Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-29
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat ja am 29. November 2023 zur Vorlage Stellung genommen, und er unterstützt das Anliegen, die Opfer von häuslicher Gewalt im Ausländerrecht besser zu schützen.
Die verbleibende Differenz bei Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 beurteilt der Bundesrat wie folgt: Es ist sinnvoll, dass auch qualifizierte Hinweise auf häusliche Gewalt von spezialisierten Fachstellen in der nicht abschliessenden Aufzählung erwähnt werden. Diese Fachstellen kennen die betroffenen Personen, und sie können daher die Situation gut einschätzen. Bereits in der heutigen Verordnungsbestimmung, das wurde richtig gesagt, werden daher entsprechende Hinweise und Auskünfte dieser Fachstellen erwähnt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt als Kompromiss die Annahme der neuen Formulierung des Nationalrates, und dieser Antrag entspricht dem Vernehmlassungsentwurf, ergänzt mit dem Zusatz "in der Regel mit öffentlicher Finanzierung". Zentral bei dieser Formulierung ist, dass die betroffene Person eine Betreuung oder Schutzgewährung durch eine Fachstelle auch tatsächlich benötigt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Bestimmung. Die Bestätigung eines allgemeinen Beratungsgesprächs als Hinweis für häusliche Gewalt und damit für die Erteilung einer Härtefallbewilligung würde somit nicht ausreichen. Aus der substanziierten Bestätigung der Fachstelle muss also konkret hervorgehen, warum die betreffende Person als Opfer häuslicher Gewalt eingeschätzt wird. Im Rahmen dieser notwendigen Betreuung durch eine Fachstelle kann aber eine Beratung der betroffenen Person, zum Beispiel bezüglich der Einreichung einer Strafanzeige oder der Funktion einer Opferberatungsstelle, durchaus sinnvoll sein.
Ich möchte ebenfalls festhalten, was Ihre Kommissionssprecherin klar gesagt hat, dass die hier nicht abschliessend aufgeführten Hinweise auf häusliche Gewalt nicht automatisch zu einer Bewilligungserteilung führen. Mit dieser Vorlage wird also kein Automatismus geschaffen. Wie bereits heute ist es weiterhin die Aufgabe der Migrationsbehörden, die Hinweise zu würdigen und zu bewerten. Deshalb unterstützt der Bundesrat diesen Mehrheitsantrag.
Ich komme nun zur berechtigten Frage von Ständerat Caroni. Es ist tatsächlich eine Verschärfung. Im Rahmen einer notwendigen Betreuung durch eine Fachstelle kann die betroffene Person unter anderem auch beraten werden. Diese Beratungen bilden dann Teil der Bestätigung, welche die Fachstelle in substanziierter Form zuhanden des Migrationsamts ausstellen kann. Lediglich ein bloss allgemeines Beratungsgespräch als einziger Hinweis auf häusliche Gewalt wird somit auch zukünftig nicht ausreichen, um eine Härtefallbewilligung zu erhalten.