Lexipedia

Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2024-05-29

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, auf den Tag genau vor 150 Jahren trat die Bundesverfassung von 1874 in Kraft. Mit dieser zweiten Verfassung machte die Schweiz einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen Demokratie, wie wir sie heute kennen.

Im Jahr 1848 wurde mit der ersten Bundesverfassung der Grundstein für unseren Bundesstaat gelegt. Sie schuf ein vereintes Land mit einem Parlament und einer Bundesstadt und legte die wichtigsten Werte und Prinzipien der Eidgenossenschaft fest.

Mit der Totalrevision von 1874 kamen der obligatorische und kostenlose Schulunterricht dazu, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Einführung des fakultativen Referendums. Damit erhielt die Schweizer Bevölkerung die Möglichkeit, direkt in den politischen Prozess einzugreifen. Ab 1874 konnten also auch Einzelpersonen Volksabstimmungen verlangen, wenn sie mit einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung nicht einverstanden waren. Diese Neuerung machte die Schweiz zu einer Vorreiterin in Sachen Bürgerbeteiligung.

Auch für die Organisation und die Zuständigkeiten des Bundesgerichts brachte die Bundesverfassung von 1874 wesentliche Neuerungen mit sich. So wurde das Bundesgericht ein ständiges Gericht mit einem festen Sitz. Im Interesse einer unabhängigen dritten Staatsgewalt fiel die Wahl des Sitzes auf Lausanne, um die Judikative auch geografisch von der Exekutive und der Legislative zu trennen.

Die revidierte Verfassung von 1874 war zwar ein grosser Schritt in Richtung einer modernen Demokratie, doch sie hatte auch ihre Fehler: Frauen waren von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Wie wir wissen, wurde das Frauenstimm- und -wahlrecht erst 1971 eingeführt.

Trotzdem haben die Verfassungsväter von 1874 Visionäres geleistet. Sie schrieben eine Verfassung, die die Schweiz als Willensnation vereinte und den Grundstein für eine starke Demokratie legte, die bis heute Bestand hat.

Wir feiern aber nicht nur die 150 Jahre seit der Verfassung von 1874, sondern auch das 25-Jahr-Jubiläum der noch jungen Verfassung vom April 1999. Die revidierte Verfassung von 1999 führte im Vergleich zu ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 1874 weniger revolutionäre Veränderungen ein. Dennoch leistete sie einen wichtigen Beitrag für mehr Ordnung und Struktur im Rechtssystem, nachdem im Laufe der Zeit über 130 Änderungen an der Verfassung vorgenommen worden waren. Nun erhielt sie eine deutlich verständlichere und übersichtlichere Form und sorgte somit für eine kohärentere Rechtsgrundlage.

Beide Revisionen haben es der Bevölkerung ermöglicht, direkt am politischen Prozess teilzunehmen, und haben das Recht verständlicher gemacht. Sie dienten einem gemeinsamen grossen Ziel: der Stärkung und Stabilisierung unserer Schweizer Demokratie.

An diesem Jubiläumstag feiern wir die Genialität unserer Verfassung, im Bewusstsein, dass die Errungenschaften von 1874 und von 1999 bewahrt und stetig weiterentwickelt werden sollten. Die Schweiz soll ein vereintes demokratisches Land bleiben, in dem die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv an der Gestaltung der Zukunft mitwirken können. Zur aktiven Mitgestaltung gehört auch eine gute Demokratiebildung bzw. eine politische Bildung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Sinne unserer visionären Verfassunggeberinnen und Verfassunggeber weiterhin einen Beitrag zum guten Funktionieren unserer Demokratie leisten! (Beifall) [PAGE 875]