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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-07

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-07

Wortprotokoll

Anlässlich des Eintretensvotums im Namen der CVP-Fraktion hatte ich bereits im März die Möglichkeit, zu erklären, dass wir die Hauptinterventionsziele des Bundesrates ganz klar unterstützen, namentlich das Wachstumsziel zur Förderung des Absatzes der landwirtschaftlichen Produkte, und dass wir diese auch entsprechend unterstützen wollen. Das heisst, dass wir auch die finanziellen Mittel dazu brauchen. Auch der Milchsektor bedarf einer gezielten Förderung; das habe ich bereits damals ganz klar unterstrichen. Daher erteilen wir auch einer vollständigen Liberalisierung des Agrarhandels, wie sie namentlich von den Cairns-Ländern oder von den USA verlangt wird, eine klare Absage.

Die Produkte unserer Landwirtschaft sind von überdurchschnittlich hoher Qualität. Dies ist nicht nur im inländischen Markt ein Standortvorteil, sondern kann von der Schweiz als Nischenplayer auch gegenüber den europäischen Märkten ausgespielt werden. Dadurch erhoffen wir uns selbstverständlich eine teilweise Erweiterung der Marktanteile für die Bauern selber. Die hohe Qualität der Produkte darf dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landwirtschaft im Vergleich zu den ausländischen Konkurrenten nach wie vor Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen muss. Deshalb ist in der Schweiz auch eine unternehmerisch starke Landwirtschaft auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Der Bundesrat schlägt nun vor, im nächsten Zeitraum, d. h. von 2004 bis 2007, einen Zahlungsrahmen von 14 Milliarden Franken zu genehmigen. Darin ist auch eine jährliche Zunahme von 1,5 Prozent für die Grundlagenverbesserung und für die notwendigen Sozialmassnahmen vorgesehen. Über 10 Milliarden Franken sind für die Direktzahlungen reserviert, knapp 3 Milliarden für die Förderung der Produktion und für den Absatz.

Wir von der CVP-Fraktion unterstützen diese Politik und werden mit aller Entschiedenheit die Anträge auf Kürzung des Zahlungsrahmens ablehnen.

Wie wir bereits in der Diskussion zu Artikel 70 festgehalten haben, vertreten wir nach wie vor die Auffassung, dass die Landwirtschaft ein Teil der Wirtschaft ist und sie gemeinwirtschaftliche Leistungen für die gesamte Bevölkerung erbringt. Die Direktzahlungen sind eigentlich als Lohn für die geleistete Arbeit zu werten. Von der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen profitieren sowohl die Bevölkerung des ländlichen Raums als auch der Tourismus; über den Tourismus werden wir bekanntlich bei der nächsten Vorlage sprechen. Mit den Direktzahlungen werden auch die erbrachten Leistungen der Bauernfamilien honoriert.

Ausgehend von diesem Grundsatz lag es auf der Hand, dass diese Zahlungen ohne Plafonierung der Beiträge ausbezahlt würden. Doch angesichts der Tatsache, dass wir über einen limitierten landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen verfügen, erachteten wir damals, in der Frühjahrssession, mit Recht, dass eine Änderung der Praxis, die erst vor zwei Jahren eingeführt wurde, inadäquat sei. Wir haben uns deshalb damals klar für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögenslimite ausgesprochen. Somit können wir uns heute auch zum vorgeschlagenen Zahlungsrahmen positiv äussern. Er kommt der grossen Mehrheit der Betriebe zugute. Auch die Marktstützung, die momentan von Herrn Gysin bekämpft wird, rechtfertigt sich. Die Argumente möchte ich nicht wiederholen; Sie haben sie bereits von Herrn Walter gehört.

Die CVP-Fraktion steht daher zum geplanten Finanzrahmen und lehnt die Kürzungsvorschläge ganz klar ab. Wir werden mit der Mehrheit stimmen. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun, denn der Bauernstand braucht ein klares Zeichen unsererseits. Wir müssen dieses Zeichen setzen, dass wir für sie da sind und dass wir entsprechend auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.