Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-05-30
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-30
Wortprotokoll
Die Kommission hat die Vorlage besprochen, und es gibt nur noch eine Minderheit. In den übrigen Punkten hat sich die Kommission dem Ständerat angeschlossen, was die Sozialdemokratische Fraktion, vor allem bei Artikel 23 Absatz 1bis, sehr begrüsst.
In Artikel 23 Absatz 1bis ging es um die Erhebung der Nationalität. Man muss wirklich sagen - wir haben in der Kommission dann auch einen Bericht dazu bekommen -, dass eine solche Erhebung sehr aufwendig ist. Wir fragen uns hier sowieso, was wirklich der Nutzen ist, wenn bei den erbrachten Leistungen die Nationalität derjenigen Personen bekannt ist, welche diese Leistungen erhalten. Denn wir wissen ja: Nicht primär die Nationalität ist entscheidend, wenn es um Gesundheitsleistungen geht, sondern eher die soziale Schicht, was für einen Beruf eine Person hat, ob sie z.[NB]B. harte körperliche Arbeit verrichtet, ob sie in einem Schlachthaus oder in einem Kühllager arbeitet oder ob sie einen Bürojob hat. Das hat sehr viel grössere Auswirkungen auf die Gesundheit als die Nationalität. Darum sind wir sehr froh, dass die Kommission beschlossen hat, Absatz 1bis zu streichen. Die Kommission hat ja dann die Motion 24.3470 beschlossen. Unsere Fraktion sieht auch diese Motion sehr kritisch. Aber in dieser KVG-Vorlage ist die Erhebung der Nationalität nicht mehr enthalten, was wir sehr begrüssen. Wir finden, wenn[NB]schon,[NB]dann[NB]muss[NB]diese Diskussion separat geführt werden. [PAGE 927]
Es gibt jetzt noch den Minderheitsantrag Bircher bei Artikel 65 Absatz 6; er wurde soeben begründet. Dort geht es um die Erhebung der Nationalität bei der Prämienverbilligung. Auch hier muss man wirklich sagen: Es macht einfach wenig Sinn, die Nationalität zu erfassen. Es geht hier darum, wie viel Geld eine Familie oder eine Einzelperson, z.[NB]B. eine Rentnerin, hat und ob sie eine Prämienverbilligung benötigt. Hier sind dann auch wieder diejenigen Leute betroffen bzw. brauchen diejenigen Leute eine Prämienverbilligung, die im heutigen Kopfprämiensystem die Prämien eben nicht alleine tragen können, die tiefere Löhne haben, die Arbeiten leisten, die eben nicht so gut bezahlt sind und von Schweizerinnen und Schweizern zu diesem Lohn oft sowieso nicht gemacht werden. Irgendwie will man da mit dem Finger auf Menschen zeigen. Wir sehen in der Erhebung der Nationalität wirklich keinerlei Nutzen und sind darum froh, dass die Kommission entschieden hat, Artikel 65 Absatz 6 ebenfalls zu streichen.
Auch die Praktikabilität ist wirklich zu hinterfragen. Man braucht mehr als die Sozialversicherungsnummer. Es gibt 200 Nationalitäten und eine Million Doppelbürgerinnen und Doppelbürger in unserem Land. Wie wollen Sie dann mit diesen Dingen umgehen? Die Forderung ist wirklich nicht praktikabel, sie ist unsinnig. Ich bin darum sehr, sehr froh, dass die Kommission dem Ständerat gefolgt ist und die Erfassung der Nationalitäten bei der Prämienverbilligung nicht unterstützt.
Wenn wir Menschen unterstützen wollen, ist die Prämienverbilligung nötig, weil die Löhne nicht genügend hoch sind. Wir stimmen am 9.[NB]Juni über die Prämien-Entlastungs-Initiative ab. Wir haben ein Kopfprämiensystem, bei dem alle die gleichen Prämien zahlen, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Das sind die Gründe für die Prämienverbilligung, und es ist auch ein wichtiges System. Aber daraus irgendwie eine Nationalitätenfrage zu machen, ist völlig fehl am Platz.
Besten Dank für die Unterstützung der Kommissionsmehrheit.