Christ Katja · Nationalrat · 2024-05-29
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-05-29
Wortprotokoll
Ich gehe kurz auf die Bundesbeschlüsse ein.
Zu Bundesbeschluss 6: Die Kommissionsmehrheit sieht beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025-2028 eine Möglichkeit, den vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmen um 4 Millionen Franken zu kürzen, dies vor allem aufgrund der angespannten Haushaltslage. Um[NB]etablierte[NB]BFI-Akteure bei der Erfüllung ihrer von der Politik vorgegebenen Aufgaben gezielt unterstützen zu können, muss an anderen Orten gespart werden. Die Kommissionsmehrheit sah in diesem Bereich die besten Möglichkeiten dazu.
Zu Bundesbeschluss 7: Die gezielte Erhöhung des Zahlungsrahmens um 22,3 Millionen Franken ist Teil des von der Mehrheit der FK-N und der WBK-N unterstützten Konzeptes, auf ein durchschnittliches mittleres Wachstum von 1,7 Prozent zu gehen. Durch die adäquate Anpassung sollen die Institutionen die ihnen zugeteilten neuen Aufgaben umsetzen sowie ihre Aufgaben in der Koordination der klinischen Forschung oder in der wissenschaftlichen Politikberatung finanzieren können. Die Institutionen der Forschungsförderung können somit ihre Aufgaben auch nach dem Ausschluss der[NB]Schweiz[NB]aus[NB]dem[NB]EU-Rahmenprogramm Horizon Europe bewältigen, ohne dabei die nationale Förderung zu vernachlässigen.
Zu den Bundesbeschlüssen 9 und 16: Der Schweizerische Innovationspark ist eine nationale Initiative in Form einer Public-Private-Partnership. Ziel ist es, die Position der Schweiz als Innovationsführerin langfristig zu sichern. Die Kantone und privaten Investoren finanzieren die Standorte selbst. Der Bund hat bis jetzt keinerlei finanzielle Unterstützung im Sinne von Investitions- oder Betriebsbeiträgen geleistet. Dennoch besteht seinerseits die Auflage, Flächen für die Unternehmensansiedlung bereitzuhalten, was jährlich 4,5 Millionen Franken an Leerstandskosten verursacht. Diese Auflage wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation so festgehalten und verursacht jährlich 4,5 Millionen Franken an Leerstandskosten. Die Pärke sollten aber in Dienstleistungen und Technologien anstatt in die Finanzierung von Leerstandsflächen investieren können. Der Antrag der Mehrheit der WBK-N sieht nun vor, dass der Bund zumindest die Hälfte dieser Vorhaltekosten, also jährlich 2,25 Millionen Franken, übernimmt. Die WBK-N ist der Ansicht, dass alle in[NB]den[NB]Innovationspark[NB]investierten Mittel einen erheblichen Return on Investment generieren und die Attraktivität der Standorte und damit auch des Innovationsstandorts Schweiz stärken.
Zu Bundesbeschluss 10: Die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung ist eine wichtige Fördermassnahme des Bundes, um Aufgaben zu erfüllen, die nicht von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wahrgenommen werden können. In der Förderperiode 2021-2024 wurden 34 Forschungseinrichtungen nach Artikel 15 FIFG unterstützt, z.[NB]B. das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum, das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut oder ein Schweizer Technologie-Innovationszentrum, um nur drei davon zu nennen. Die bereits eingereichten Gesuchseingaben dieser für die Schweiz bedeutenden Forschungseinrichtungen übersteigen den vorgesehenen Zahlungsrahmen. Die Kommission möchte aber die Unterstützung weiter garantieren können. Deshalb beantragt sie eine Aufstockung von 4,5 Millionen Franken. Dies ist zwar wenig, aber es ist derselbe Betrag, der im Bundesbeschluss 11 zulasten des Aufbaus von "Swissnex in Switzerland" gekürzt werden soll. Somit ist diese[NB]Aufstockung von der Kommission als kostenneutrales Konzept zu verstehen.
Zu Bundesbeschluss 11: Swissnex ist ein Aussennetz des Bundes für Bildung, Forschung und Innovation und wird vom SBFI in enger Zusammenarbeit mit dem EDA als Förderinstrument für die Internationalisierung der nationalen Akteure betrieben und auch geschätzt. Es umfasst zurzeit weltweit sechs Swissnex-Hauptstandorte sowie über 20 Wissenschaftsrätinnen und -räte an Schweizer Botschaften. Nun soll neu "Swissnex in Switzerland" geschaffen werden. In Zeiten knapper Kassen ist es jedoch nicht zielführend, ein neues Programm zu entwickeln, das von vielen Institutionen, denen das Programm helfen soll, nicht als nützlich angesehen wird. Im Vernehmlassungsverfahren haben sich mehrere Hochschulen und Universitäten gegenüber der Schaffung des Programms eher kritisch geäussert und dabei den Mehrwert dieser Initiative hinterfragt. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, die dafür vorgesehenen Mittel von 4,5 Millionen Franken zu streichen, um diesen Betrag entsprechend Bundesbeschluss 10 den Forschungsanstalten von nationaler Bedeutung zur Verfügung stellen zu können, wo die Mittel nach Ansicht der Kommission dringender gebraucht werden.