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Michel Matthias · Ständerat · 2024-05-29

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat diesen Entscheid mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gefällt. Die Minderheit wird sich separat noch zu Wort melden.

Das Thema dürfte Ihnen bekannt vorkommen. Im Herbst 2023 haben wir dasselbe, genau dasselbe Anliegen in der Form der Motion 22.4268 im Rat beraten und abgelehnt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit, wie gesagt mit Stichentscheid, gibt es keinen Grund, einen anderen Entscheid als im Herbst 2023 zu fällen, nur weil das Anliegen nun in einer anderen Form, als Standesinitiative statt als Motion, daherkommt.

Der Ausgangspunkt ist die Frage, welche Personen ohne weitere Vorbedingungen an die kantonalen pädagogischen Hochschulen (PH) zugelassen werden sollen. Heute sind das Personen mit einer gymnasialen Matur. Zusätzlich können Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarschullehrerausbildung zugelassen werden. Eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura (BM), bei der Initiative geht es darum, ist heute nur unter [PAGE 354] bestimmten Voraussetzungen möglich, also mit einer Vorprüfung und allenfalls mit freiwilligen Vorkursen.

Die Standesinitiative möchte hier nun die Bresche schlagen, dass auch Berufsmatura-Absolventinnen und -Absolventen prüfungsfrei zu den PH zugelassen werden, dass Berufsmatura-Abschlüsse ohne Vorprüfung, ohne Vorbedingungen, wie zum Beispiel die Fachmaturität Pädagogik oder[NB]eine[NB]gymnasiale Matur, die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Ich werde nun nicht mein Votum von vor acht Monaten einfach wiederholen, denn die Frage ist heute: Hat sich in acht[NB]Monaten etwas verändert oder nicht, was uns bewegen müsste, nun einen anderen Entscheid zu fällen? Meine Antwort und die Antwort der Kommissionsmehrheit ist: Nein. Es gibt auch keinen Grund, in den Zuständigkeitsbereich des Hochschulrates oder der Kantone einzugreifen.

Nun, was hat sich seit dem ablehnenden Entscheid geändert? Gerne hätte die Kommission schon einen Bericht gewürdigt, der mit einem Postulat in Auftrag gegeben wurde. Der Nationalrat hat nämlich genau zu diesem Thema der Zulassungsvoraussetzungen für die PH das Postulat 22.4267 angenommen. Dort werden diese Fragen abgehandelt, und das wäre eine Grundlage für einen heutigen Entscheid. Es geht nämlich gerade in diesem Postulat darum, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen Berufsmatura-Absolventinnen und -Absolventen an die PH zugelassen werden sollen, also um das Thema der Initiative.

Aber im Unterschied zum Postulat, das eine breite Prüfung verlangt, hat nun die Initiative einen einzigen punktuellen Vorschlag. Das Postulat bietet vielmehr die Chance, breiter zu prüfen, wo überhaupt Handlungsbedarf ist, wo und wie Massnahmen zur Stärkung der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems sinnvoll sind. Das ist eigentlich das strategische Anliegen, und im Rahmen des Postulatsberichtes können dann alle Aspekte abgeholt werden.

Auch wenn heute also einem Richtungswechsel oder gar einer Reform der pädagogischen Hochschulen weg von der Akademisierung das Wort geredet wird - darüber wird dann wahrscheinlich nachher noch geredet -, so erreicht man das aus Sicht der Mehrheit der Kommission nicht mit einer nur punktuellen Standesinitiative. Natürlich wird man sagen, mit dem Folgegeben in der ersten Phase würde nur der Handlungsbedarf bejaht, Sie kennen das, aber es ist heute nicht definitiv klar, wo genau Handlungsbedarf besteht. Dazu wurden wegen des Lehrer- und Lehrerinnenmangels drei Postulate eingereicht: das eben erwähnte Postulat 22.4267 betreffend die Zugangsvoraussetzungen zur PH, dann das Postulat 22.4265 betreffend Datenerhebung - man will wissen, weshalb Lehrpersonen den Beruf zu früh wieder verlassen - und schliesslich das Postulat 22.4266, das den Einfluss von Schulreformen auf die Lehrerkarrieren betrifft. Das Problem ist also erkannt. Wo genau angesetzt werden muss, werden die Postulatsberichte eben genau zeigen. Es gibt keinen Grund, mit dieser Initiative nun punktuell, in einem Punkt, in diesem Bereich hier vorzugreifen. Der Bericht zum vorerwähnten Postulat wird schon in einigen Monaten, im Herbst, erwartet.

Es gab dann noch die Idee, die Behandlung der Initiative zu sistieren, aber das Parlamentsrecht lässt das nun nicht mehr zu.

Immerhin haben wir in der Kommission einige Daten, einige Zahlen und einige Entwicklungen gehört. Da das, glaube ich, interessant ist, möchte ich das kurz erwähnen.

