Stark Jakob · Ständerat · 2024-05-30
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30
Wortprotokoll
Die Staatsrechnung 2023 schliesst bei Gesamteinnahmen von 79,6 Milliarden Franken und Gesamtausgaben von 81 Milliarden Franken mit einem Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Franken ab. Das ist viel, aber das ist doch 3,4 Milliarden Franken besser als budgetiert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die Axpo Holding AG den Schutzschirm-Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken nicht beanspruchen musste. Das Finanzierungsdefizit lässt die Nettoschulden, ergänzt durch Eigenkapitaltransaktionen, auf 141,7 Milliarden Franken ansteigen. Das ergibt eine Nettoschuldenquote - also die Nettoschulden in Prozent des Bruttoinlandproduktes - von 17,8 Prozent. Im Jahr 2019, also vor fünf Jahren und vor Covid-19, lag die Nettoschuldenquote noch deutlich tiefer, nämlich bei 14,3 Prozent.
Das Ergebnis der ordentlichen Rechnung zeigt ein Defizit von 672 Millionen Franken, was im Vergleich zum Budget praktisch einer Punktlandung entspricht. Bereinigt um den Konjunkturfaktor beträgt das Defizit noch 434 Millionen Franken, das ist der sogenannte strukturelle Finanzierungssaldo. Dieser wird dem Ausgleichskonto, also der Kontrollstatistik für den ordentlichen Haushalt, zugeschrieben, welches sich damit von 20,477 Milliarden auf 20,043 Milliarden Franken reduziert.
Der Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto, das ist die Kontrollstatistik für den ausserordentlichen Haushalt, steigt um den Saldo der ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen auf minus 27,216 Milliarden Franken an. Darin inbegriffen ist ein zusätzliches Minus von 3,8 Milliarden Franken an Rückstellungen, die aufgrund der revidierten Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes neu schon bei ihrer Bildung und nicht erst bei ihrer Auflösung im Amortisationskonto nachgeführt werden. Derselbe Mechanismus führte auch in[NB]der[NB]ordentlichen[NB]Rechnung zu einer Korrektur von minus 1,4 Milliarden Franken, die im Ausgleichskonto nachgetragen wurde.
Der Stand des Amortisationskontos bei minus 27,216 Milliarden Franken zeigt an, wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit der Schuldenbremse ist. Das ist die Lehre, die wir aus der Rechnung 2023 für die Zukunft ziehen können. Denn weitere ausserordentliche Ausgaben führen zu einem weiteren Anstieg des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto, der dann über die Jahre hinweg abgetragen werden muss, was den Finanzhaushalt immer wieder aufs Neue mit Milliardenbeträgen belastet.
Noch ein Wort zu den Einnahmen, die trotz der ausbleibenden SNB-Gewinnausschüttung um 4 Milliarden Franken zunahmen, das entspricht einem Wachstum von 5,2 Prozent: Hauptgrund dafür sind die deutlich höheren Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer.
Beim Personal ist festzustellen, dass der durchschnittliche Stellenbestand in der Bundesverwaltung ein weiteres Mal markant gewachsen ist; er hat im Jahr 2023 um 538 auf insgesamt 38[NB]596 Stellen zugenommen. Die Personalausgaben sind um 127 Millionen Franken gestiegen, dies bei einem Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent, womit die Teuerung von 2022 fast vollständig ausgeglichen worden ist.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hält in ihrem Prüfbericht fest, dass die Jahresrechnung des Bundes den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben der Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung entspricht. Darum wird der Bundesversammlung empfohlen, die Jahresrechnung zu genehmigen. Weiter empfiehlt die EFK, die Kreditüberschreitungen im Umfang von 2,251 Milliarden Franken sowie die Bildung neuer Reserven in der Höhe von 174 Millionen Franken zu genehmigen.
Gestützt auf diese Empfehlungen sowie auf die departementsweise erfolgten detaillierten Prüfungen der Rechnung 2023 inklusive Wahrnehmung der IKT-Finanzoberaufsicht durch die Subkommissionen, auf die ich aber hier nicht näher eingehen möchte, beantragt Ihnen die Finanzkommission einstimmig, die Bundesbeschlüsse I zur Staatsrechnung 2023, II zum Bahninfrastrukturfonds 2023 und III zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds 2023 zu genehmigen.