Müller Damian · Ständerat · 2024-05-29
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29
Wortprotokoll
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative eingereicht. Darin werden die Bundesbehörden eingeladen, die nötigen Gesetzesbestimmungen zu erlassen, um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG), in der Erwerbsersatzverordnung und im Obligationenrecht zu verankern.
Der heutige gesetzliche Rahmen lässt eine längere Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung nur dann zu, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zweier Wochen im Spital bleiben muss, das besagt Artikel 16c Absatz 3 Buchstabe a EOG. Mütter, die selbst längere Zeit im Spital bleiben müssen, können sich jedoch nicht um das Neugeborene kümmern. Deshalb sollen sie bei einem mehr als zweiwöchigen Spitalaufenthalt nach der Entbindung eine längere Ausrichtung der Entschädigung geltend machen können.
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Standesinitiative an der Sitzung vom 23.[NB]April dieses Jahres vorgeprüft. Die Kommission hält fest, dass das Anliegen anderweitig aufgenommen wurde und die Arbeiten zur Umsetzung bereits laufen. Die vorliegende Initiative des Kantons Freiburg verfolgt nämlich dasselbe Anliegen wie die Standesinitiative 22.301, "Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei schweren Komplikationen nach der Geburt um die[NB]Dauer[NB]des[NB]Spitalaufenthalts. Entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes", die der Kanton Waadt am 26.[NB]Januar 2022 eingereicht hat.
Die Kommission hat die Initiative des Kantons Waadt am 14.[NB]Februar 2023 vorgeprüft. Sie hat damals festgestellt, dass ein längerer Spitalaufenthalt des Neugeborenen und ein solcher der Mutter aktuell unterschiedlich behandelt werden und dass diese Ungleichbehandlung behoben werden soll. In der Folge hat sie die Motion 23.3015, "Längeren Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen", eingereicht. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, das Anliegen umfassend zu analysieren und[NB]die[NB]Ergebnisse[NB]in die laufenden Arbeiten zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes aufzunehmen.
Die Motion ist in der Zwischenzeit von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen worden. Dieser hat in seinem Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend Angleichung der EO-Leistungen bereits einen Vorschlag aufgenommen, mit dem die Motion umgesetzt werden könnte. Die Vernehmlassungsfrist lief bis zum 12.[NB]April dieses Jahres, die Stellungnahmen aus den Vernehmlassungen werden derzeit ausgewertet.
Aufgrund der laufenden Umsetzung des Anliegens beantragt Ihre Kommission einstimmig, der Initiative des Kantons Freiburg keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen, da dieses Anliegen bereits in der Umsetzung ist.