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Dittli Josef · Ständerat · 2024-05-29

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Aufgrund der Geschäftsnummer sehen Sie, wie alt dieses Geschäft ist, wie alt diese beiden Motionen sind, nämlich 19-jährig. Es ist nicht so, dass in diesen 19 Jahren nichts gegangen ist, aber die beiden Motionen waren bisher immer noch nicht vollständig umgesetzt. Nun liegt der Antrag für Abschreibung vor.

Noch etwas zum Inhalt und zur Geschichte: Mit diesen beiden Motionen sollte der Bundesrat beauftragt werden, die rechtlichen Bestimmungen so zu verändern, dass die Vergütung von Mitteln und Gegenständen durch Tarifverträge zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern geregelt wird.

Der Nationalrat stimmte den Motionen am 19.[NB]März 2007 zu. Der Ständerat nahm die Motionen am 2.[NB]Oktober 2008 in einer abgeänderten Fassung, in der Form eines Prüfungsauftrages, an. Mit dieser Änderung wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen dahin gehend anzupassen sind, dass die Preise für die Produkte, die auf der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) aufgeführt sind, ausgehandelt und in einem Tarifvertrag festgelegt werden. Der Nationalrat hat der abgeänderten Fassung des Ständerates am[NB]3.[NB]März 2009 zugestimmt.

Der Bundesrat beantragte in seinem Bericht vom 4.[NB]März 2022 über Motionen und Postulate den Räten, die Motionen abzuschreiben. In seinen Augen ist nach der Gesamtrevision der Mittel- und Gegenständeliste, die Ende 2021 abgeschlossen wurde, durch den Vergleich mit den Preisen im Ausland [PAGE 342] eine Anpassung der Höchstvergütungsbeträge nach unten möglich. Weiter verwies der Bundesrat auf die parlamentarische Initiative Humbel 16.419, "Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste", welche dieselben Anliegen wie die Motionen verfolgt. Es hat also zwischenzeitlich eine Revision der Migel stattgefunden, mit der die meisten Forderungen dieser Motionen, aber eben nicht alle, umgesetzt wurden.

Der Nationalrat sprach sich am 7.[NB]Juni 2022 ohne Gegenantrag gegen die Abschreibung aus, weil eben noch nicht alles umgesetzt wurde. Der Ständerat stimmte am 9.[NB]Juni 2022 für die Abschreibung. Der Nationalrat sprach sich am 12.[NB]Juni 2022 erneut gegen eine Abschreibung der Motionen aus, und der Ständerat ist dann dem Beschluss des Nationalrates gefolgt. Folglich sind sie immer noch nicht abgeschrieben.

Gemäss Artikel 122 Absatz 5 ParlG hat der Bundesrat den Auftrag, Motionen innert einem Jahr oder, wenn der Antrag auf Abschreibung von beiden Räten abgelehnt wurde, innert einer zusammen mit der Ablehnung des Abschreibungsantrages gesetzten Frist zu erfüllen. Hält er diese Frist nicht ein, so wird gemäss Parlamentsgesetz in beiden Räten auf Antrag der zuständigen Kommissionen über eine erneute Fristverlängerung oder die Abschreibung entschieden.

Nun, was ist passiert? In seinem Bericht vom 1.[NB]März 2024 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2023 hat der Bundesrat zuhanden der zuständigen Kommissionen den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Restanzen der Motionsanliegen zusammengefasst. Er erwähnt darin die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.419, deren Behandlungsfrist kürzlich bis zur Frühjahrssession 2026 verlängert wurde.

Die Kommission hat Kenntnis genommen, dass zwischenzeitlich die ursprünglichen Motionen grossmehrheitlich umgesetzt worden sind und dass die verbleibenden Restanzen nun über die parlamentarische Initiative 16.419 umgesetzt werden sollen. Ihre Kommission ist daher der Ansicht, dass der Auftrag an den Bundesrat in die parlamentarische Initiative aufgenommen wurde und die beiden Motionen abgeschrieben werden können.

Ihre Kommission beantragt deshalb mit 8 zu 2 Stimmen, die beiden Motionen abzuschreiben.