer schulischen Berufs- oder anderweitigen Ausbildung ohne Beitragszeit. Bislang sah das Gesetz vor, dass sie von der ALV geförderte Praktika nur in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit vor Ablauf einer Wartezeit [PAGE 854] von 120 Tagen antreten konnten. Die Teilrevision ermöglicht Berufspraktika nun auch ausserhalb von Perioden erhöhter Arbeitslosigkeit. Auf diese Weise wird jungen Erwachsenen der Eintritt in den Arbeitsmarkt schneller ermöglicht.

Aus dieser Anpassung ergeben sich zusätzliche Kosten für den ALV-Ausgleichsfonds. In seiner Botschaft rechnet der Bundesrat mit rund zweihundert zusätzlichen Praktika pro Jahr. Daraus würden pro Jahr geschätzte Mehrkosten von 800[NB]000 bis maximal 1 Million Franken entstehen. Diesen Ausgaben steht die Tatsache gegenüber, dass eine rasche und dauerhafte Integration von jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt das Risiko senkt, dass sie während ihrer beruflichen Laufbahn Arbeitslosengelder beziehen.

Darüber hinaus sieht die Teilrevision auch eine Steigerung der Wirksamkeit vor, und zwar indem die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Informationssystemen ermöglicht wird, die von der Ausgleichsstelle der ALV betrieben werden. Unter anderem soll damit die Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen effizienter werden. Zudem erhalten Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen Zugriff auf die Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung, damit sie die Teilnahmezertifikate der Versicherten selbst hochladen können. Schliesslich wird das AVIG um mehr Kompetenz und Stringenz ergänzt. Im Einzelfall können Daten der ALV an kantonale Fachstellen für die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen geliefert werden, wenn sie für die Einforderung von ausstehenden oder für die Sicherung von zukünftigen Unterhaltsbeiträgen erforderlich sind.

Die vorliegende Fassung setzt die im März 2021 vom Parlament angenommene Motion Müller Damian 20.3665, "Transparenz bei den Arbeitslosenkassen", um. Sie schafft Rechtsklarheit bei der Interoperabilität und beim Datenaustausch, fördert die Eingliederung jüngerer Erwachsener in den Arbeitsmarkt und führt zu mehr Effizienz und Transparenz im Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen.

Der Ständerat hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Auch Ihre Kommission hat die Teilrevision in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet.

Als Konsequenz daraus und aus den verschiedenen dargelegten Gründen beantragt Ihnen die Kommission, der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zuzustimmen.

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