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz trat im Jahr 2012 in Kraft. Darin hat man die Voraussetzungen der Zulassung zur PH definiert. Seit dem Inkrafttreten, also seit zwölf Jahren, hat sich die Zahl der BM-Absolventinnen und -Absolventen, die mit Vorprüfung an die PH kommen, verdoppelt - wirklich verdoppelt. Und auch beim Bildungsgang Fachmaturität Pädagogik hat sich die Anzahl verdoppelt. Das ist eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Zurückgegangen sind die Zugängerinnen und Zugänger mit einer gymnasialen Matur. Schaut man nur den Bereich der Ausbildung für die Vorschule und die Primarstufe an - es geht ja hier darum, diese Ausbildungsgänge für die BM zu öffnen -, dann ist die Entwicklung noch eindrücklicher: Vor zehn Jahren sind gut 40 Prozent der Personen mit einer Fachmatura oder BM an die PH gegangen, heute sind es 60 Prozent. Diese Wege funktionieren also, das System hat sich eigentlich bewährt. Das heisst nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden könnte, doch aus Sicht der Kommissionsmehrheit gibt es keinen dringenden Handlungsbedarf. Er ist jedenfalls nicht[NB]so[NB]dringend,[NB]dass[NB]nun[NB]die[NB]Standesinitiative weiterverfolgt werden müsste. Man kann getrost den Postulatsbericht abwarten.

Und dann noch etwas: Die Initiative fokussiert jetzt einzig auf den Zugang zur Vorschule und zur Primarstufe. Es stellt sich generell die Frage, welche Qualifikationen man vor oder während einer Ausbildung an der PH erwerben muss, um[NB]schliesslich als Lehrerin und Lehrer zugelassen zu werden. Diese Fragen sind wichtig und bedürfen einer etwas grösseren Auslegeordnung. Kommt noch hinzu, dass dann auch die Erfahrungen des Kantons Bern - dieses Modell schwebt der Initiative ja vor - in das Postulat einbezogen werden könnten; diese haben wir heute noch nicht.

Noch etwas zur Zuständigkeitsebene: Wir alle sind Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter. Es gibt kaum eine universitäre oder Hochschulausbildung, die derart stark mit den Kantonen verknüpft ist. Ich zitiere hierzu den Bildungsbericht 2023: "Die Kantone sind in Bezug auf die pädagogischen Hochschulen in einer dreifachen Funktion tätig: erstens als Schulträger der pädagogischen Hochschule, dann als zukünftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen und drittens in Bezug auf die Ausbildungsinhalte als Verantwortliche für die Lehrpläne und Stundentafeln am zukünftigen Arbeitsort der Studierenden. Dieser Kontext macht deutlich, dass sich die pädagogischen Hochschulen viel stärker als die anderen Hochschultypen an den Bedürfnissen und Erwartungen der Kantone orientieren müssen." Lassen wir also die Kantone doch im Lead, und zwar über den Hochschulrat.

Nun noch eine Bemerkung zum Antrag der Kommissionsminderheit, die dann ihre Stellungnahme selber abgeben wird. Sie argumentiert unter anderem, dass, wenn wir der Initiative heute Folge geben würden und wenn sie dann über den Nationalrat wieder in unsere Kommission zurückkehren würde, zu diesem Zeitpunkt die erwähnten Postulatsberichte vorliegen werden. Dann könne man diese würdigen und ihre Erkenntnisse in unsere Arbeiten einfliessen lassen. Man sei da ergebnisoffen, ja, ergebnisoffen. Mit anderen Worten: Wenn Sie nun dem Antrag der Minderheit zustimmen würden, wäre damit noch kein inhaltlicher Vorentscheid getroffen. Trotzdem möchte ich dem drei Punkte entgegnen.

1.[NB]Wenn man ergebnisoffen bleiben will, dann kann man nicht einer Initiative zustimmen, die punktuell etwas ändern will, die punktuell eine Änderung fordert. Ergebnisoffen zu sein heisst, dass man heute eben keinen neuen Weg einschlägt, sondern dass man die Analysen abwartet.

2.[NB]Mit dem Folgegeben zu einer Standesinitiative, Sie kennen das von der parlamentarischen Initiative her, reisst das Parlament die Steuerung an sich. Das Geschäft kommt dann wieder in unsere Kommission. Ich finde das die[NB]falsche[NB]Ebene.[NB]Bund[NB]und[NB]Kantone sind bereits an der Prüfung der Weiterentwicklung dieser Zugänge, lassen wir sie arbeiten.

3.[NB]Auch ein falsches Signal aus meiner Sicht: Mit einem parlamentarischen Handeln würden wir indizieren, dass es primär der Bund ist, der nun mit einem Eingriff in die kantonalen Hoheiten und Interessen handeln muss. Das widerspricht erstens der Zuständigkeitsordnung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und zweitens dem hochgelobten Subsidiaritätsprinzip. Wir haben in der Diskussion erfahren, dass es auf kantonaler und interkantonaler Ebene eigentlich Lösungsmöglichkeiten gäbe. Diese werden mit dem Postulatsbericht weiter vertieft.

Lassen wir diese Gremien nun arbeiten, anstatt punktuell in Kantonsangelegenheiten oder in Angelegenheiten des Hochschulrates einzugreifen. Ich glaube, das entspricht der Haltung und Würde unseres Rates.

Auch aus dieser staatspolitischen Optik empfehle ich Ihnen, an Ihrem Entscheid vom letzten Herbst festzuhalten und der Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 355]