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Christ Katja · Nationalrat · 2024-05-29

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Ich gehe kurz auf die verschiedenen Bundesbeschlüsse ein.

Bei Entwurf 1, der die Finanzierung der Berufsbildung betrifft, fordert die Kommissionsmehrheit, die Pauschale an die Kantone für die Berufsbildung um 23,4 Millionen Franken zu erhöhen, was einer Wachstumsrate von ungefähr 1,8 Prozent statt den vom Bundesrat vorgesehenen 1,7 Prozent entspricht. Angesichts des Fachkräftemangels und des dringenden Bedarfs, mehr junge Menschen in stark nachgefragten Berufen auszubilden, ist diese bescheidene Erhöhung gerechtfertigt. Diese Berufe bieten jungen Menschen direkte Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsmarkt.

Bei Entwurf 2, welcher die Weiterbildung betrifft, fordert die Mehrheit der Kommission eine zusätzliche Erhöhung um 1,5 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Dieser Betrag kommt vor allem Institutionen zugute, die im Bereich der Grundkompetenzen aktiv sind. In der Schweiz haben fast 800[NB]000 Erwachsene Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben oder beim Verstehen einfacher Texte. Diese zusätzliche Investition erschien der Kommission aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und im Vergleich mit anderen Positionen im BFI-Budget angemessen.

Zudem standen einige Weiterbildungsprogramme, insbesondere das Projekt Viamia, im Fokus der Diskussion zu diesem Bundesbeschluss. Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob das Projekt Viamia auch effektiv und zielführend ist und ob es nicht zu stark in den privaten Markt eingreift, indem es eine direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern von Berufscoachings darstellt. Da es aber in der Westschweiz praktisch keine und in der Deutschschweiz nur etwa in der Hälfte der Kantone solche private Anbieter gibt, kam die Kommission zum Schluss, dass das Projekt Viamia nicht per sofort überall von den privaten Anbietern ersetzt werden könnte und dass es nun noch eine letzte vierjährige Laufzeit zur Implementierung brauche. Kürzungsanträge in Bezug auf das Projekt Viamia blieben deshalb in der Minderheit.

Ich komme zu Entwurf 3: Bei Entwurf 3, welcher die den Kantonen zugewiesenen Beiträge für Ausbildungsbeihilfen betrifft, folgt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates.

Ich komme zu Entwurf 4 in Kombination mit Entwurf 14: Bei Entwurf 4, der den ETH-Bereich betrifft, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung von 1,2 Prozent vor, was de facto einer Reduktion entspricht, wenn man die Inflation sowie die steigenden Studierendenzahlen berücksichtigt. Zwar verfügt die ETH über Reserven, aber ein erheblicher Teil dieser Reserven sind eigentlich Rückstellungen, welche für konkrete Projekte eingestellt wurden. Es ist daher geboten, diese Reserven mit Vorsicht zu behandeln. Aus diesem Grund möchte die Kommissionsmehrheit der ETH diese 100 Millionen Franken zusprechen und den Zahlungsrahmen dementsprechend wieder erhöhen.

Um der ETH noch mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, möchte die Kommissionsmehrheit eine Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende im Gesetz verankern. Die Studiengebühren für ausländische Studierende in der Schweiz gehören zu den niedrigsten weltweit. Die Kommissionsmehrheit möchte die Studierenden stärker an den Ausbildungskosten beteiligen. Selbst mit einer Verdreifachung der Gebühren wären diese im internationalen Vergleich sehr moderat und würden noch immer lediglich einen Teil der Vollkosten eines Studienplatzes decken.

Entwurf 5 betrifft die Finanzierung der Förderung und Koordination der Hochschulen. Das kostenneutrale Konzept, das sowohl von der FK-N als auch von der WBK-N unterstützt wird, sieht insgesamt keine Erhöhung oder Kürzung vor. In den Artikeln 1 und 2 werden aber mit einer Erhöhung um 32,4 Millionen Franken die Grundbeiträge für die Universitäten und mit einer Erhöhung um 23,6 Millionen Franken die Grundbeiträge für die Fachhochschulen priorisiert. Ausgeglichen werden diese Erhöhungen durch eine Kürzung der Investitionsbeiträge für die Infrastrukturen um 50 Millionen Franken in Artikel 3 und mit einer Kürzung der Projektbeiträge um 5,9 Millionen Franken in Artikel 4. Diese Priorisierung der Grundbeiträge ermöglicht es den kantonalen Hochschulen, dem Anstieg der Studierendenzahlen zu begegnen, ohne die Qualität der Lehre und der Forschung zu gefährden.

Die Kommission bittet Sie deshalb, in Block 1 jeweils der Mehrheit zu folgen.